Bürgerrechte

Die Würde des Menschen ist kein Konjunktiv. Deshalb machen wir Grüne uns stark für Bürgerrechte und Demokratie

Justizia, Foto: © misterQM/photocase.com

Die Bürger- und Menschenrechte stehen im Zentrum grüner Politik. Unser Ziel ist die Stärkung des liberalen, demokratischen Rechtsstaates. Er ist Garant für Freiheit, Gleichheit und sozialen Ausgleich. Sicherheit ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine freizügige Gesellschaft. Die Schaffung vermeintlicher Sicherheit durch den Abbau von Bürger- und Freiheitsrechten lehnen wir ab.

Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität und Gewalt zu schützen. Auf den internationalen Terrorismus muss entschlossen und besonnen reagiert werden, mit gezielten und verhältnismäßigen Maßnahmen. Für uns bedeutet innere Sicherheit, Menschenleben zu schützen und dabei die Grundrechte zu bewahren. Wir lassen nicht zu, dass praktisch jeder unter Tatverdacht gestellt wird. Die Datensammelwut ist eine ernste Bedrohung der Bürgerrechte. Der Staat muss die Privatsphäre der Menschen achten und schützen. Vertrauensvolle Kommunikation in Privaträumen, am Telefon, mit dem Anwalt oder der Ärztin muss gewährleistet bleiben

Eine Aufrüstung der inneren Sicherheit lehnen wir ab: Wir halten an der föderalen Struktur der Sicherheitsbehörden und der strikten Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten fest. Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern darf es nicht geben.

Hintergrundinformationen:

Mehr bewegen für den Datenschutz - Parteitagsbeschluss 2008

Beschluss zum Datenschutz - Bundesvorstandsklausur 09/2008

Datenschutz-ist-Buergerrecht.de

Gegen den Überwachungsstaat - Das BKA-Gesetz stoppen - Länderratsbeschluss 2008

 

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Innenpolitik

Die Schaffung vermeintlicher Sicherheit durch den Abbau von Bürger- und Freiheitsrechten lehnen wir ab.

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Menschenrechte

Die Bürger- und Menschenrechte stehen im Zentrum grüner Politik. Unser Ziel ist die Stärkung des liberalen, demokratischen Rechtsstaates.

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Bürgerrechte und Datenschutz

Die Datensammelwut ist eine ernste Bedrohung der Bürgerrechte. Der Staat muss die Privatsphäre der Menschen achten und schützen.

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Big Brother? Haben wir schon

Wolfgang Wieland ist Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion für innere Sicherheit. Wir sprachen mit ihm über die Datensammelwut des Staates

Sicherheitspolitik

Die Maßstäbe grüner Außenpolitik sind Gewaltfreiheit und der Schutz der Menschenrechte. Wir vertreten ein Konzept der erweiterten Außen- und Sicherheitspolitik, das Schwerpunkte setzt auf zivile Konfliktprävention und -bearbeitung, nachhaltige Entwicklung, den Erhalt der Umwelt und den Dialog der Religionen und Kulturen.

Kommentare

Henry Mattheß
19-12-12 22:18
Henry Mattheß
Pfotenhauerstr. 9
01307 Dresden


Renate Künast
Platz der Republik
11011 Berlin


Offener Brief vom 17.12.2012

Sehr geehrte Frau Künast,

bezüglich Ihrer Rede am 12.12.2012 vor dem Deutschen Bundestag anlässlich der Verabschiedung des §1631d "Beschneidung des männlichen Kindes" teile ich Ihnen mit, dass ich als langjähriger Wähler der GRÜNEN, von deren Inhalt sowie dem sich anschließenden Abstimmungsverhalten der Mehrzahl der Abgeordneten der Fraktion der GRÜNEN zutiefst schockiert bin. An Ihrer Rede irritiert vor allem, dass in dieser zum eigentlichen Problem der Körperverletzung keine einzige prinzipielle Überlegung ausgeführt wird und Folgerungen, die sich aus einem Ausnahmegesetzes für Amputationen an Jungen (sog. "Beschneidung") ergeben können, ausgeblendet bleiben. Die Substanz Ihrer Ausführungen ist lediglich auf die Suche nach einem Rechtfertigungsgrund im Sinne der Rechtssicherheit bzw. des Rechtsfriedens ausgerichtet :

"Ich will nicht, dass im Normalfall nach einer Beschneidung am Ende Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stehen."

Dies nenne ich pragmatisches Handeln ohne Prinzipien, das dem Gegenstand aber keinesfalls gerecht wird. (Es scheint, als wollen Sie nur weiteren Ärger vermeiden.) Gilt diese Ihre oben angeführte pragmatische Forderung auch für Genitalverstümmlungen bei Mädchen ? Es wäre die logische Konsequenz Ihrer Argumentation. Darf man also nach der Logik ihres forschen Pragmatismus demnächst noch die Einfügung eines dritten Absatzes unter §1631d: "Beschneidung des weiblichen Kindes" mit Zustimmung der GRÜNEN erwarten ? Wenn nicht, dann zeigt dies, dass Ihrer Position keinerlei prinzipielle Erwägungen, sondern nur kulturell vorherrschende Prägungen zugrunde liegen. Leiten Sie Ihre Ungleichbehandlung von Jungen und Mädchen aus der Anzahl der Betroffenen in Deutschland bzw. des zu erwartenden Widerstandes ab ? Worauf gründet Ihre Zustimmung zu einer gesetzlich festgeschriebenen Ungleichbehandlung von Jungen und Mädchen ? Genitalverstümmlung an Mädchen ist in Deutschland in keiner Weise erlaubt. (Selbst die im Vergleich zur Vorhautamputation "weniger" folgenreiche FGC Typ4 ist mit Strafandrohung nach §223 belegt.) Wieso verweigern Sie Jungen das gleiche Schutzrecht, wie es für Mädchen besteht ? Wenn mit dem auch von Ihnen verabschiedeten Gesetz Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, sondern die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Rechtssetzung bewusst unterbleibt, handeln Sie dem eigentlichen Sinn von Rechtsprechung zuwider. Spätestens das BVG müsste ihnen dies bescheinigen. Es bleibt mir ein Rätsel, wie Sie mit dem Wissen einer Rechtsanwältin den Grundsatz der Gleichbehandlung, das Kernelement jeder aufgeklärten Verfassung, religiösen Interessen unterordnen können.

"Ich meine, dass Eltern vor dem Hintergrund der elterlichen Sorge und der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft bei gesunden Kindern und bei Einhaltung der Hygiene verantwortungsvoll zu dem Ergebnis kommen können, einer Beschneidung zuzustimmen."

Wie können Sie noch solch eine Ansicht äußern, wenn Ihrer Auffassung eindeutige Stellungnahmen kinderärztlicher Fachverbände und Betroffener entgegenstehen ?
Außerdem übernehmen die GRÜNEN widerspruchslos religiöse Positionen. Dieter Graumann, Präsident des ZdJ : "Man kann die Beschneidung auf einen späteren Termin verschieben, wenn es dafür triftige, z.B. gesundheitliche Gründe gibt." Wie für Herrn Graumann zählt allerdings auch für Abgeordnete der GRÜNEN das Selbstbestimmungsrecht des Kindes über seinen Körper (absurderweise) ganz offensichtlich nicht zu den "triftigen" Gründen, die eine Verschiebung der Vorhautamputation auf einen späteren Zeitpunkt ermöglichen. Obendrein akzeptieren die GRÜNEN die Position von Herrn Graumann, der "gesundheitliche Gründe" nur unter dem Gesichtspunkt der Durchführbarkeit einer Amputation gelten lässt, aber mögliche Folgeschädigungen nicht dazu zählt. Der Körper des Kindes wird von Abgeordneten der GRÜNEN in vollkommen kritikloser Erfüllungshaltung gegenüber Religionsgemeinschaften per elterlichem Sorgerecht religiöser Praxis übereignet.

"Ich würde mir wünschen, die Religion würde sich erneuern. Aber das entscheide nicht ich, sondern das entscheidet die Religion von innen."

Was aber nicht bedeuten kann, dass Religionsgemeinschaften selbst entscheiden dürfen, ob sie sich an Grundwerte des Grundgesetzes gebunden fühlen, oder nicht. Sie als Politikerin entscheiden im Gesetzgebungsverfahren über die Wahrung des Gehaltes der Verfassung einschließlich des Art. 2, was auch zu einer Unterstützung reformwilliger Gläubiger führen würde. Sie entscheiden also sehr wohl mit darüber, ob eine innere Erneuerung der Religion begünstigt wird. Mit Ihrer parteilichen Erfüllungshaltung gegenüber der religiösen Orthodoxie behindern Sie diese jedoch aktiv.

Aber alle diese und weitere Aspekte müssten Ihnen aus den Diskussionen bekannt sein.
Was ich Ihnen grundsätzlich mitteilen will, ist meine Bestürzung, dass eine Mehrzahl der Bundestagsabgeordneten der GRÜNEN in einem Gesetzgebungsverfahren den Menschenrechtsgehalt der Verfassung zugunsten religiöser Praxis (unter dem Deckmantel des Sorgerechts der Eltern) zu opfern bereit ist und dabei die Augen vor den sich daraus ergebenden (auch internationalen) Folgen bewusst verschließt. Dies ist ein Rückfall in Zeiten vor der Aufklärung, als tonangebende christliche Fundamentalisten Religionsbelange noch über die körperliche Unversehrtheit des Menschen stellen konnten, was jedoch schon zur damaligen Zeit sehr deutlich kritisiert wurde.
Der lobenswerte Einsatz für Menschenrechte von Herrn Beck im Ausland, bei denen er sogar bereit ist, tätliche Angriffe gegen sich zu riskieren, die lobenswerte jüngste Kritik von Frau Roth an der "scheinheiligen" Menschenrechtspolitik der Kanzlerin bezüglich Panzerexporte, werden zu einer Doppelmoral, wenn diese beiden im eigenen Land das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern mit ihren Ja-Stimmen zugunsten religiöser Praxis preisgeben. Als einzige Motivationen kann ich nur ein falsches Integrationsverständnis (*) zu Lasten der Kinder, oder religiöse Einstellungen vermuten. (* Dieter Graumann, Präsident d. ZdJ, Reaktion zum Beschneidungsgesetz: "Das bedeutet, dass jüdisches und muslimisches Leben hier willkommen ist.")

In der Debatte über das nun leider verabschiedete Gesetz wurde in meinen Augen die Doppelmoral einiger Menschenrechtler demaskiert, für die ein grundsätzliches Menschenrecht da endet, wo Religion beginnt. Vielleicht wäre einigen der Widerspruch schon bewusst geworden, wenn sie die verharmlosende religiöse Umschreibung "Beschneidung" durch den medizinisch eindeutigen Begriff der zur Genitalverstümmelung führenden Amputation, ersetzt hätten. (Es wird nicht be-, sondern abgeschnitten.)
Weiterhin werfen auch lobenswerte Tierschutzaktivitäten, wie ein Verbot des Abschneidens von Schwänzen bei Hunden oder der Brandmarkung von Tieren, ein beschämendes Licht auf die tiefe Bewusstseinsspaltung von Abgeordneten der GRÜNEN betreffs Genitalverstümmelungen von Kindern. Der begrüßenswerte Schutz der körperlichen Unversehrtheit einiger Tierarten wird höher ausgestaltet, als der von Vorhautamputation betroffener Kinder.

Man weiß als Wähler, dass sich die eigenen Ansichten natürlich nicht hundertprozentig in der Politik einer Partei wiederfinden. Sie haben jedoch mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz, Ihrer Zustimmung zur Missachtung eines grundlegenden Menschenrechts, eine für mich unzumutbare prinzipielle Linie überschritten. Sie sollen wissen, dass ich trotz 20-jähriger Wahlbeteiligung nicht bereit bin, Abgeordnete zu wählen, die meinen, noch im 21. Jh. unter Preisgabe des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit zu Lasten von Kindern einen derartig pro-religiösen Kurs einschlagen zu müssen. Eine solche Politik weiterhin mit meiner Wahlstimme zu legitimieren, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Die GRÜNEN bleiben für mich auf Bundesebene solange nicht wählbar, wie deren Abgeordnete denken, religiöse Interessen stärker gewichten zu müssen, als säkulare Rechtsnormen. Ich wiederhole nochmals - ich bin zutiefst schockiert ! Ein solches Ausmaß, der von mir kritisierten politischen Haltung habe ich bei den GRÜNEN nicht für möglich gehalten. Ich muss aber bitter ernüchtert feststellen, das diese Position keineswegs eine Minderheitenmeinung bei den Abgeordneten der GRÜNEN darstellt, sondern innerhalb der Bundestagsfraktion deutlich mehrheitsfähig ist.

Henry Mattheß
Kommentar

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