Riesenerfolg für Grüne beim Wahlrecht

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erklären Steffi Lemke, Politische Bundesgeschäftsführerin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Anschlag von Schwarz-Gelb auf das Wahlrecht abgewehrt und die Wahlrechtsregelung der Koalition als verfassungswidrig gebrandmarkt. Das ist ein Sieg der Demokratie über die schwarz-gelbe Arroganz und ein Riesenerfolg der Grünen.

Sowohl die Regelungen der Koalition zum negativen Stimmgewicht als auch das von der Koalition gewollte Ausufern der Überhangmandate verletzt die Bürger in ihrem Wahlrecht. Die Koalition ist mit ihrem Versuch gescheitert, sich über das Wahlrecht eine Mehrheit zu ergaunern.

Schwarz-Gelb führt ins Chaos: Mit dem heutigen Tage steht die Bundesrepublik Deutschland ohne anwendbares Wahlgesetz da. Jetzt müssen alle Fraktionen sich schnell zusammenfinden, um ein faires und gleichheitsgerechtes Wahlgesetz auf den Weg zu bringen. Unsere Vorschläge liegen dafür auf dem Tisch. Eile ist geboten, denn keiner weiß, wie lange der schwarz-gelbe Spuk noch anhält.“

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern haben die Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion und die Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen das aktuelle Wahlrecht geklagt.

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