Demokratie in der Wirtschaft

Dies ist ein Entwurf für den Abschlusstext zur Arbeit des Zukunftsforums Demokratie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er soll die bisherigen Diskussionsergebnisse des Zukunftsforums festhalten, diese einem breiteren Publikum zugänglich machen, und damit eine Debatte in der Partei anstoßen. Auf dem Demokratiekongress am 13. März in Mainz schaffen wir einen Rahmen, diese Debatte breiter zu führen. Auf dieser Seite kann der Text kommentiert werden. Bis zum großen Grünen Zukunftskongress im Juli in Berlin soll der Text laufend überarbeitet werden – ein aktueller Stand wird regelmäßig online gestellt.

Demokratie gilt nicht allein für das politische Gemeinwesen. Der demokratischen Gleichheit liegt der Grundsatz zugrunde, dass jeder Mensch ein Recht auf gleiche Freiheit und Anerkennung hat. Dieses Recht ist auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen als Politik im engeren Sinne betroffen. Wirtschaften hat besonders großen Einfluss auf unseren Lebensalltag. Es geht um den Arbeitsplatz, um Konsumgüter, um die Gestaltung städtischen und ländlichen Raums, um die Verteilung gesellschaftlicher Anerkennung. Wir meinen, dass Demokratie nicht an den Werkstoren endet – und sich das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Demokratie in der politischen, sozial-ökologischen Rahmensetzung für Wirtschaft erschöpft – so wichtig diese ist. Wir meinen, dass auch innerhalb von privaten wie staatlichen Unternehmen Demokratie das Prinzip für Entscheidungsverfahren sein muss, so wie es das im Bereich der Sozialen und Solidarischen Ökonomie vielfach bereits ist. All denjenigen, die von Entscheidungen in der Wirtschaft betroffen sind, sollte auch ein Zugang zu den Entscheidungsverfahren zustehen.

Betriebsverfassungen

Wir wollen in den Betriebsverfassungen eine stärkere Mitbestimmung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichen. Für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten soll künftig die paritätische Mitbestimmung gelten. Bei 200 bis 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die drittelparitätische Mitbestimmung eingeführt werden. Insbesondere bei Übernahmen und betrieblichen Umstrukturierungen wollen wir die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stärken. Auch bei der Europäisierung des Unternehmensrechts gilt es den Schutz und Ausbau von Mitbestimmung zu gewährleisten.

Nach wie vor setzen wir uns für eine Verbreiterung der Beteiligung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital ein. Dies ist wichtiger Schritt zu einer gerechteren Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums und zu mehr Demokratie in der Wirtschaft zugleich.

Wir wollen die „Stakeholder“ von Unternehmen – also alle, die von Unternehmenshandlungen in relevantem Maße betroffen sind, beispielsweise Gemeinden und Anwohner– in wichtige Entscheidungsprozesse in Unternehmen einbinden. Der Schritt, Stakeholder einzubeziehen, darf nicht der PR-Abteilung eines Unternehmens obliegen, sondern muss unter der Maßgabe von demokratischer Beteiligung vollzogen werden – nämlich dann wenn Entscheidungen Menschen etwas angehen und nicht wenn es einem Unternehmen beliebt.

In Aktiengesellschaften wollen wir die Rechte von Kleinaktionären gegenüber Großaktionären stärken. Auch wollen wir eine Neudefinition des Unternehmensinteresses im Aktienrecht. Die Zeiten, in denen kurzfristige Gewinnmaximierung die Entscheidungen in Unternehmen bestimmt, haben sich überlebt. Es ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Stakeholdern und an langfristig erfolgreichen Wirtschaften interessierten Aktionärinnen und Aktionären.

Demokratie in den Kammern

Wir setzen uns für eine Stärkung der Demokratie in den Industrie- und Handelskammern ein. Theoretisch sollen die Kammern demokratisch aufgebaut sein, und wichtige Entscheidungen in den örtlichen Vollversammlungen getroffen werden. Allerdings gibt es angesichts der oft niedrigen Wahlbeteiligung der Mitglieder, sowie Verfahrensproblemen – wie etwa der Stimmgewichte verzerrenden Einteilung in Wahlgruppen – Zweifel an der Umsetzung von Demokratie in den Kammern.

Verbraucherinnen und Verbraucher stärken

Wir Grüne machen uns seit Langem für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stark. Ihre Macht ist ein wichtiger Hebel um auf Unternehmensentscheidungen Einfluss zu nehmen. Viele Menschen wollen bei ihren Kaufentscheidungen nicht allein den Preis beachten, sondern sie haben ein Interesse insbesondere an fairen und ökologischen Produktionsbedingungen, aber auch an Fragen zu gefährlichen Inhaltsstoffen und, insbesondere bei Finanzprodukten, zu möglichen Risiken. Damit sie diese Entscheidungen auf einer soliden Grundlage treffen können, braucht es starken Verbraucherschutz. Unabhängige Informationen sind hier ein entscheidendes Gut. Die Verbraucherzentralen leisten dafür bereits jetzt wichtige Arbeit – wir wollen diese Arbeit weiter fördern und ausbauen, wollen aber die dabei die Unabhängigkeit von Verbraucherzentralen sichern. Darüber hinaus braucht es in vielen Bereichen strengere Regulierungen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.

Zugleich erkennen wir die Grenzen einer „Verbraucherdemokratie“ darin an, dass zumindest unter den Bedingungen sozialer Ungleichheit das Prinzip der politischen Gleichheit nicht verwirklicht ist. Kaufkraft darf somit nicht das Maß der Einflussmöglichkeiten auf die Wirtschaft sein. Auch deswegen setzen wir Grünen uns auch konsequent für eine sozial-ökologische Regulierung der Wirtschaft ein.

Soziale und Solidarische Ökonomie stärken

Der Sektor der Sozialen und Solidarischen Ökonomie ist für die Demokratisierung der Wirtschaft ein wichtiger Vorreiter. In vielen Unternehmen dieses Sektors werden Demokratie und Solidarität bereits gelebt. Wir wollen diesen Sektor daher auch zur Stärkung von Demokratie in der Wirtschaft fördern. Dafür braucht es attraktive Rechtsformen und passende Finanzierungsinstrumente.

Demokratie im öffentlichen Sektor

Auch in der öffentlichen Verwaltung und Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt es, demokratische Mitbestimmung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Und gerade in Tendenzbetrieben sowie bei kirchlichen Trägern ist es nicht hinnehmbar, dass arbeitsrechtliche Standards auch hinsichtlich der Mitbestimmung nicht eingehalten werden. Das Grundrecht auf gleiche Freiheit und Mitbestimmung sollte unabhängig vom Sektor, in dem Menschen ihre Zeit und Energie einbringen, gelten.

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Kommentare

Jann- Olav
07-05-11 10:19
Demokratie und Wirtschaft

1) Insgesamt sollte Wirtschaften in der Demokratie zu einer Win-Win-Situation führen. Unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit erlangen ArbeitnehmerInnen durch adäquate Löhne und Arbeitszeiten in adäquate Lebensbedingungen (s.a. 488 → ermöglicht erst demokratische Teilhabe), obwohl natürlich jeder „seines Glückes Schmied“ bleibt. In diesem Sinne wäre auch eine prozentuale Beteiligung an den Prämien der Geschäftsführung (das „Piratenprinzip“: prozentuale Beteiligung entsprechend der Verantwortung eines Crewmitglieds an der Beute). Denn umgekehrt geht es immer einfacher: Forderung nach Lohnverzicht und Kurzarbeit bei schlechter wirtschaftlicher Situation.

2) Global agierende Konzerne sollten durch ihre Investitionen Ländern mit „jungen“ Demokratien (bisher unterentwickelt gehaltenen Länder) stärken (win-win-Situation bei entsprechenden Standards) anstatt nicht vorhandenen Arbeitsschutz/umweltauflagen etc. zur Gewinnoptimierung zu benutzen. Somit verbessert sich die Arbeitssituation/Umwelt weltweit, eine Verlagerung von Produktionsstandorten erfolgt nur noch zur Verkürzung von Transportwegen. Unterstützend sollte es für Länder mit nachgewiesener Presse/Internet -Freiheit sowie mind. zwei Parteien bessere Handelsbedingungen zur EU geben.

3) Bisher haben Konzerne über Lobbyarbeit und Drohung von Entlassungen etc. Einfluss auf Politiker und politische Entscheidungen. Bei einer entsprechenden prozentualen Beteiligung am Unternehmen (wie zB. im niedersächsisches VW-Gesetz) wird ein Gegengewicht zu stärken Konzernen gebildet mit dem Mittel eines Vetorechtes für das Parlament gebildet: Werksschließungen können verhindert werden, Vorstände nicht entlastet etc. ).

4) Genauso wie Norwegen seinen Staatshaushalt über Ölförderung saniert und den Gewinn für spätere Geneartionen zurücklegt (und damit die Demokratie stabilisiert) sollte ein Staatshaushalt über „Innovationsförderung“ saniert und mit einem Polster für spätere Generationen gesichert werden (genau wie die Norweger: Notwendige Anschaffungen, keine Protzbauten etc. sondern sparen). Beispiel: Bei Innovationen beteiligt sich der Staat über drei Jahre am Gewinn (Gewinnbeteiligung zunehmend: 10%, 20%, 40%, keine Versteigerung wie bei den UMTS-Lizenzen), danach nicht mehr, um nicht wachstumshemmend zu wirken. Welches Ausmaß dies hätte verdeutlicht leider Mexiko im negativen Sinne: in private Hand wurde die staatliche Telekommunikationsfirma vor Einführung von Handy und Internet gegeben, aufgrund des Monopols ist ein miliardenschweres Unternehmen entstanden...
Jann-Olav
05-05-11 06:54
Für viele elektronische Produkte sollten "Standards" definiert werden. In Abhängigkeit von nachhaltiger Herstellung und entsprechend geringstem Stromverbrauch ist das beste Gerät der neue Standard (z.B. für fünf Jahre). Alle nachfolgenden Geräte müssen diesen Standard einhalten, wenn sie auf den Markt wollen.
Aber auch für z.B. Produktion von Kleidung etc. ließen sich entsprechende "Standards" definieren. So wäre Kleidung, die zB. Kinderarbeit oder fehlenden Arbeitssicherheit (Chemiekalien) bei der Produktion in Kauf nimmt, bei fehlendem "Standard" leicht zu identifizieren.
Hans
08-04-11 11:58
Der Kammerzwang muss weg.
Freiwillige Mitgliedschaft in Kammern istin Ordnung
Gerade kleine Unternehmen leiden unter der Gebührenordnung und sie haben nichts davon.
Ulrich Steinbach
17-03-11 18:53
Ich würde den ganzen Passus "Betriebsverfassung" streichen. Er befasst nur die Frage "Mitbestimmung" und das in einer Weise, die ich kaum als demokratisch legitimiert empfinde.

Wenn Euch Stakeholder so wichtig sind, dann müssen diese auch in den Aufsichts- und Steuerungsorganen vertreten sein und nicht nur die Beschäftigten.

Wir müssen beim Thema "Wirtschaft" eher über funktionierende Aufsicht und den Ordnungsrahmen sprechen - gerne auch auf supranationaler Ebene. Dieses ganze "Vergesellschaftungsvehikel" widerspricht meiner Idee von einem grünen UnternehmerInnentum und ist eher was für die Rosa-L.-Stiftung und eine Postmarxismusdebatte.

Auch die Gewerkschaften sind in dieser Frage Lobbyisten ihrer eigenen Machtinteressen - auf die würde ich gerade nicht hören.

Dieses Kapitel hat das Potenzial, uns in der Demokratiedebatte viel Zustimmung zu kosten. Dies isoliert uns in eine kleine geschlossene gesellschaftliche Blase.

Ich kann diese Beschlüsse in Zeile 1540 ff. nicht vertreten
Thomas
11-03-11 17:03
Bei der "Betriebsverfassung" (Zeile 1540 ff. ) bringt Ihr etwas durcheinander. Ihr meint wohl die Unternehmensmitbestimmung. Die Vorschläge sind ok aber nicht besonders originell. Ob die Beteiligung am Produktivkapital eine gerechtere Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums bewirkt, wird außer Euch wohl niemanden überzeugen. Da müsst Ihr Euch schon etwas Besseres einfallen lassen. Zur eigentlichen Betriebsverfassung fällt Euch dann gar nichts mehr ein, obwohl hier in der Wirtschaft das wichtigste Betätigungsfeld für die Demokratie ist. Ich kann Euch zu dem Gesamtkomplex nur die Zusammenarbeit mit ExpertInnen aus Gewerkschaften oder auch aus der VDJ oder anderen Juristen-Organisationen zu empfehlen, die sich auf dem Gebiet auskennen.
Michael
10-03-11 07:44
Hier hab ich zwei Anmerkungen im Detail und einen umfassenderen Punkt:

1. Zu (Zeile 16/1542) "Für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten soll künftig die paritätische Mitbestimmung gelten.": Vor dem Hintergrund, dass das Mitbestimmungs-Gesetz von 1976 keine echte Parität beinhaltet (v.a. der Aufsichtsrats-Vorsitzende hat bei Stimmengleichheit doppeltes Stimmrecht, und die Anteilseigner können diesen Vorsitzenden immer selbst stellen, wenn sie es wollen; es besteht also keine Zwang zum Kompromiss), müsste da zumindest noch etwas ergänzt werden, etwa folgendermaßen: "Es geht um 'echte' Parität, eine Bevorzugung der Anteilseigner z.B. wie beim Mitbestimmungsgesetz von 1976 über den Aufsichtsratsvorsitz darf es nicht geben". Bei der Montan-Mitbestimmung gibt es ja auch eine bessere Regelung.

2. Zu (Zeile 25/1551)"Wir wollen die 'Stakeholder' von Unternehmen – also alle, die von Unternehmenshandlungen in relevantem Maße betroffen sind, ...". Dort entfernen: "in relevantem Maße". Grund: Zum einen ist es schwer einzugrenzen, was für jemand anderen relevant ist. Zum anderen gibt es Entscheidungsverfahren, wo die einzelnen Bürger selbst entscheiden können, was relevant ist (z.B. könnten Bürger für bestimmte Arten von Entscheidungen eine bestimmte Anzahl von Stimmen haben, und sie können dann selbst entscheiden, ob sie das z.B. vorrangig für ein Unternehmen vor Ort einsetzen oder für einen Weltkonzern, der in diesem Ort keine Filiale hat).

3. (Diesmal ohne Änderungsvorschlag zum Text:) zu (Zeile 27/1553)"Der Schritt, Stakeholder einzubeziehen, darf nicht der PR-Abteilung eines Unternehmens obliegen, sondern muss unter der Maßgabe von demokratischer Beteiligung vollzogen werden": Ist richtig und sehr allgemein. Ich schreibe hier kurz etwas zu der Variante, dass zusätzliche Stakeholder im Aufsichtsrat (oder was ähnlichem) vertreten sind. Ansätze anderer Autoren hierzu hab ich gesammelt in http://mitbestimmung.eu/weitere-infos/dritte-gruppe.html (mein eigener Ansatz dazu ist auf der Startseite). Ich hoffe, dass es auch zu diesem Ansatz bei den Grünen eine Möglichkeit zur intensiveren Diskussion geben wird. Und ich denke nicht, dass man dieses Thema mit dem Hinweis auf den Artikel 14 (Eigentum) im Grundgesetz beiseite schieben kann (siehe dazu auch http://mitbestimmung.eu/#bd).
Kris Kunst
05-03-11 19:08
Mal was diesseits der Systemveränderungs-Vorschläge:

"VerbraucherInnenrechte stärken": Es ist erwiesen, dass die Industrie Produkte gezielt so baut, dass sie nach gut 2 Jahren kaputt gehen (sog. "geplante Obsoleszenz") - hierüber gab es letztens eine eindrückliche Dokumentation bei ARTE. Das ist natürlich in jeder Hinsicht pervers, auch ökologisch.
Es gäbe eine ganz einfache Maßnahme, um das zu unterbinden: Gesetzliche Umwandlung der aktuellen 2 Jahre Gewährleistungszeit auf 10 Jahre Garantie. Ein Kaputtgehen nach 11 Jahren lässt sich kaum planen. Zudem müssen Produkte so gebaut werden, dass sie reparabel sind.
Alternativ dazu können Unternehmen einen Service anbieten statt ein Produkt - wie heute schon bei Miet-Kopierern in vielen Unternehmen. Dann haben sie ein eigenes Interesse daran, dass das Gerät möglichst lange hält.
Kris Kunst
05-03-11 18:56
Dieser Text hier skizziert nur Nebensächlichkeiten. Wer "Demokratie in der Wirtschaft" ernst meint, muss doch den Umstand aufheben, dass sich sämtliche Politik dem Interesse des globalisierten Kapitals nach Renditemaximierung unterordnet und wegen des "Standortwettbewerbs" auch gezwungen ist, dieses zu tun. Es ist dieser Umstand, der den demokratischen Elementen, die wir heute haben, das Wasser abgräbt - den kann man doch nicht ignorieren.

Das bedeutet:

1. Die herrschenden Akteure, die die Politik wie auch die BürgerInnen über Markterpressung im Griff haben (egal, ob diese die eine oder andere Entscheidung selbst treffen dürfen), müssen aufgelöst oder vergesellschaftet werden: "Systemrelevante" private Banken, Finanzinvestoren, Versicherungen, Transnationale Konzerne usw.

2. Diese kommen zustande durch ein uneingeschränktes Eigentumsrecht. Deswegen ist das Eigentumsrecht und sein Schutz auf das zu beschränken, was ein Mensch zum Leben und als Vorsorge maximal selbst gebraucht. Es ist ein persönliches Recht, weswegen "juristische Personen" kein "Eigentum" besitzen können dürfen. Wertansammlungen, die eine bestimmte Größe überschreiten, sind zu Vergesellschaften. Bestimmte Dinge können nie privat sein - z.B. Grund und Boden, irdische Ressourcen usw.

3. Superreiche Milliardärsfamilien mit einem quasi-feudalen Einfluss darf es nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern auch aus Gründen der "demokratischen Hygiene" gar nicht mehr geben - es muss Maximumgrenzen für Vermögen und Einkommen geben.

4. Unternehmen müssen den MitarbeiterInnen wie auch lokalen Stakeholdern gehören - aber nicht als Aktionäre, die ihr Kapital wiederum weltweit anlegen können und lustig mit Firmenanteilen handeln können, sondern als Genossenschafter, die ein Interesse daran haben, dass das Kapital vor Ort verbleibt. Unternehmen können somit also auch nicht einfach von den EigentümerInnen "verkauft" oder geschlossen werden.

5. UnternehmerInnen als Privatpersonen kann es gerne weiter geben, aber ihr Einfluss muss mit der Größe des Unternehmens stark schwinden. Demokratische Leitlinie muss sein, dass ein Mensch nicht über das soziale Wohl eines anderen Menschen herrschen darf.

6. Geld ist ein öffentliches Gut - aber es muss auch so behandelt werden. Es dient der gesamten Gesellschaft als Zahlungsmittel, als Wertaufbewahrungsmittel sowie als Investitionsmittel. In dieser zentralen Funktion darf Geld nur von einer demokratisch legitimierten Institution (einer Art demokratischen, öffentlichen Bank) in Umlauf gebracht werden. Investitionen dürfen nur in den Bereichen finanziert werden, die ökologisch und sozial sinnvoll sind. Die Geldmenge darf nicht durch private Kreditschöpfung um den Faktor X vergrößert werden können, sondern kann durch das Prinzip des "Vollgeldes" durch die demokratische Bank zielgenau gesteuert werden (die Trennung zwischen Geld, Kredit usw. entfällt). Das alles heisst auch: Die Finanzmärkte gehören nicht "reguliert", sie gehören abgeschafft und durch eine transparente, einfache öffentliche Geld- und Finanzordnung ersetzt. Das ist die zentrale Frage der Demokratie schlechthin.

Alles weitere dann später mal - ich möchte Euch weitere Zumutungen an wahrhaftiger Demokratie vorerst ersparen ;o)
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