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Die Verhandlungen zu einem parteiübergreifenden Kompromiss bei der Endlagersuche beschäftigen uns GRÜNE bereits seit einigen Monaten. Es verhandeln der Bund, also der Bundesumweltminister, die Länder und seit wenigen Wochen auch die Bundestagsfraktionen. Dabei konnten die grünen Verhandelnden - unterstützt und in Rückkopplung mit der Grünen Atompolitischen Kommission - bereits klare Verbesserungen gegenüber den ersten Gesetzesentwürfen des Bundesumweltministeriums durchsetzen. Doch zufrieden sind wir damit noch nicht.

Am bedeutendsten ist wohl, dass inzwischen ein Bau- und Erkundungsstopp in Gorleben spätestens zum Jahresende in greifbare Nähe gerückt ist. Genau das haben wir GRÜNE von Anfang an beharrlich gefordert. Ursprünglich hatte das Bundesumweltministerium (BMU) dafür plädiert, Gorleben parallel zum Suchprozess weiter zu erkunden. Auch die Entmachtung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) scheint abgewendet zu sein. Das BMU hatte noch im Mai daran festgehalten, das Suchverfahren inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die wissenschaftliche Begleitung in die Hand eines neuen Institutes zu geben. Damit wäre das Bundesamt für Strahlenschutz, das über lange Jahre Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich der Endlagerung gesammelt hat, aus dem Suchprozess ausgeschlossen gewesen. Jetzt signalisiert das BMU, dass das BfS als so genannter Vorhabenträger eine zentrale Rolle im Prozess spielen soll, wenngleich hier noch Einzelheiten geklärt werden müssen.
Diese Fortschritte sind der Erfolg zäher Verhandlungen, an denen insbesondere die grünen Landesministerien aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie auch die Bundestagsfraktion mitgewirkt haben. Doch die Verhandlungen dauern immer noch an bzw. sind ins Stocken geraten. Der Grund dafür ist, dass die beschriebenen Fortschritte vom Bundesumweltministerium bis heute noch nicht in Gesetzesform vorgelegt worden sind. Ein neuer Gesetzesentwurf, der diese Fortschritte festschreibt, wäre aber die Voraussetzung dafür, dass die Gespräche mit den grünen Verhandelnden glaubwürdig weitergehen können und dabei die Möglichkeit einer Einigung tatsächlich ausgelotet werden kann.
Insbesondere am künftigen Umgang mit Gorleben wird sich entscheiden, ob wir GRÜNE am Ende einem Verhandlungsergebnis zustimmen können oder nicht. Dabei ist für uns zentral, dass der Salzstock nicht zum Referenzstandort in einem Suchverfahren werden darf. Eine grüne Zustimmung zum Gesetzentwurf kann es nur geben, wenn garantiert ist, dass Gorleben keine Sonderrolle gegenüber allen anderen Standorten einnimmt. Daher legen wir größten Wert auf unsere Forderung nach einem sofortigen Bau- und Erkundungsstopp sowie einem Stopp der vorläufigen Sicherheitsanalyse im Salzstock Gorleben, wie wir das bereits in Freiburg bei der BDK im November 2010 beschlossen haben. Außerdem muss im Gesetz klar werden, welche Kriterien die Suche anleiten sollen. Und es muss damit sichergestellt sein, dass diese Kriterien nicht hinter denen des ExpertInnengremiums AK End (Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte) von 2002 zurückfallen.
Wir sind davon überzeugt, dass Gorleben geologisch ungeeignet ist und in einem Suchverfahren, das anhand eindeutiger und objektiver Kriterien, die dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, relativ rasch ausscheiden wird. Genau dafür aber brauchen wir diesen Neuanfang in der Endlagersuche, der erst durch die Ankündigung des Grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann möglich wurde, auch in Baden-Württemberg nach einem geeigneten Standort suchen zu wollen. Denn nur eine fraktionsübergreifende und alle Bundesländer umfassende Einigung auf ein neues Endlagersuchgesetz garantiert eine wirklich ergebnisoffene und bundesweite Suche - und nur so lässt sich Gorleben als Standort rechtssicher ausschließen.
Gegen einen sofortigen, politischen und nicht wissenschaftlich begründeten Ausschluss Gorlebens durch das Gesetz spricht aus unserer Sicht die Gefahr, dass dadurch Rechtsunsicherheiten wie mögliche Schadenersatzansprüche der Atomwirtschaft entstehen. Der Ausschluss des Standort Gorlebens nach einer Überprüfung anhand der Auswahlkriterien des AK End verspricht dagegen ein rechtssicheres Verfahren.
In der Sommerpause kam es immer wieder zu Berichten in den Medien, dass die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss stünden und alle Dissenspunkte zwischen Regierung und Opposition sowie zwischen den schwarz-gelb regierten Ländern und den Ländern, die von GRÜNEN und SPD regiert werden, bereits ausgeräumt seien. Allerdings gibt es vom Bundesumweltministerium trotz dieser anderslautenden Ankündigungen über die Medien bislang keinerlei Anzeichen, auf unsere Kritik am letzten Gesetzesentwurf einzugehen und die Verhandlungen zeitnah fortzuführen. Wir GRÜNE wären dazu bereit, wie es der Bundesvorstand in seinem Beschluss vom 10. Juli 2012 sowie auch der Landesvorstand Niedersachsen in einem auch vom niedersächsischen Parteirat getragenen Beschluss vom 13. Juli 2012 deutlich gemacht haben.
Dabei ist für uns klar: Für uns GRÜNE wird es keine Zustimmung um jeden Preis geben. Die Ergebnisse der Verhandlungen müssen vor einer möglichen grünen Zustimmung zum Endlagersuchgesetz im Bundestag und Bundesrat zunächst von der Partei bewertet werden.