Fakten zum Verbot einer Demonstration

Das Verbot einer Demonstration zu erwirken ist in Deutschland nicht leicht. Denn Meinungs- und Demonstrationsfreiheit besitzen in der Demokratie einen sehr hohen Stellenwert. Im Zweifel solltet ihr euch deshalb lieber auf die Organisation einer Gegenveranstaltung konzentrieren, als ein Demonstrationsverbot anzustreben. Für beide Fälle findet ihr im Folgenden einige rechtliche Hinweise.

Blockaden sind ein probates Mittel, um rechte Demonstrationen zu stören. Foto: Andre Schulze

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf ein Verbot von Aufzügen oder Versammlungen nur zum Schutz von Rechtsgütern, die der Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zumindest gleichwertig sind, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen (BVerfGE 69, 315, 352ff – Brokdorf; BVerfG NJW 2001, 1409, 1410).

Ein Verbot kann erfolgen,

  • weil ein Verstoß gegen den §130 des StGB befürchtet wird. Demnach wird bestraft, wer in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt oder verherrlicht.

  • weil die Gefahrenanalyse der Polizei eine so massive Gefährdung ausmacht, dass sie die Sicherheit der Demonstration mit den ihr zur Verfügung stehenden Kräften nicht garantieren kann.

  • weil die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gewährleistet werden kann.

  • weil die Demonstration an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter den Nazis erinnert, und Tatsachen vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Würde der Opfer befürchten lässt. Dieses Gesetz stellt klar, dass das Holocaust-Mahnmal am Brandenburger Tor ein solcher Ort ist. Die Länder können durch Gesetz weitere Orte von bundesweiter Bedeutung bestimmen.

  • weil zu erwarten ist, dass gegen folgende Paragraphen verstoßen wird: § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 84 StGB Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei, § 85 StGB Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot, § 125 StGB Landfriedensbruch, § 127 StGB Bildung bewaffneter Gruppen, § 130 StGB Volksverhetzung, § 185 StGB Beleidigung, § 189 StGB Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Rechtliches zur Anmeldung einer Gegendemonstration

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes

beschränkt werden. (Art. 8 GG)

Erst einmal vorweg: eine Gegendemonstration ist nichts anderes als eine normale Demonstration. Die Anmeldung unterscheidet sich demnach nicht. Es kann nur zu Auflagen kommen, die ein Zusammentreffen mit der anderen Demonstration verhindern sollen. Prinzipiell gilt, dass man seine Meinung an einem selbstgewählten Ort, zu einer selbstgewählten Zeit und in einer selbstgewählten Form mit anderen Personen zusammen kundtun darf.

Demonstrationen unterliegen keiner Genehmigungspflicht. Sie werden nur angemeldet. Dies müsst ihr spätestens 48 Stunden vorher bei der Versammlungsbehörde (dies ist meist das Ordnungsamt) per Fax, Telefon oder schriftlich tun.

Hier eine kleine Formulierungshilfe:

"Hiermit melde ich (NAME) eine Versammlung (Demonstration und/oder Kundgebung) am (TAG) von (UHR) bis (UHR) an. Es werden (ZAHL) TeilnehmerInnen erwartet. Als Kundgebungsmittel werden wir mitführen (z.B. 2 Lautsprecherwagen, Megaphone, Flugblätter, Trommeln, Transparente, Fahnen,…). Die Demonstration beginnt (Ort) und führt über (ORT). Eine Zwischenkundgebung wird am (Ort) (evt. um ZEIT) durchgeführt. Die Demonstration endet um (UHR) am (ORT). Wir möchten (ZAHL) Ordner mitführen."

Von einer normalen Demonstration werden noch Eilveranstaltungen und Spontanversammlungen unterschieden. Eilveranstaltungen, die einen aktuellen Grund haben, können auch kürzer als 48 Stunden vorher angemeldet werden. Ihr dürft dafür aber erst ab der Anmeldung werben. Spontanversammlungen entstehen, aus dem Augenblick heraus, haben keinen Leiter und können folglich auch nicht angemeldet werden. Sie sind aber trotzdem durch das Grundrecht geschützt. Eine Spontanversammlung sollte auch spontan sein, ansonsten kann sie aufgelöst werden.

Auf eure Anmeldung reagiert die Versammlungsbehörde meist mit einer Bestätigung und/oder Auflagen für die Demonstration. Jede Auflage muss verhältnismäßig und stichhaltig begründet sein, euch die Durchführung weiter ermöglichen und Lösungen zur Umsetzung der Auflagen aufzeigen. Meist werden solche Auflagen erst kurz vor der Demonstration gestellt. Ihr könnt gegen die Auflagen Widerspruch beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen, da Auflagenbescheide eigenständige Verwaltungsakte sind, gegen die Widerspruch eingelegt werden kann (ein "Gegen den Bescheid vom XXX lege ich Widerspruch ein." genügt).

Vor der Demonstration kommt es meist zu einem Kooperationsgespräch mit der Polizei. Hier könnt ihr die möglichen Gefahren, die Demoroute und eventuelle Auflagen besprechen sowie eine Zusammenarbeit verabreden.

Bei der Anmeldung der Gegendemonstration müsst ihr darauf achten, dass der Grundsatz gilt "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Eure Gegendemonstration kann nie die angemeldete Nazi-Demo verdrängen. Deshalb solltet ihr andere Orte oder Zeiten auswählen, um harten Auflagen zu entgehen.

Als Anmelder der Demonstration seid ihr Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für die Polizei und müsst Ordnerinnen und Ordner bestimmen. Für diese gibt es im Gesetz keine weitere gesetzliche Beschränkung, als dass sie über 18 Jahre alt sein müssen. Ordnerinnen und Ordner unterstützen die Anmelderin oder den Anmelder in ihren Veranstalterpflichten.

Für Straftäterinnen und Straftäter ist die Polizei und nicht die Anmelderin oder der Anmelder zuständig. Die Leiterin oder der Leiter ist nicht verantwortlich für Aufrufe von anderen, die zur selben Veranstaltung einladen.

Im Normalfall wird die Demonstration durch euch, die Anmelderin bzw. den Anmelder, mit der Aussage "Die Versammlung ist beendet" beendet.

Häufige Auflagen für eine rechte Demonstration

Mit Auflagen kann die Ordnungsbehörde dazu beitragen, den Rechtsextremen das Erlebnis und den Spaß an einer Demonstration zu nehmen.

Verboten werden häufig:

  • Das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung

  • Das zu einem gemeinsamen Erscheinungsbild führende Tragen von Bomberjacken (schwarz, blau, militärgrün) in Verbindung mit dunklen Springerstiefeln ggf. neben einer militärischen Kopfbedeckung wird als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung angesehen und ist untersagt.

  • Trommeln oder Fanfaren

  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • Sprechchöre

  • Hunde

  • Neonazi- oder Skinheadmusik

  • Die Fortbewegung in marschartigen Formationen

  • Zeichen, die das Nazi-Regime glorifizieren oder verharmlosen

  • Eine zu große Anzahl von Fahnen

  • Fackeln

  • Die Maße von Fahnen, Transparenten, Trageschildern und Tragestangen

  • Embleme oder Tätowierungen, die in Verbindung mit dem Nationalsozialismus stehen, "Hass" bedeuten (wie z.B. Bilder von Totenköpfen) oder in den Augen der breiten Öffentlichkeit einen solchen Eindruck hervorrufen können

  • Das Tragen von Bekleidungsstücken mit Aufschriften, aus denen sich ggf. durch teilweises Überdecken die Buchstaben- bzw. Zahlenfolge "FG", "JdF", "ZOG", "NS", "NSD", "NSDA", "NSDAP", "SS", "SP", "HH", "14", "28", "192", "18", "Combat 18", "88" oder die Abkürzungen bzw. erkennbare Abkürzungsteile weiterer verbotener Parteien oder Gruppierungen ergibt, ist verboten

  • Verbotene Parteien oder Vereinigungen – sei es durch Redebeiträge, durch Skandieren von Parolen oder auf Transparenten zu unterstützen

  • Das Rufen von Parolen und das Zeigen von Transparenten mit dem Inhalt "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" oder mit der Wortfolge "Nationaler Widerstand" wie z.B. "Hier marschiert der Nationale Widerstand" oder "Hier spaziert der Nationale Widerstand"

  • Es dürfen weder alkoholisierte Personen teilnehmen, noch darf auf der Versammlung Alkohol konsumiert werden

Weitere Auflagen

  • Demonstrationsroutenveränderungen

  • Zeitbeschränkungen

  • Verbot bestimmter Rednerinnen und Redner

 

Die Demofibel im Überblick

1. Praktische Tipps für den Kampf gegen Nazis

2. Verhinderung einer rechten Demonstration

3. Gegendemonstration und Blockade

4. Was ihr nicht vergessen solltet bei Aktionen gegen Rechts

5. Nazis im Internet

6. Umgang mit der "Wortergreifungsstrategie" der NPD

7. Der Extremismusbegriff

8. Welche Bündnispartner ihr ansprechen könnt

9. Fakten zum Verbot einer Demonstration

10. Wann die häufigsten Demo-Termine der rechten Szene sind

11. Wo ihr mehr Infos bekommt: Linksammlung

Klicke auf die Buttons, um das jeweilige Netzwerk zu aktivieren. Beachte, dass dadurch persönliche Daten an Facebook, Twitter oder Google übertragen werden.

Die Wortergreifungsstrategie der NPD

Die NPD propagiert schon seit längerem die sogenannte "Wortergreifungsstrategie". Damit will sie erreichen, Veranstaltungen des politischen Gegners zu dominieren, die Diskussionsrunde einzuschüchtern oder letztlich sogar ganz zu übernehmen. Hier findest du Tipps, was du bei eigenen Veranstaltungen dagegen unternehmen kannst.

Verhinderung einer rechten Demonstration

Der erste Gedanke, wenn man von einer geplanten rechten Demonstration erfährt, ist meist, dass es am Besten wäre, wenn die Rechtsextremen erst gar nicht aufmarschieren. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Ihr könnt versuchen, die Demonstration entweder ganz zu verbieten oder den öffentlichen Raum besetzen, wo die Demonstration stattfinden soll.

Nazis im Internet

Nicht nur auf der Straße und im öffentlichen Leben ist es wichtig, aktiv gegen rechtsextremistische und menschenfeindliche Ideologien vorzugehen. Auch im Internet dürfen solche Parolen nicht hingenommen werden. Sei es auf Facebook, Youtube, in Foren oder auf eigenen Seiten - gerade im Netz fühlen sich viele Personen ermutigt, ihre Hasstiraden in die Welt zu posaunen. Auch hiergegen könnt ihr etwas unternehmen.

Gegendemonstration und Blockade

Die bei Weitem meist verbreitete Reaktion auf eine rechte Demonstration oder Kundgebung und ein sehr effektives und medienwirksames Mittel gegen Rechts ist die Organisation einer Gegendemonstration. Auch hierbei solltet ihr einige wichtige Dinge beachten, um eure Aktion zum Erfolg zu führen.

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Praktische Tipps für den Kampf gegen Nazis

Unsere Online-Demofibel enthält jede Menge Infos, was ihr gegen rechte Veranstaltungen bei euch vor Ort unternehmen könnt.

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