AKW-Ausbau in Temelin stoppen
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Der schwarz-gelbe Koalitionsausschuss hat sich nun doch entschlossen das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz zurücknehmen zu wollen. Dies ist ein Erfolg für alle, die sich im letzten Jahr gegen das Gesetz stark gemacht haben und statt der leicht zu umgehenden Sperren, für das Löschen von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten plädiert haben.

Leider hat die schwarz-gelbe Koalition sich mit der Entscheidung zu viel Zeit gelassen. Nach 18 Monaten war dieser Schritt überfällig. Zu offensichtlich war die Unvereinbarkeit des Gesetzes mit der Verfassung, zu klar die Aussagen der Sachverständigen, die in verschiedenen Anhörungen im Bundestag zu Protokoll gaben, dass dieses Gesetz der Großen Koalition mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen nichts als blinder Aktionismus war und keine zukunftsgewandte Lösung.
Vielmehr hat das Gesetz die Dinge eher verschlimmert, denn verbessert. Ein effektiver Kampf gegen die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet ist mit Netzsperren nicht zu erreichen. Es wäre von Anfang an eine mehrdimensionale Strategie bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet nötig gewesen. Die Sperren hätten das Problem nur ausgeblendet aber nicht effektiv bekämpft. Zudem hat sich die Regierung Merkel mit dem Gesetz auf verfassungsrechtlich dünnes Eis gewagt. Sie hat so wertvolle Zeit im Kampf gegen die Darstellung sexuellen Missbrauch im Internet verstreichen lassen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben von Anfang an vorgeschlagen, sich auf die Verfolgung, Aufklärung und Prävention dieser Straftaten und des effektiven Löschens zu konzentrieren. Claudia Roth (Bundesvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Malte Spitz (Mitglied des Bundesvorstands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßen die späte aber richtige Entscheidung des Koalitionsausschusses das Netzsperrengesetz zurücknehmen zu wollen und hoffen, dass für diesen Sieg keine faulen Kompromisse bei anderen strittigen Themen innerhalb der Koalition auf Kosten der Bürgerrechte gemacht wurden.