Fleischeslust
Welche politische Dimension der Genuss von Schnitzel, Gulasch und Co. hat, erklärt die Heinrich Böll Stiftung in ihrem Fleischatlas. MEHR
Welche politische Dimension der Genuss von Schnitzel, Gulasch und Co. hat, erklärt die Heinrich Böll Stiftung in ihrem Fleischatlas. MEHR
Der Monitoringbericht macht deutlich: Die Schwarz-Gelben Regierung kann die Energieeffizienzziele nicht erreichen. MEHR
Die von der Merkel-Regierung verabschiedete Beihilferegelung für die Industrie fördert weder den Klimaschutz noch entlastet Sie die Bürger. MEHR
Eine Geschichte über unfaire Ausnahmen, die Schwarz-Gelb der Industrie gewährt. MEHR
Wie wir bis 2050 unabhängig von fossilen Energieträgern werden können. MEHR
Wir erklären, warum Solarstrom ein wichtiger Baustein für die Energiewende ist. MEHR
Alle Infos rund um EU-Fiskalvertrag, ESM und die Position der Grünen. MEHR
Grüne Mitglieder können zehn Projekte für die Bundestagswahl 2013 auswählen. MEHR
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren sorgt nur teilweise für Klarheit in Bezug auf die Debatten der vergangenen Jahre. Angesichts des Passus, dass die Definition von ,Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes‘ der Politik und den politischen Akteuren überlassen wird, bedeutet das Urteil keine Rechtssicherheit in schwierigen Entscheidungssituationen.
Völlig unglaubwürdig ist aber der Versuch der Landesregierungen von Hessen und Bayern, das Urteil als ihren eigenen Erfolg zu feiern. Denn das Urteil ist eine klare Klatsche für den politischen Kurs der Union, die seit Jahren nicht von der absurden Debatte zur Grundgesetzänderung lassen will, um Bundeswehreinsätze auch im Inneren zu ermöglichen.
Die Möglichkeiten für den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Rechts-, Amts- und Katastrophenhilfe sind bereits im Grundgesetz vorgesehen. Eine weitere Abfuhr erteilt das Gericht der Union, indem es den Wunsch, Kampfflugzeuge zum Abschuss von entführten Passagiermaschinen einzusetzen, weiterhin für unzulässig erklärt. Da das Urteil bewaffnete Kampfeinsätze der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im deutschen Luftraum jetzt in engen Grenzen zulässt, wird es die Aufgabe der Politik sein, diese Grenzen im Lichte der Verfassung klar zu definieren.“