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Derzeit wird der Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz (JMStV) novelliert. Unter anderem sieht die Novelle eine Altersklassifizierung von Websites vor. Die Grünen lehnen dies ab: nicht realitätstauglich. In der rot-grünen Koalition NRW muss das Thema nun mit der SPD diskutiert werden.
Die aktuell in den Landtagen behandelte neue Fassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 Anbieter von Webseiten ihre Angebote auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und bei Inhalten ab 12 Jahren Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen müssen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
"Wir GRÜNEN halten den JMStV bereits jetzt für überholt, nicht zukunftsfähig und damit für nicht zustimmungsfähig. Er wird den diffizilen und sich schnell ändernden Realitäten der vielen unterschiedlichen Anbieter im Netz nicht gerecht. Eine Alterskennzeichnung ist nach unserer Ansicht von vielen kleineren Anbietern nicht zu leisten" erklärt Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eine Vorabkontrolle von durch Nutzer generierten Inhalt bei Web2.0-Angeboten hielten die Grünen für falsch. Sie gefährde das Netz und dessen Lebendigkeit. "Der aktuelle Entwurf entspricht nicht unseren Vorstellungen eines modernen und wirkungsvollen Jugendmedienschutzes", so Malte Spitz weiter.
Der JMStV fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten vom Juli 2010 müssen nun alle 16 Landtage entscheiden, darunter auch das Parlament im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen. Dort hat die Grüne Landtagsfraktion heute nach ausführlicher Debatte den Fraktionsvorstand gebeten, Gespräche mit der SPD-Fraktion über das Projekt zu führen. Ziel der Gespräche soll sein, dass die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen dem Staatsvertrag im Landtag nicht zustimmen.