Fleischeslust
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Die NPD propagiert schon seit längerem die sogenannte "Wortergreifungsstrategie". Damit will sie erreichen, Veranstaltungen des politischen Gegners zu dominieren, die Diskussionsrunde einzuschüchtern oder letztlich sogar ganz zu übernehmen. Hier findest du Tipps, was du bei eigenen Veranstaltungen dagegen unternehmen kannst.

Durch ein anfänglich moderates Auftreten versuchen die Rechtsextremen den Anschein zu erwecken, sich im demokratischen Meinungsspektrum zu bewegen. Dadurch wollen sie erreichen, als gleichberechtigte Diskussionsteilnehmer akzeptiert zu werden. Das Ziel der NPD ist es, die Meinungsführerschaft der Diskussion zu erlangen und so einem interessierten Publikum ihre Parolen und Positionen zu präsentieren. Der Zugang zu solch einem Publikum und einer großen Teilnehmerzahl wäre für sie ansonsten kaum herstellbar. Zusätzlich spart die NPD alle organisatorischen und finanziellen Kosten für Veranstaltungen.
Versammlungen unter freiem Himmel
Eine Demonstration findet unter freiem Himmel statt und somit steht das Ausschlussrecht nur der Polizei zu, nicht dem Veranstaltungsleiter. Zwar kann dieser die Polizei auf Störer aufmerksam machen, letztendlich liegt es aber in der Einschätzung der Polizei, diese zu entfernen. Das Recht der Versammlungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung gilt prinzipiell für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Demonstration.
Die Polizei muss dafür sorgen, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit gewährt wird. Die Versammlung muss demnach mit dem ihr gewidmeten Inhalt störungsfrei durchgeführt werden können. Der Zweck der Versammlung wird bei der Anmeldung bestimmt und darf nicht "schwer" gestört werden. Schwer ist eine Störung dann, wenn sie eine Unterbrechung, Behinderung, Auflösung oder Aufhebung der Versammlung hervorrufen kann. Die Störer müssen absichtsvoll und willentlich stören, damit sie ausgeschlossen werden können. Einzelne Zwischenrufe oder Transparente reichen rein rechtlich nicht aus.
Es ist versammlungsrechtlich nicht leicht, einen bestimmten Teilnehmerkreis auszuschließen. Ein guter Grund ist jedoch, als Versammlungsleiterin bzw. Versammlungsleiter der Polizei den begründeten Verdacht einer groben Störung oder einer Eskalation durch Rechtsextreme mitzuteilen. Auch eine Blockbildung der Rechtsextremen als Versammlung in der Versammlung ist ein stichhaltiger Grund zum Ausschluss.
Als Versammlungsleiterin oder -leiter sollte man den Ausschluss von Rechtsextremen ausdrücklich verlangen.
Versammlungen in geschlossenen Räumen
Anders als bei der Demonstration hat man bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen meist das Hausrecht inne und kann selbst bestimmen, wer an der Veranstaltung teilnehmen darf. Dies wird mit der Einladung zum Ausdruck gebracht. Wenn also eine allgemeine Einladung über die Zeitung oder per Plakat ausgesprochen wurde, können alle Personen zu der Veranstaltung kommen – auch die Rechtsextremen. Bei gezielter Einladung oder bei allgemeiner Einladung mit dem Hinweis, dass "Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt wird", können am Eingang diese oder nicht geladene Personen zurückgewiesen werden. Solche Maßnahmen sollten mit Hilfe von szenekundigen Personen durchgeführt und bei Schwierigkeiten sofort die Polizei verständigt werden.
Sitzen erst einmal Rechtsextreme in der Veranstaltung, ist es dennoch legitim, sie rauszuschmeißen, wenn sie versuchen, die Veranstaltung durch lange Monologe oder rechtsextreme Parolen zu stören. Dies ist nicht undemokratisch! Denn Ächtung und Ausschluss erfolgen auf der Basis eines demokratischen und menschenrechtsorientierten Standpunktes und mit dem Ziel, rechtsextremen Protagonisten keinen Raum zu bieten, ihre Ideologie zu propagieren und sich als Teil des demokratischen Spektrums darzustellen. Rechtsextreme sind Protagonisten einer menschenverachtenden Ideologie, die nicht vor rassistischer Gewalt – bis hin zu Mord – zurückschrecken. Seit der Wiedervereinigung bis 2009 wurden laut der Amadeo Antonio Stiftung in Deutschland 149 Menschen von Tätern mit rechtsextremem Hintergrund umgebracht. Menschen, die bereits Opfer rechter Gewalt wurden und Gäste einer Veranstaltung sind, sollte eine hautnahe Begegnung mit geistigen Brandstiftern nicht zugemutet werden.
Ein Ignorieren dieser Störer ist absolut nicht förderlich und schlägt oft fehl. Wenn man eine Auseinandersetzung sucht, sollte man diese nur bewusst, sehr gut vorbereitet und in Kenntnis der Programmatik der Organisation tun. Abzuraten ist von einer Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten auf Veranstaltungen, die thematisch über die Parteien wie die NPD oder den Rechtsextremismus aufklären sollen.
Bedenken sollte man auch, dass die Parolen rechtsextremer Parteien strukturell anders angelegt sind als ein sachlich interessierter Dialog. Sie sind emotional, verkürzen die Inhalte und stellen sie eindimensional dar. Sie sind keiner Antwort, die die komplexen gesellschaftlichen Zusammenhänge einbezieht, zugänglich. Meist kommt man damit als Demokrat in die Defensive.
Tipps für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
Die Demofibel im Überblick
1. Praktische Tipps für den Kampf gegen Nazis
2. Verhinderung einer rechten Demonstration
3. Gegendemonstration und Blockade
4. Was ihr nicht vergessen solltet bei Aktionen gegen Rechts
6. Umgang mit der "Wortergreifungsstrategie" der NPD
8. Welche Bündnispartner ihr ansprechen könnt
9. Fakten zum Verbot einer Demonstration