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Folter hat in vielen Ländern System. Auch Deutschland muss mehr dagegen unternehmen. Das fordern die grüne Europaabgeordnete Barbara Lochbihler und Wolfgang S. Heinz vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Um Terrorverdächtige loszuwerden, werden diese noch immer in Folterländer abgeschoben.

Frau Lochbihler, ist Folter heute noch in vielen Teilen der Erde ein Thema?
Leider ja. In vielen Ländern wird auch heute noch gefoltert. Die Foltermethode Waterboarding wurde selbst in den USA eingesetzt. Ein Land, das vorgibt, Demokratie und Menschenrechte zu verteidigen.
Welche Methoden werden dabei angewendet?
Wolfgang S. Heinz: Meistens sind Foltermethoden sehr einfach und brutal und weniger wissenschaftlich. Es geht fast immer um alle möglichen Formen von Schlägen. Es gibt Elektroschocks, Scheinerschießungen und die Methode, Gefangene auszuziehen und sie extremer Hitze und Kälte auszusetzen, wie es in Abu Ghraib durch das US-Militär geschehen ist. Man kann aber auch foltern, ohne körperliche Gewalt anzuwenden. Psychologische Folter – Drohungen und Isolation – sind nicht weniger schlimm. Vor allem in demokratischeren Staaten versuchen die Täter so zu foltern, dass keine offenen Wunden zurückbleiben, um der Strafverfolgung zu entgehen. Auf diese Weise kann kein medizinischer Gutachter die Folter nachweisen.
In wie vielen Ländern wird gefoltert?
Barbara Lochbihler: Trotz internationaler Ächtung berichten Menschenrechtsorganisationen von Folterungen in über der Hälfte aller Staaten der Welt. Folter hat in den meisten Ländern System. Die Täter durchlaufen eine Ausbildung, um ihrem Regime bedingungslos zu folgen. Es geht in der Regel darum, den Willen der Menschen zu brechen und ihre Persönlichkeit zu zerstören.
Barbara Lochbihler ist Europaabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ehemalige Generalsekretärin der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Zur Homepage
In Deutschland ist Folter verboten. Gibt es sie trotzdem?
Wolfgang S. Heinz: Es gibt auch Fälle von Misshandlungen durch Polizeibeamte in Deutschland. Vor Gericht ist das jedoch meist schwer nachzuweisen. Eine Anzeige des Opfers wird häufig mit einer Gegenanzeige der Polizei beantwortet, schlussendlich werden beide Anzeigen zurückgezogen. Darüber hinaus gibt es selten Zeugen und die Polizeibeamten bestätigen sich meist gegenseitig in ihren Aussagen oder können sich an nichts erinnern. Das macht es schwierig, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. In mehreren Gerichtsurteilen wurde dies auch kritisiert.
Barbara Lochbihler: Wenn deutsche Behörden Flüchtlinge in Länder abschieben, in denen ihnen Folter droht, sind sie mitverantwortlich. Bisweilen bemüht sich Deutschland, von dem Zielland eine so genannte diplomatische Zusicherung zu bekommen, dass keine Folter angewendet wird.
Dr. Wolfgang S. Heinz ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin und Mitglied im Europäischen Anti-Folterausschuss.
Sind diese diplomatischen Zusicherungen ein wirksames Instrument im Kampf gegen die Folter?
Wolfgang S. Heinz: Sicher nicht. Diplomatische Zusicherungen sind kein geeignetes Instrument gegen Folter, weil sie keine echte Bindungswirkung haben und man deren Einhaltung kaum überprüfen kann. Allein die Tatsache, dass man sie benötigt, ist doch ein Zeichen dafür, dass der ausliefernde Staat genau weiß, dass es in dem Zielland zu Folter und Misshandlungen kommt. Warum sonst sollte man sich eine besondere Zusicherung besorgen?
Mit welchen Ländern trifft Deutschland solche Absprachen?
Barbara Lochbihler: Bisher ist bekannt geworden, dass Deutschland sich um diplomatische Zusicherungen bei Algerien, Tunesien und der Türkei bemüht hat.
Warum setzen immer mehr Länder auf diplomatische Zusicherungen?
Wolfgang S. Heinz: Demokratische Länder sind in einem Dilemma. Ohne die Möglichkeit der Abschiebung müssten Terrorverdächtige hier bleiben, man müsste sie beobachten oder in Drittländer ausweisen. Es herrscht ein großer Druck. Diplomatische Zusicherungen sind ein Schein-Ausweg.
Barbara Lochbihler: Damit wollen Länder einerseits den Rechtsschutz umgehen, den jeder Flüchtling besitzt. Niemand darf in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter oder gar die Todesstrafe droht. Andererseits waschen die Länder damit ihre Hände in Unschuld. In Wirklichkeit ist ein solches Papier lediglich ein Feigenblatt.
Welche Länder bieten diplomatische Zusicherungen an, was wollen sie damit erreichen?
Wolfgang S. Heinz: Das Problem der diplomatischen Zusicherungen besteht vor allem mit nordafrikanischen und arabischen Ländern. Viele Terrorverdächtige kommen aus Ländern, deren Geheimdienste bei Befragungen foltern. Diese sind natürlich daran interessiert, Verdächtige aus Drittländern in ihr Land zurückzuholen, um sie mit „ihren Möglichkeiten“ zu befragen.
Was sollen Länder tun, wenn sie Terrorverdächtige wegen Foltergefahr nicht abschieben können?
Wolfgang S. Heinz: Sie sollten vor allem das absolute Folterverbot sehr ernst nehmen. Deutschland, wie auch andere Länder, dürfen in keinem Fall Nutznießer von Foltersystemen sein und diese damit indirekt legitimieren. Mann kann Folter nicht öffentlich verurteilen und heimlich von der Rechtelosigkeit in folternden Staaten profitieren.
Barbara Lochbihler: Wer des Terrors verdächtigt ist, sollte ein faires Gerichtsverfahren erhalten. Wenn die Person schuldig ist, wird sie verurteilt. Wenn sie unschuldig ist, muss sie freigelassen werden. Abschiebungen aufgrund eines Verdachts sind abzulehnen, weil sie der Willkür Tür und Tor öffnen.