Fleischeslust
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Wenn der Bund in der Bildungspolitik wieder mehr Einfluss bekommen soll, dann bitte richtig. Es braucht einen Reformkonvent für umfassendere Grundgesetzänderungen. Ein Gastbeitrag von Sylvia Löhrmann, grüne Spitzenkandidatin für die Wahl in NRW am 13. Mai 2012, und Cem Özdemir, grüner Bundesvorsitzender, für die Financial Times Deutschland, 9. Mai 2012.

Ein vielstimmiger Chor besingt die Überwindung des Kooperationsverbots. Harmonisch klingt das leider noch nicht. Dabei scheint für alle klar: Das mit der Förderalismusreform 2006 mit einem großkoalitionären Deal eingeführte Kooperationsverbot hat sich als großer Fehler erwiesen. Diese Regelung hat Bildung ausschließlich zur Ländersache gemacht, sie verbietet dem Bund, sich an der Bildungspolitik zu beteiligen. Dieses offenkundig unsinnige Kooperationsverbot muss abgeschafft werden.
Der Bund hätte nie komplett aus der Verantwortung entlassen werden dürfen. Denn Bildung ist eine der zentralen Herausforderungen für unsere Gesellschaft, eine Daueraufgabe, die alle staatlichen Ebenen von Bund über Länder bis Kommunen betrifft. Dass das Kooperationsverbot ein Irrtum war, ist inzwischen auch bei denen angekommen, die es früher massiv forciert haben, allen voran Bundesbildungsministern Annette Schavan (CDU).
Der von ihr jetzt vorgelegte Gesetzentwurf springt viel zu kurz. Ihre Reform soll nur eine leichte Lockerung des Kooperationsverbots für die Hochschulen bringen. Dabei ist zu befürchten, dass nur ausgewählte Universitäten im Rahmen der Exzellenzinitiative profitieren würden, während der notwendige Ausbau guter Studienplätze weiterhin zu kurz käme. Auch wäre mit einer solchen Teillösung die Möglichkeit, auch im Schulbereich zu kooperieren, über Jahrzehnte vertan – schließlich ist eine Änderung des Grundgesetzes nichts, was man alle Tage so nebenbei erledigt. Wenn man sich schon mit gutem Grund an die Überwindung des Kooperationsverbots macht, dann bitte richtig und konsequent.
Dafür braucht es jetzt einen gemeinsamen politischen Prozess. Um die Verfassung ändern zu können, muss die Lösung von Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit getragen werden. Wir schlagen deshalb die Einrichtung eines Reformkonvents vor, der Schulen und Hochschulen gleichermaßen in den Blick nimmt und breit getragene Vorschläge zur Veränderung des Grundgesetzes macht. Nachdem in den vergangen Monaten endlich Bewegung in die Debatte gekommen ist, ist jetzt der richtige Zeitpunkt.
Schon jetzt haben wir sechs wichtige Jahre in der Entwicklung unseres Bildungssystems verloren, obwohl sich das Kooperationsverbot von Beginn an in mehrfacher Hinsicht nicht bewährt hat. 2006 wurde es von der großen Koalition beschlossen und als „Mutter aller Reformen“ von Franz Müntefering und Edmund Stoiber gefeiert. Seitdem gilt: Bildung ist Ländersache, der Bund kann so gut wie keinen Einfluss auf die Bildungspolitik der Länder nehmen, weder inhaltlich noch finanziell. Dahinter stand der Glaube, dass die Länder in einen Wettbewerb eintreten würden, wenn der Bund seine Steuerung abgibt. Das konnte nicht funktionieren. Das Kooperationsverbot war kein nachhaltiges Rezept für mehr Wettbewerb. Ein guter Beleg dafür ist die Exzellenzinitiative, die als Wettbewerb der Hochschulen gestartet wurde. Sie war ein weiterer Versuch, durch Konkurrenz die Bildungslandschaft zu beleben. Seitdem gibt es zwar einen Wettlauf, aber trotz Kooperationsverbot klar vom Bund gesteuert. Grund eins, das Kooperationsverbot zu kippen.
Grund zwei: Das Kooperationsverbot wird immer wieder durch Einzelmaßnahmen wie die Exzellenzinitiative untergraben. Die Verfassung wird dadurch an dieser Stelle unterhöhlt. Es ist auf Dauer kein akzeptabler Zustand, wenn das Verbot, so falsch es auch ist, durch Winkelzüge umgangen wird. Wenn die Verfassung nicht der Wirklichkeit entspricht, muss sie zu ihrem eigenen Schutz verändert werden. Dazu haben wir Grüne bereits konkrete Formulierungen vorgeschlagen. Das Ziel ist klar: Der Bund muss sich finanziell an den Bildungsaufgaben der Länder beteiligen können.
Grund drei für eine Abschaffung des Kooperationsverbots: Die Verfassung wird auf eine Art und Weise untergraben, die auch noch in die falsche Richtung zielt. Ein treffendes Beispiel ist das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus sozial schwächeren Familien. Auch dies ist eine Einzelmaßnahme, bei der der Bund Gelder locker macht, die nicht systematisch und zielgerichtet direkt den Kindern in der Schule zugute kommen. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein bürokratisches Monster. Statt mit öffentlichen Mitteln gezielt die soziale Teilhabe in Kommunen und Ganztagsschulen zu fördern, wächst durch das Paket durch eine offensichtliche Fehlsteuerung sogar der private Nachhilfemarkt.
Wir haben einen massiven Investitionsbedarf, den Bund, Länder und Gemeinden nur gemeinsam schultern können. Dazu zählen der Ausbau der Ganztagsschulen, das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Handicap und die langfristige Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre. Eine Maßnahme wie die Exzellenzinitiative kann immer nur auf Sicht eine Wirkung erzielen. Um nachhaltig zu sein, muss der Bund dauerhaft Hochschulen unterstützen können, genauso wie er sich an den Kosten für Schulen beteiligen können muss. Gerade Schulen werden immer mehr zu Orten, die nicht nur Bildung vermitteln, sondern soziale Aufgaben übernehmen. Sie sind der wichtigste Ort für gelebte Integration und soziales Miteinander. Dass der Bund auf der einen Seite den Ländern vorschreibt, Inklusion auf allen Ebenen zu verwirklichen, dann aber an den Schulen keinerlei Beitrag zum Gelingen dieses wichtigen Vorhabens beitragen darf, unterstreicht die Absurdität des Kooperationsverbots.
Bildungspolitik ist zunehmend auch Sozial-, Wirtschafts- und Integrationspolitik. Auch wenn der Bund keine schulpolitische Verantwortung trägt und das auch in Zukunft nicht soll, trägt er umso mehr eine sozialpolitische Verantwortung. Ohne eine Aufhebung des Kooperationsverbots im Schul- und Hochschulbereich kann er dieser Verantwortung nicht mehr gerecht werden.
Gesellschaftlich gibt es eine breite Mehrheit für einen kooperativen, anstelle eines rein kompetitiven oder gar konfrontativen Bildungsföderalismus. Auch in der Politik gibt es mittlerweile kein Erkenntnisproblem mehr über das widersinnige Kooperationsverbot. Es geht nur noch um die Umsetzung. Nicht mehr das Ob ist die Frage, sondern das Wie. Die Antwort darauf kann ein Reformkonvent geben. Dieser Prozess muss jetzt in Gang gesetzt werden, damit wir bald gemeinsam zu einer Verbesserung kommen, die am Ende bei Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden tatsächlich ankommt.