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Im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 wurde auch die Einführung einer neuen elektronischen Gesundheitskarte beschlossen. Bis zum Jahresende sollen die ersten zehn Prozent der gesetzlich Versicherten die Karte erhalten. Die elektronische Gesundheitskarte soll für mehr Transparenz und weniger Kosten sorgen. Daneben werden aber auch datenschutzrechtliche Risiken diskutiert. Wir haben mit Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, über die elektronische Gesundheitskarte gesprochen.

Gruene.de: Die meisten Versicherten werden schon bald die neue elektronische Gesundheitskarte erhalten. Welche Vorteile bringt die Karte denn den Patientinnen und Patienten sowie den Ärzten?
Derzeit ist die elektronische Gesundheitskarte, die eGK, nicht viel mehr als eine technisch leistungsfähigere Krankenversichertenkarte, also eine KVK, mit einem Bild. Das Bild und ein Stammdatenabgleich im Fall der Behandlung soll den Betrug eindämmen, der mit gestohlenen oder veräußerten KVKs bisher passierte. Kurzfristig wird zudem die freiwillige Möglichkeit der Speicherung von Notfalldaten oder Basisdaten eröffnet. Künftig ist mit der eGK viel mehr geplant, zum Beispiel die Ermöglichung von elektronischen Arztbriefen oder die Abspeicherung einer elektronischen Patientenakte. Die Kommunikation soll also erleichtert und verbessert werden; auch die Selbstbestimmung des Patienten soll gestärkt werden. Ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden wird, kann nur die Zukunft zeigen.
Und wie ist es um den Datenschutz bestellt?
Die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, der § 291a Sozialgesetzbuch V, sind meines Erachtens vorbildlich, weil dort Transparenz, Wahlfreiheit und technische Sicherheit sehr groß geschrieben werden. Bei den Pilotprojekten haben sich in der Praxis Probleme erwiesen, zum Beispiel bei der Nutzung der Patienten-PIN. Wir achten als Datenschützer darauf, dass durch eine Verbesserung der Funktionalität der Kartennutzung nicht das Sicherheitsniveau gesenkt wird.
Auf der Karte können sensible Daten gespeichert werden, von Allergien über Operationen und Arzneimitteleinnahmen bis zu Organspendeerklärungen und zu einer Patientenverfügung. Welche Risiken bestehen im Fall von Verlust oder Missbrauch?
Eine Karte kann und darf nur gelesen werden, wenn der Betroffene seine PIN eingibt und ein Arzt seine Health Professional Card, also den elektronischen Heilberufsausweis nutzt. Eine Ausnahme soll nur für die Notfalldaten gelten. Dadurch kann Missbrauch nicht völlig verhindert, aber doch wirksam eingeschränkt werden. Die Speicherung der meisten Daten erfolgt nicht auf der Karte selbst, sondern verschlüsselt auf einem Rechner im Hintergrund, zu dem die eGK den Zugang eröffnet. Dies hat zur Folge, dass im Fall des Kartenverlustes die Daten nicht zwingend verloren sind beziehungsweise dass die Daten direkt nicht missbraucht werden können. Hier sind technische Sicherungsvorkehrungen vorgesehen.
Wenn alle Daten gespeichert und einsehbar sind, haben dann nicht Behörden, Versicherungen und die Pharmaindustrie Zugriff auf Informationen, die früher beim Arzt unter die ärztliche Schweigepflicht gefallen sind? Bekommen wir den gläsernen Bürger?
Der Zugriff auf die Daten muss in fast allen Fällen von der Patientin beziehungsweise vom Patienten autorisiert werden. Das heißt niemand kann auf medizinische Daten zugreifen, ohne dass dies vom Betroffenen zuvor genehmigt wurde. Es gibt zusätzlich eine gesetzliche Regelung, die verbietet, dass ein Versicherter, zum Beispiel vom Arbeitgeber, gezwungen wird, die Daten über seine Karte freizugeben. Da die Daten jeweils mit unterschiedlichen digitalen Schlüsseln verschlüsselt gespeichert sind, kann insgesamt auf die Daten ohnehin nicht zugegriffen werden, aber auch nur mit größerer krimineller Energie im Einzelfall. Vom gläsernen Patienten sind wir also noch weit entfernt. Die ärztliche Schweigepflicht bleibt erhalten und soll durch technische Verfahren auch künftig gesichert werden.
Sehen Sie die Gefahr, dass Menschen aufgrund bestimmter Krankheiten Diskriminierungen im alltäglichen Leben erfahren?
Diese Gefahr ist sehr groß. Dabei liegt aber das Risiko nicht in den Daten der eGK beziehungsweise der Telematik-Infrastruktur, sondern in den Daten, die bei den Kassen und Versicherungen gespeichert sind, da dort sämtliche Abrechnungsdaten von Behandlungen zusammenlaufen. Hierüber wird beim Trubel über die eGK leider viel zu wenig geredet.