Fleischeslust
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Das Verbot einer Demonstration zu erwirken ist in Deutschland nicht leicht. Denn Meinungs- und Demonstrationsfreiheit besitzen in der Demokratie einen sehr hohen Stellenwert. Im Zweifel solltet ihr euch deshalb lieber auf die Organisation einer Gegenveranstaltung konzentrieren, als ein Demonstrationsverbot anzustreben. Für beide Fälle findet ihr im Folgenden einige rechtliche Hinweise.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf ein Verbot von Aufzügen oder Versammlungen nur zum Schutz von Rechtsgütern, die der Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zumindest gleichwertig sind, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen (BVerfGE 69, 315, 352ff – Brokdorf; BVerfG NJW 2001, 1409, 1410).
Ein Verbot kann erfolgen,
Rechtliches zur Anmeldung einer Gegendemonstration
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
beschränkt werden. (Art. 8 GG)
Erst einmal vorweg: eine Gegendemonstration ist nichts anderes als eine normale Demonstration. Die Anmeldung unterscheidet sich demnach nicht. Es kann nur zu Auflagen kommen, die ein Zusammentreffen mit der anderen Demonstration verhindern sollen. Prinzipiell gilt, dass man seine Meinung an einem selbstgewählten Ort, zu einer selbstgewählten Zeit und in einer selbstgewählten Form mit anderen Personen zusammen kundtun darf.
Demonstrationen unterliegen keiner Genehmigungspflicht. Sie werden nur angemeldet. Dies müsst ihr spätestens 48 Stunden vorher bei der Versammlungsbehörde (dies ist meist das Ordnungsamt) per Fax, Telefon oder schriftlich tun.
Hier eine kleine Formulierungshilfe:
"Hiermit melde ich (NAME) eine Versammlung (Demonstration und/oder Kundgebung) am (TAG) von (UHR) bis (UHR) an. Es werden (ZAHL) TeilnehmerInnen erwartet. Als Kundgebungsmittel werden wir mitführen (z.B. 2 Lautsprecherwagen, Megaphone, Flugblätter, Trommeln, Transparente, Fahnen,…). Die Demonstration beginnt (Ort) und führt über (ORT). Eine Zwischenkundgebung wird am (Ort) (evt. um ZEIT) durchgeführt. Die Demonstration endet um (UHR) am (ORT). Wir möchten (ZAHL) Ordner mitführen."
Von einer normalen Demonstration werden noch Eilveranstaltungen und Spontanversammlungen unterschieden. Eilveranstaltungen, die einen aktuellen Grund haben, können auch kürzer als 48 Stunden vorher angemeldet werden. Ihr dürft dafür aber erst ab der Anmeldung werben. Spontanversammlungen entstehen, aus dem Augenblick heraus, haben keinen Leiter und können folglich auch nicht angemeldet werden. Sie sind aber trotzdem durch das Grundrecht geschützt. Eine Spontanversammlung sollte auch spontan sein, ansonsten kann sie aufgelöst werden.
Auf eure Anmeldung reagiert die Versammlungsbehörde meist mit einer Bestätigung und/oder Auflagen für die Demonstration. Jede Auflage muss verhältnismäßig und stichhaltig begründet sein, euch die Durchführung weiter ermöglichen und Lösungen zur Umsetzung der Auflagen aufzeigen. Meist werden solche Auflagen erst kurz vor der Demonstration gestellt. Ihr könnt gegen die Auflagen Widerspruch beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen, da Auflagenbescheide eigenständige Verwaltungsakte sind, gegen die Widerspruch eingelegt werden kann (ein "Gegen den Bescheid vom XXX lege ich Widerspruch ein." genügt).
Vor der Demonstration kommt es meist zu einem Kooperationsgespräch mit der Polizei. Hier könnt ihr die möglichen Gefahren, die Demoroute und eventuelle Auflagen besprechen sowie eine Zusammenarbeit verabreden.
Bei der Anmeldung der Gegendemonstration müsst ihr darauf achten, dass der Grundsatz gilt "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Eure Gegendemonstration kann nie die angemeldete Nazi-Demo verdrängen. Deshalb solltet ihr andere Orte oder Zeiten auswählen, um harten Auflagen zu entgehen.
Als Anmelder der Demonstration seid ihr Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für die Polizei und müsst Ordnerinnen und Ordner bestimmen. Für diese gibt es im Gesetz keine weitere gesetzliche Beschränkung, als dass sie über 18 Jahre alt sein müssen. Ordnerinnen und Ordner unterstützen die Anmelderin oder den Anmelder in ihren Veranstalterpflichten.
Für Straftäterinnen und Straftäter ist die Polizei und nicht die Anmelderin oder der Anmelder zuständig. Die Leiterin oder der Leiter ist nicht verantwortlich für Aufrufe von anderen, die zur selben Veranstaltung einladen.
Im Normalfall wird die Demonstration durch euch, die Anmelderin bzw. den Anmelder, mit der Aussage "Die Versammlung ist beendet" beendet.
Häufige Auflagen für eine rechte Demonstration
Mit Auflagen kann die Ordnungsbehörde dazu beitragen, den Rechtsextremen das Erlebnis und den Spaß an einer Demonstration zu nehmen.
Verboten werden häufig:
Weitere Auflagen
Die Demofibel im Überblick
1. Praktische Tipps für den Kampf gegen Nazis
2. Verhinderung einer rechten Demonstration
3. Gegendemonstration und Blockade
4. Was ihr nicht vergessen solltet bei Aktionen gegen Rechts
6. Umgang mit der "Wortergreifungsstrategie" der NPD
8. Welche Bündnispartner ihr ansprechen könnt
9. Fakten zum Verbot einer Demonstration