Deutschland muss abrüsten!

Trotz der Amokläufe, die mittlerweile auch in Deutschland stattfinden, bleiben Schusswaffen immer noch für viele Jugendliche leicht zugänglich. Für die massive Verbreitung von Waffen in Privathaushalten gibt es keine Begründung. Das zeigen auch die folgenden fünf erschreckenden Fakten

  • 01.01.1970
    Im Jahr 2007 hat das Bundeskriminalamt 12.441 Straftaten in Deutschland registriert, bei denen mit Schusswaffen gedroht (7.883 Fälle) oder geschossen (4 558 Fälle) wurde. Elf Prozent der in 2007 Ermordeten wurden erschossen.
     
  • 01.01.1970
    Wer einen Waffenschein hat, darf auch eine Waffe besitzen. Anwärter für den Schein müssen laut Waffengesetz nur ein Jahr älter sein als der 17-jährige Amokläufer aus Winnenden. Der Test selber ist nicht besonders schwer, eine gründliche Überprüfung der Antragsteller findet nicht statt.
     
  • 01.01.1970
    Viele der 1.495.676 Mitglieder im Deutschen Schützenbund besitzen gefährliche Schusswaffen. Dabei müssten die Waffen für den Sport eigentlich nicht "scharf" sein. Luftgewehre oder mit Plastikkugeln gefüllte Soft-Air Waffen könnten problemlos und ohne jeden Verlust sportlichen Ehrgeizes die tödlichen Patronen ersetzen.
     
  • 01.01.1970
    In sogenannten Familientragödien werden meist Väter zu Mördern ihrer Kinder und ihrer Frauen. Begangen werden sie in den meisten Fällen mit Handfeuerwaffen. Besonders Bankangestellte müssen unter der nicht kontrollierbaren Verbreitung von Waffen leiden. Bei über zwei Dritteln der Banküberfälle in 2007 wurden die Angestellten mit einer Schusswaffe bedroht.
     
  • 01.01.1970
    Sieben Millionen Waffen sind in Deutschland gemeldet. Laut Waffengesetz müssten sie alle in schweren Tresoren lagern. Doch allein im Jahr 2007 wurden 964 Schusswaffen gestohlen. 2006 sind 931 Waffen abhanden gekommen. Allein auf der Waffenmesse in Nürnberg im März diesen Jahres wurden 15 Gewehre am Abend vor der Eröffnung gestohlen. Zwei Tage nach dem Amoklauf von Winnenden.
     
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"Weg damit!"

Ohne Waffen keine Amokläufe, sagt Klaus Jansen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter

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Im Angesicht der Katastrophe

60.000 Menschen demonstrieren gegen Atomkraft, während sich in Japan die Lage an dem beschädigten Atomkraftwerk Fukushima zuspitzt.

Hausverbot für Waffen!

Demonstriere mit am 15. Juni in Berlin

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Exportmeister

Deutschland exportiert Waffen - nicht selten in Staaten, die diese zur Repression ihrer Bevölkerung einsetzen

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Heute: Defekte Brennstäbe

Vattenfall musste weitere Pannen zugeben. Grüne Demonstranten forderten die endgültige Abschaltung von Krümmel!

Kommentare

Friedericus
09-04-09 12:41
In jeder Woche sterben in Deutschland bei Verkehrsunfällen mehr als 15 unschuldige Menschen ( Die Unfallverursacher sind nicht berücksichtigt) durch Raserei und Alkohol am Steuer.
Jede Woche müssen in deutschland Polizeibeamte Eltern die nachricht bringen das die Tochter oder der Sohn nicht mehr kommen. Warum fordert niemand die Geschwindikeitsbegrenzung an Fahrzeugen ? Warum fordert niemand null Promille im Straßenverkehr ?
Und warum passiert Tätern im Straßenverkehr nichts ?
Die Tötung eines Menschen im Straßenverkehr endet für den
Verursacher meißt mit Bewährungsstrafen.
Die Strafen für diese Verstöße sind viel zu niedrig. Es kann nicht sein das für Tötung mit einer Waffe ( Beil, Messer, Hammer) hohe Freiheitsstrafen verhängt werden und für die Tötung einens Menschen mit einem Auto meist Bewährung oder 2 Jahre Haft herauskommen.
Eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung mit richtigen Strafen würde mehr Menschen das Leben retten als das Verbot aller legealen Waffen( womit ich kein Problem hätte).
Hier mal ein paar Vorschläge :
Geschwindikeitsüberschreitung mehr als 20 kmh egal wo
- erstmalig 1000 EUR und 6 Monate Fahrerlaubisentzug
- Wiederholungstäter 10 000 EUR Busgeld 24 Monate
Fahrerlaubnisentzug
- bei dritten Mal 2 Jahre Haft , Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen . Bei Tätern mit ausländischen Wohnsitz 50 000 EUR Strafe , ersatzweise 5 Jahre Haft.
Bei Überschreitung unter 20 kmh immer 1000 EUR Geldbuße.
mehrfache Wiederholung ( Intensivtäter so ab 20 mal ) Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen)
Bei Alkohol am Steuer
- erstmalig 10 000 EUR Strafe 24 Monate Fahrerlaubnisentzug
- Wiederholungsfall 50 000 EUR Strafe , lebenslang Fahrerlaubnisentzug . Wetten das das wirklich abschreckt und ich persönlich habe mit solchen brachialen Regelungen kein Problem.
Und bei Fahren ohne Fahrerlaubnis 5 Jahre Haft.
C.M.
01-04-09 21:15
Ich kann den Kommentar von König nur unterstützen.
Bitte keine Hetzjagt auf gesetztestreue Sportschützen.
Der Großteil verwahrt sein Sportgerät vorschriftsmäßig, d.h. in den vorgeschriebenen Tresoren. Sportgeräte und Munition sind im Privatbereich ebenfalls getrennt zu lagern. Dies gilt übrigens auch für den Transport zu Wettkämpen und zum Training. Ja liebe Leser, es gibt auch Wettkämpfe im Klein- und Großkaliberbereich.

Für die Personen, die sich noch nicht mit dem Hobby "Schießen" auseinander gesetzt haben, empfehle ich, besucht einen Schießsportverein und bildet euch eine eigene Meinung. Ich für meinen Teil musste feststellen, das eine enorme Konzentration erforderlich ist um diesen Sport auszuführen.
Sportschützen sind ganz normale Menschen.

Noch einige persönliche Anmerkungen zu den Kommentaren:

- In Kanada ist jeder 2 Waffenbesitzer und es geschehen die wenigsten Delikte mit Waffen (woran liegts?)
- Auch Fahrzeuge können zum töten eingesetzt werden (Wir sprechen hier nicht von Unfällen!!)
- Auch Küchenmesser können zum Mordinstrument werden (sollen diese somit auch verboten werden?).
- Wollen wir Waffen- und Munitionsarsenale in den Schützenheimen aufbauen. Es wäre somit ein zentraler Ort geschaffen, an dem sich Kriminelle bedienen könnten.
Desweiteren würden die Schützenmeister einer erheblichen Gefährdung ausgesetz. Sie wären ebenfalls das Ziel evtl. Krimineller.
- Bei den 5 oben genannten Argumenten hat sich ein Fehler eingeschlichen. Einen Waffenschein hat kein Sportschütze, sondern eine Waffenbesitzkarte!

Ich bitte euch um Verständnis für die gesetzestreuen Sportschutzen.

C.M.
01-04-09 15:02
Also
solange Sie nicht wissen wo die Unterschiede zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte sind, und solange nicht unterschieden wird zwischen Luftgewehr/Kleinkaliber und Großkaliber, solange,... na bitte :

Zu Bild + Text 1:
Wieviel davon waren Illegal ? sicher über 95% - warum wird dieses herangezogen um die legalen zu verbieten ?

Zu Bild + Text 2:
Waffenschein ? Waffenschein = Vorraussetzung zum TRAGEN/FÜHREN/"griffbereit" !! einer Waffe am Mann- das ist nicht die Erlaubnis zum Kauf und Besitz !!!
Kauf und Besitz darf man mit einer WBK Waffenbesitzkarte
Erst schlau machen dann schreiben ^^

Zu Bild + Text 3:
Die meisten Personen schreiben das Luftgewehre i.O. sind. Die werden aber auch durch Ihr Verbot erfasst das sie haben wollen. Machen sie doch bitte mal den Unterschied zwischen Luftgewehr ja und "scharf" -heißt das 9mm ?
Die Mehrheit der Schützen schießt mit Luftgewehr oder Kleinkaliber und nicht mit großen/schweren Waffen.

Zu Bild + Text 4:
Wie bei 1 - Wieviel davon sind ILLEGAL ???

Zu Bild + Text 5:
Warum wird der Vergleich der Messediebstähle dazu gezogen ? Aktionsjournalismuss ? Das hat nichts mit dem Thema zu tun.
B. Mossberg
30-03-09 17:19
Es sollte eigentlich jedem klar sein, dass nicht eine Waffe tötet, sondern der Mensch der dahinter steht und die Waffe bedient!

Einen Amoklauf kann auch theoretisch ein Polizist durchführen, der auch Zugang zu einer Dienstwaffe hat. Ebenso ein Soldat, der seine Erfahrungen in Afghanistan nicht verdaut und nach 6 Monaten Einsatz zudem noch seine Freundin an einen „Daheimgebliebenen“ zwischenzeitlich verloren hat!

Eine „Bombe“ kann jeder bauen, der sich über Internet die Anleitung her - googelt und halbwegs fit in Chemie ist!

Somit sind wir bei dem eigentlichen Problem, dem Internet!

Weitgehend alle aktuellen AMOK Fälle die WELTWEIT registriert worden sind, können entweder zu 80 % auf eine gestörte Persönlichkeitsentwicklung bei Heranwachsenden in Verbindung mit „Killerspielen“ , oder prä-suizidale Stadien bei Einzelpersonen zurückgeführt werden.

Wenn man als Vater, als Familie nicht merkt, dass das eigene Kind einen Großteil der Freizeit hinter dem PC verbringt, ist der jüngste Fall sicher auch hier in diesem Bereich zu manifestieren. Erschwerend kommt natürlich die unsachgemäße Lagerung einer Waffe hinzu, aber die Vorschriften hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen sind ja schon gemacht!

Der Ansatz ist vielmehr bei der Gesellschaft selbst zu sehen, die nicht mehr in der Lage ist Kinder richtig zu erziehen und Heranwachsende richtig zu leiten...UND proaktiv Auslösefaktoren für Amok zu suchen, einzugrenzen und zu bekämpfen.

Man heilt eine Krankheit auch nur, wenn man die Krankheitsursache bekämpft und nicht die Symptome eindämmt!

Sollte privater Waffenbesitz verboten werden, so greift dieses Vorhaben in unser Grundrecht massiv ein!

Bei der Anzahl von Jägern, Sportschützen WS Besitzern ist KEINE Prävention und proaktives Handeln in Form von einem Waffenverbot aufgrund der angesprochen Fälle gerechtfertigt.

Wohl ist aber gerechtfertigt, dass Politiker sich Gedanken über bestimmte Entwicklungen in der Gesellschaft machen, die bei labilen Menschen AMOKPOTENTIAL freisetzen.

AMOKLÄUFE wird es immer geben, sei es mit Pistole, Beil, Gashahn, Auto usw...man muss hier versuchen Anzeichenprofile
zu entwickeln um es erst nicht dazu kommen zu lassen...

Wenn wir als Einzelpersonen der Gesellschaft nicht mehr so auf uns selbst, sondern auch ab und an auf das Wohlbefinden Dritter achten würden, wäre schon viel geholfen!

Ein Afrikanisches Sprichwort sagt: „ Grass wächst nicht schneller wenn man daran zieht!“
K.R.
25-03-09 13:31
Ich finde es schlimm, dass ein Vater von zwei Kindern 15 Waffen zu Hause haben kann, somit lernen die Kinder schon früh, dass Waffen nichts schlimmes sind. Für den Amokläufer von Winnenden war es dadaurch ein Leichtes sich eine Waffe zu beschaffen. Alle Amokläufer hatten leichten Zugang zu Waffen, so konnten sie die Tat heimlich planen und sogar spontan zuschlagen, da sie sich nichts auf dem Schwarzmarkt zu beschaffen brauchten. Ich glaube, dass Amokläufer Angst haben aufzufliegen, wenn es schwer für sie ist an eine Schusswaffe zu gelangen. Aus diesen Gründen bin ich für ein scharfes Waffenverbot im privaten Haushalt.
König
24-03-09 21:56
Mit Verlaub, in der Darstellung der Problematik wird hier bewusst falsch argumentiert:

BT Drucksache Innenausschuss
A-Drs. 16(4)354 D
Auszug:
So bildeten die erlaubnisfreien Gas-, Schreckschuss- und Luftdruckwaffen mit einem Anteil von 52,4% den Hauptanteil der sichergestellten Tatwaffen. Der Anteil erlaubnispflichtiger legaler Schusswaffen betrug 2,6%. Im Jahr 2002 wurden bei 1.538 Fällen 1.742 Schusswaffen sichergestellt. Betrachtet man die Besitzverhältnisse der Tatwaffen, so stellt man fest, dass 738 Waffen (42,2%) ohne erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis besessen wurden, 912 (52,4%) Waffen erlaubnisfrei waren, und bei 46 Waffen (2,6%) die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden konnten. Der Anteil erlaubnispflichtiger Waffen aus Legalbesitz lag bei 2,6% (46 Waffen).

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass in Relation zur Gesamtmenge erfasster Straftaten diejenigen, bei denen eine Schusswaffe involviert war, nur einen Anteil von 0,31% ausmacht. Dies entspricht 19 419 Fällen von insgesamt 6.264 723 Straftaten für das Jahr 2000 (vgl. PKS, 2000).
Dieser skizzierte Trend ist von den Fallzahlen her seit Mitte der 90-er Jahre rückläufig. In dieser Zeit gab es teilweise mehr als 21.000 Fälle, in denen eine Schusswaffe verwendet wurde, bei einer Gesamtmenge an Straftaten von bis zu 6.668.717 Fällen (vgl. PKS-Zeitreihen 1987 bis 2005). Bezüglich des Rückgangs seit dem Jahr 2003 wird seitens des BMI ein indirekter Zusammenhang mit der verschärften Waffengesetzgebung vermutet.

Um die Bedeutung der legalen, erlaubnispflichtigen Schusswaffen bei Straftaten zu klären, ist das „Protokoll zur Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages 2002“ von großer Bedeutung. Dieses Dokument ist von besonderem Gewicht, da hier sowohl konkrete Zahlen zu Straftaten, welche mit Legalwaffen durchgeführt wurden, als auch Stellungnahmen und Einschätzungen sachkundiger Sachverständiger zu finden sind. Wichtige Zahlen sind unter anderem die vom BKA genannten und auch zum Teil in der PKS zu findenden Prozentwerte. Bei legalen Schusswaffen als Tatmittel bei einer Straftat ist festzuhalten: „Der Prozentwert lag in den letzten Jahren konstant bei etwa 4%, im Jahre 2000 sogar bei nur 3,4% aller sichergestellten Schusswaffen“ (Protokoll Nr. 92, Abschnitt V, S. 86). Ein differenzierteres Bild zeigt sich bei den Delikten Mord und Raubmord: 2002 lag der Anteil der genutzten, erlaubnispflichtigen Legalwaffen bei 8,54% und für Totschlag bei
Seite 9 von 26
8,46%. Unter diesem Gesichtspunkt verschieben sich die bereits genannten 4% Anteil an den Gesamtstraftaten und verlangen einen deutlicheren Blick auf diese Taten, welche in öffentlichen Diskussionen auch diejenigen sind, die eine emotionalisierte Debatte anstoßen. Es handelt sich hierbei nach Angaben des BKA zu einem großen Anteil um Taten aus dem psychosozialen Nahraum (vgl. Protokoll Nr. 92, Abschnitt V, S. 87). Hervorzuheben ist, dass bei Raub, Nötigung und räuberischer Erpressung etc. Legalwaffen gar nicht verwendet wurden.
Des Weiteren sagt der Vertreter des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Holger Bernsee, vor dem Innenausschuss des Bundestages, dass es nicht die Verwahrung und der Umgang mit legal erworbenen Schusswaffen sei, die kriminalpolitisch relevant sind (Bernsee, 2002, S. 21)5. Dieser Aussage schließt sich auch Wolfgang Dicke von der GdP an: „Der private Waffenbesitz ist aus polizeilicher Sicht, das haben wir schon öfter gehört, überhaupt nicht das Problem“ (Dicke, 2002, S. 33). Und auch von Seiten der Rechtsmedizin wird der legale Waffenbesitz nicht als ein wesentliches Problem gesehen: „Jäger, Waffensammler oder Sportschützen sind nicht unsere Klientel, sie treten nicht als Täter oder Töter auf“ (Rothschild, 2002, S. 14).
Diese Einschätzung kann durch die erst unlängst veröffentlichten Ergebnisse eigener empirischer Untersuchungen gestützt werden, in denen eine Legalwaffenbesitzer-Stichprobe (Jäger) mit einer Stichprobe ohne Legalwaffenbesitz in Bezug auf eine Vielzahl von relevanten Persönlichkeitsdimensionen (u.a. Depressivität, Lebenszufriedenheit, Aggressivität, Gewissenhaftigkeit, Werteausrichtung) verglichen wurde (vgl. Dobat, Heubrock & Prinz, 2006b, c). Hierbei zeigte sich, dass die Stichprobe der Legalwaffenbesitzer in psychopathologischer Hinsicht überhaupt nicht
5 „Protokoll zur Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages 2002“, Nr. 92; 20. März 2002
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auffällig war und in den meisten Persönlichkeitsdimensionen sogar bessere Werte erzielte als die Vergleichsstichprobe (siehe hierzu Abb. 1 und Abb. 2).

Zusammengefasst stellen unter kriminalpräventiven und rechtspsychologischen Gesichtspunkten Legalwaffenbesitzer keine bedeutende Gefahr für die innere Sicherheit dar

• Eine Gefahr für die innere Sicherheit geht nicht von den Legalwaffenbesitzern aus, sondern als Problemgruppe kristallisieren sich Jugendliche und Heranwachsende heraus, die – ohne legalen Zugang zu scharfen Schusswaffen – vermutlich unter Verwendung von KWS-pflichtigen Gas-/Schreckschusswaffen, anderen nach dem Waffenrecht verbotenen Gegenständen (Messer, Schlagringe usw.) bzw. Anscheinswaffen strafbare Handlungen begehen.
• Ein generelles Verbot von Gegenständen, z.B. Messer ab einer bestimmten Klingelänge, verhindert eher die konzentrierte polizeiliche Kontrolle jener Orte, an denen diese potenziell gefährlichen Gegenstände von der eindeutig überwiegenden Zielgruppe (Jugendliche und Heranwachsende) besonders häufig missbräuchlich verwendet werden. Ein ortsbezogenes Verbot erschient daher aus kriminalpräventiver Sicht eindeutig erfolgversprechender.
• Die bis heute extrem unbefriedigende Datenlage zum Waffenbesitz und zur Deliktbegehung unter Verwendung (legal und illegal) besessener Waffen erschwert eine valide kriminalpolitische Evaluation waffenrechtlicher Bestimmungen und behindert im Einzelfall die polizeilichen Ermittlungen. Der Forderung nach einem zentralen bundeseinheitlichen Waffenregister, wie wir es bereits
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früher gefordert haben (vgl. Dobat, Heubrock & Stöter, 2006) kann nur erneut nachdrücklich zugestimmt werden.



Liebe politisch Interssierten: Dies sind Auszüge aus einem Gutachten des Instituts für Rechtspsychologie der Universität Bremen zur letzten Waffenrechtsverschärfung in 2008. An den grundlegenden Fakten hat sich nichts geändert. Ich stelle fest, dass sich ein tatsächliches Bedürfnis, 1,5 Mio. rechtstreue Bürger zu entwaffnen, daraus nicht ergibt.

Aktionismus bewirkt keine Stärkung der inneren Sicherheit ! Die bestehenden Gesetze zu befolgen, dagegen deutlich eher.

MfG
M. König
Kweldulf
24-03-09 19:11
So richtig vergleichbar ist ein Amok-Morden nicht mit anderen Dingen wie etwa "mit dem Auto wegen Rasens andere mit in den Tod gerissen" o.ä.

Die Tat in Winnenden war ein gezieltes Töten von Menschen, kein Unfall, auch nicht fahrlässig oder so!

Und klar ist: Hätte der Täter keine Waffe gehabt, hätte es die Tat nicht oder so nicht gegeben. Und schon gar nicht mit so vielen Getöteten.

Das kann man meiner Ansicht nach unter keinen Umständen mit einem Unfall mit tödlichem Ausgang vergleichen. Hinter dem Mord in Winnenden steht ein Motiv, nämlich das Töten-Wollen! Hinter einem Autounfall nicht. Es gibt zwar Fälle, in denen ein Selbstmörder absichtlich in den Gegenverkehr rast und andere mit-tötet, aber dabei sterben längst nicht so viele.

Also steht für mich fest, Waffen gehören verboten, und zwar völlig. Ausnahmen NUR für Leute, die Waffen beruflich brauchen (Polizei, Soldaten, Jäger, ...).

Es ist für mich auch überhaupt nicht nachzuvollziehen, wie eine Waffe mit Munition, wie sie zum Töten verwendet werden kann, als Sportwaffe gelten kann??

Schießen als Sport nur mit Waffen, die nicht töten können (Luftgewehre usw.), aber nicht "richtige" Waffen. Dann gilt auch noch das Argument, dass dies ein Sport ist (Konzentration, ruhig werden usw.). Dazu braucht man nicht solche Waffen, wie sie in Winnenden zum Einsatz kam.

Die Frage ist: Gibt es "richtige" Waffen in Schützenvereinen, die zum "Wettkampf" eingesetzt werden (also nicht nur Luftgewehre)?

Wie auch immer die Antwort lautet: Meiner Meinung nach sollten alle Waffen völlig verboten werden und zwar unter Androhung einer hohen Freiheitsstrafe, wenn man doch eine besitzt.

Waffen sind zum Töten da. Wozu denn sonst?

Sonst könnte man auch mal ganz süffisant sagen: Hey, warum nicht einen Sportverein gründen, in dem man übt, mit dem Panzer zu fahren? Oder mit dem Kampfjet statt mit dem Segelflugzeug zu fliegen? Oder Giftspritzen aufzuziehen. Natürlich alles nur unter höchst sprotlichem Aspekt und ausschließlich zur Förderung der Konzentration. Haha.

Zu guter Letzt schauen wir doch ein ums andere Mal in die USA: Dort gibt es Waffen legal für so ziemlich alle und gleichzeitig haben die USA die höchste Mordrate aller Industrienationen. Schon mal an einen Zusammenhang zwischen Schusswaffen und dem Tod gedacht?
und sein Name ist Mensch ...
23-03-09 23:21
Meine Meinung hierzu:

Waffen gehören nicht in Privathaushalte!

Wer eine Waffe für einen bestimmten nachvollziehbaren Zweck besitzt, sollte diese an einem sicheren Ort aufbewahren, vielleicht in einer Polizeiwache, einer Kaserne der Bundeswehr, oder - eher zweifelhaft - im Schützenverein. Hierbei müssen scharfe Gesetze zur Sicherung der Waffen geschaffen und durchgesetz werden.
Die Kosten, auch für den sicheren Transport zur Einsatzstätte, müssen selbstverständlich die Waffenbesitzer tragen.

Die derzeitig praktizierte Lösung mit mehreren Tresoren, finde ich als Pädagoge eher unwirksam, da Eltern vor ihren Kindern solche Geheimnisse, wie: „wo liegt der Schlüssel zum Tresor?“, oder „welche Zahlenkombination hat der Tresor?“, nicht verheimlichen können. Zumal ein Waffenfreund seinem Kind sicherlich, nachvollziehbarer Weise, auch sein Hobby stolz nahe bringen wird und somit dessen Neugierde wecken wird.

Der Vergleich mit den Autofahrern sollte hierbei auch nochmal in einem anderen Licht gesehen werden.
Autofahrer sollten, meiner Meinung nach, alle zwei Jahre einer Nachprüfung in Form eines Tests wie den ADAC Sicherheitsschulungen unterzogen werden. Wobei Prüfer des TÜV wie bei der Führerscheinprüfung vor Ort sein sollten, die das Weiterbestehen der Fahrerlaubnis bescheinigen müssen, dies würde vieles verändern.
Mein hier genannter Vorschlag gehört hier zwar nicht her, muss zu dem obigen Vergleich allerdings angemerkt werden.
Smutje63
22-03-09 10:51
So grausam die Tat der Amokschützen auch waren ich finde unser Waffengesetz ist schon scharf genug. Es muß nur, was übrigens auf die meisten deutschen Gesetze zutrifft, konsequent angewendet werden. Was es allerdings entlich geben sollte ist ein zentrales Melderegister, denn wenn ich im Laden eine Rindersteak kaufe kann ich diese Stück Fleisch bis zu Mutterkuh zurückverfolgen. Findet man ein Kfz kann man anhand diverser Nummern sehr schnell herausfinden wem es gehört. Findet man eine Waffe kann man noch nicht ein mal sagen ob diese Legal gekauft wurde oder nicht.
Außer dem sollte man nach einem Verbrechen eines einzelnen, so grauenvoll sie auch ist, nicht alle die dieser Gruppe angehören pauschal verurteilen. Was leider mit uns Schützen gerade zwar nicht öffentlich aber zwischen den Zeilen gemacht wird. Es heißt ja auch nicht wenn ein Autofahrer mal wieder durch Raserei mehrere Menschenleben aus löscht, alle Autofahrer sind unverantwortliche Raser. Oder ein Politiker wird des Amtsmissbrauchs überführt, alle Politiker sind Verbrecher.
Kommentar

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