Grundsätzlich ist die Finanzierung der politischen Parteien im Parteiengesetz geregelt. Sie finanzieren ihre Arbeit aus Eigeneinnahmen (Mitgliedsbeiträge, Beiträge von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, Spenden und sonstigen Einnahmen) sowie der staatlichen Grundfinanzierung. Dabei darf der staatliche Zuschuss höchstens so hoch sein wie die Eigeneinnahmen.
Wir hatten z.B. im Jahr 2013 Einnahmen von etwa 41,3 Mio. Euro. Davon waren ca. 17,7 Mio. Euro Beiträge, 5 Mio. Euro Spenden, 15,1 Mio. Euro staatliche Mittel und ca. 2,3 Mio. Euro andere Einnahmen (z.B. Vermietung, Sponsoring, Vertrieb von Materialien, Einnahmen aus Solaranlagen). Die staatliche Grundfinanzierung und die Mitgliedsbeiträge verteilen wir nach selbst festgelegten Schlüsseln auf die verschiedenen Ebenen der Partei - Bundesverband, Landes- und Kreisverbände. Lediglich 30 Prozent dieses Geldes bleiben beim Bundesverband.
Die Annahme von Spenden unterliegt ebenfalls den Regelungen im Parteiengesetz. Wir selbst legen strengere Maßstäbe an und haben uns seit 2006 in einem eigenen Spenden-Codex gegeben. Der Bundesverband veröffentlicht außerdem seit Juli 2012 alle Sponsoringverträge für Veranstaltungen (Parteitage).
Parteiengesetz
Spenden-Kodex von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN