Fleischeslust
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Die von der Merkel-Regierung verabschiedete Beihilferegelung für die Industrie fördert weder den Klimaschutz noch entlastet Sie die Bürger. MEHR
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Dies ist ein Entwurf für den Abschlusstext zur Arbeit des Zukunftsforums Demokratie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er soll die bisherigen Diskussionsergebnisse des Zukunftsforums festhalten, diese einem breiteren Publikum zugänglich machen, und damit eine Debatte in der Partei anstoßen. Auf dem Demokratiekongress am 13. März in Mainz schaffen wir einen Rahmen, diese Debatte breiter zu führen. Auf dieser Seite kann der Text kommentiert werden. Bis zum großen Grünen Zukunftskongress im Juli in Berlin soll der Text laufend überarbeitet werden – ein aktueller Stand wird regelmäßig online gestellt.
Demokratie gilt nicht allein für das politische Gemeinwesen. Der demokratischen Gleichheit liegt der Grundsatz zugrunde, dass jeder Mensch ein Recht auf gleiche Freiheit und Anerkennung hat. Dieses Recht ist auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen als Politik im engeren Sinne betroffen. Wirtschaften hat besonders großen Einfluss auf unseren Lebensalltag. Es geht um den Arbeitsplatz, um Konsumgüter, um die Gestaltung städtischen und ländlichen Raums, um die Verteilung gesellschaftlicher Anerkennung. Wir meinen, dass Demokratie nicht an den Werkstoren endet – und sich das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Demokratie in der politischen, sozial-ökologischen Rahmensetzung für Wirtschaft erschöpft – so wichtig diese ist. Wir meinen, dass auch innerhalb von privaten wie staatlichen Unternehmen Demokratie das Prinzip für Entscheidungsverfahren sein muss, so wie es das im Bereich der Sozialen und Solidarischen Ökonomie vielfach bereits ist. All denjenigen, die von Entscheidungen in der Wirtschaft betroffen sind, sollte auch ein Zugang zu den Entscheidungsverfahren zustehen.
Wir wollen in den Betriebsverfassungen eine stärkere Mitbestimmung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichen. Für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten soll künftig die paritätische Mitbestimmung gelten. Bei 200 bis 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die drittelparitätische Mitbestimmung eingeführt werden. Insbesondere bei Übernahmen und betrieblichen Umstrukturierungen wollen wir die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stärken. Auch bei der Europäisierung des Unternehmensrechts gilt es den Schutz und Ausbau von Mitbestimmung zu gewährleisten.
Nach wie vor setzen wir uns für eine Verbreiterung der Beteiligung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital ein. Dies ist wichtiger Schritt zu einer gerechteren Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums und zu mehr Demokratie in der Wirtschaft zugleich.
Wir wollen die „Stakeholder“ von Unternehmen – also alle, die von Unternehmenshandlungen in relevantem Maße betroffen sind, beispielsweise Gemeinden und Anwohner– in wichtige Entscheidungsprozesse in Unternehmen einbinden. Der Schritt, Stakeholder einzubeziehen, darf nicht der PR-Abteilung eines Unternehmens obliegen, sondern muss unter der Maßgabe von demokratischer Beteiligung vollzogen werden – nämlich dann wenn Entscheidungen Menschen etwas angehen und nicht wenn es einem Unternehmen beliebt.
In Aktiengesellschaften wollen wir die Rechte von Kleinaktionären gegenüber Großaktionären stärken. Auch wollen wir eine Neudefinition des Unternehmensinteresses im Aktienrecht. Die Zeiten, in denen kurzfristige Gewinnmaximierung die Entscheidungen in Unternehmen bestimmt, haben sich überlebt. Es ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Stakeholdern und an langfristig erfolgreichen Wirtschaften interessierten Aktionärinnen und Aktionären.
Wir setzen uns für eine Stärkung der Demokratie in den Industrie- und Handelskammern ein. Theoretisch sollen die Kammern demokratisch aufgebaut sein, und wichtige Entscheidungen in den örtlichen Vollversammlungen getroffen werden. Allerdings gibt es angesichts der oft niedrigen Wahlbeteiligung der Mitglieder, sowie Verfahrensproblemen – wie etwa der Stimmgewichte verzerrenden Einteilung in Wahlgruppen – Zweifel an der Umsetzung von Demokratie in den Kammern.
Verbraucherinnen und Verbraucher stärken
Wir Grüne machen uns seit Langem für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stark. Ihre Macht ist ein wichtiger Hebel um auf Unternehmensentscheidungen Einfluss zu nehmen. Viele Menschen wollen bei ihren Kaufentscheidungen nicht allein den Preis beachten, sondern sie haben ein Interesse insbesondere an fairen und ökologischen Produktionsbedingungen, aber auch an Fragen zu gefährlichen Inhaltsstoffen und, insbesondere bei Finanzprodukten, zu möglichen Risiken. Damit sie diese Entscheidungen auf einer soliden Grundlage treffen können, braucht es starken Verbraucherschutz. Unabhängige Informationen sind hier ein entscheidendes Gut. Die Verbraucherzentralen leisten dafür bereits jetzt wichtige Arbeit – wir wollen diese Arbeit weiter fördern und ausbauen, wollen aber die dabei die Unabhängigkeit von Verbraucherzentralen sichern. Darüber hinaus braucht es in vielen Bereichen strengere Regulierungen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.
Zugleich erkennen wir die Grenzen einer „Verbraucherdemokratie“ darin an, dass zumindest unter den Bedingungen sozialer Ungleichheit das Prinzip der politischen Gleichheit nicht verwirklicht ist. Kaufkraft darf somit nicht das Maß der Einflussmöglichkeiten auf die Wirtschaft sein. Auch deswegen setzen wir Grünen uns auch konsequent für eine sozial-ökologische Regulierung der Wirtschaft ein.
Soziale und Solidarische Ökonomie stärken
Der Sektor der Sozialen und Solidarischen Ökonomie ist für die Demokratisierung der Wirtschaft ein wichtiger Vorreiter. In vielen Unternehmen dieses Sektors werden Demokratie und Solidarität bereits gelebt. Wir wollen diesen Sektor daher auch zur Stärkung von Demokratie in der Wirtschaft fördern. Dafür braucht es attraktive Rechtsformen und passende Finanzierungsinstrumente.
Demokratie im öffentlichen Sektor
Auch in der öffentlichen Verwaltung und Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt es, demokratische Mitbestimmung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Und gerade in Tendenzbetrieben sowie bei kirchlichen Trägern ist es nicht hinnehmbar, dass arbeitsrechtliche Standards auch hinsichtlich der Mitbestimmung nicht eingehalten werden. Das Grundrecht auf gleiche Freiheit und Mitbestimmung sollte unabhängig vom Sektor, in dem Menschen ihre Zeit und Energie einbringen, gelten.
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