Fleischeslust
Welche politische Dimension der Genuss von Schnitzel, Gulasch und Co. hat, erklärt die Heinrich Böll Stiftung in ihrem Fleischatlas. MEHR
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Der Monitoringbericht macht deutlich: Die Schwarz-Gelben Regierung kann die Energieeffizienzziele nicht erreichen. MEHR
Die von der Merkel-Regierung verabschiedete Beihilferegelung für die Industrie fördert weder den Klimaschutz noch entlastet Sie die Bürger. MEHR
Eine Geschichte über unfaire Ausnahmen, die Schwarz-Gelb der Industrie gewährt. MEHR
Wie wir bis 2050 unabhängig von fossilen Energieträgern werden können. MEHR
Wir erklären, warum Solarstrom ein wichtiger Baustein für die Energiewende ist. MEHR
Alle Infos rund um EU-Fiskalvertrag, ESM und die Position der Grünen. MEHR
Grüne Mitglieder können zehn Projekte für die Bundestagswahl 2013 auswählen. MEHR
Im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch, den 18. Juli, zum Asylbewerberleistungsgesetz erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende, und Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN:
„Die Grundsätze unserer Verfassung gelten für alle Menschen in Deutschland. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist diskriminierend und mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren. Es ist inakzeptabel, wenn Leistungen für Asylsuchende nur rund zwei Drittel der Leistungen für Sozialhilfeempfänger betragen und die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Geduldeten auf die unabweisbar notwendige Behandlung ‚akuter Schmerzzustände‘ beschränkt wird. Wir fordern deshalb schon seit Jahren die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Dass die Bundesregierung zwar bereits im November 2010 öffentlich eingestanden hatte, dass Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind, aber dagegen nichts unternommen hat, ist bezeichnend und beschämend zugleich. Nun muss das Bundesverfassungsgericht erneut die Arbeit der Bundesregierung übernehmen und die Leistungen für Asylsuchende neu berechnen. Mit der Entscheidung kann das Gericht klarstellen, dass die Grundsätze unserer Verfassung uneingeschränkt für alle Menschen in Deutschland gelten.“