Fragen und Antworten zur Urwahl

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ablauf der Urwahl gesammelt.

1. Gegenstand der Urwahl

Worüber wird bei der Urwahl abgestimmt?

Die Frage der Urwahl lautet: „Welche zwei Personen aus der folgenden Liste sollen SpitzenkandidatInnen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bundestagswahl 2013 sein?“

Was machen die durch eine Urwahl gewählten SpitzenkandidatInnen?

Der Länderrat hat beschlossen: "Die SpitzenkandidatInnen vertreten die Partei im Wahlkampf in herausgehobener Position und verantworten die Wahlkampfstrategie und die Wahlkampagne gemeinsam mit dem Bundesvorstand. Sie stehen in besonderem Maße für die Außendarstellung unserer grünen Inhalte und für unser Ziel, bei der Bundestagswahl 2013 die aktuelle schwarz-gelbe Regierung abzulösen."

2. Bewerbungs- und Informationsphase

Wer kann sich als SpitzenkandidatIn bewerben?

Alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die nach dem Bundeswahlgesetz das passive Wahlrecht besitzen (also laut Bundeswahlgesetz das Recht besitzen, gewählt zu werden), können sich als SpitzenkandidatIn bewerben. Passives Wahlrecht besitzen alle, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, 18 Jahre alt sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.

Können auch Nicht-Mitglieder kandidieren?

Nein, es können sich nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die nach dem Bundeswahlgesetz das passive Wahlrecht besitzen, als SpitzenkandidatInnen bewerben.

Wie kann ich mich bewerben?

Interessierte KandidatInnen reichen ihre Bewerbung im Zeitraum vom 10.-16. September schriftlich und in digitaler Form bei der Bundesgeschäftsstelle ein. Um die Gleichbehandlung aller BewerberInnen zu gewährleisten, stellen wir für die schriftliche Bewerbung eine Formatvorlage zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich unter: www.gruene.de/urwahl

Bis wann kann ich mich bewerben?

Die Bewerbungsphase beginnt am 10. September und endet am 16. September, 23:59 Uhr. Alle Bewerbungen müssen uns bis zum Ende der Bewerbungsphase POSTALISCH erreicht haben. Die bisher eingegangenen Schreiben sind lediglich Ankündigungen für Bewerbungen.

Wann und wie werden die Mitglieder über die Bewerbungen informiert?

Am 17. September 2012 werden die frist- und formgerecht eingegangenen Bewerbungen online veröffentlicht. Außerdem werden die Kreis- und Ortsverbänden per E-Mail informiert und sind aufgefordert, die Informationen an ihre Mitglieder weiterzugeben.

3. Diskussionsphase/Vorstellung der BewerberInnen

Wie stellen sich die BewerberInnen den Mitgliedern vor?

Wir wollen unseren Mitgliedern soweit wie möglich auf Veranstaltungen vor Ort die Gelegenheit geben, sich selbst ein Bild von den BewerberInnen zu machen. Außerdem können sich die Mitglieder online informieren und Livestreams zu einzelnen Veranstaltungen verfolgen. Alle Informationen zu den Veranstaltungen finden sich demnächst auf www.gruene.de/urwahl.

Muss ich Veranstaltungen besuchen, um die BewerberInnen kennenzulernen?

Wir wollen wenigstens eine Veranstaltung, an welcher möglichst viele der BewerberInnen teilnehmen, per Livestream senden. Alle Informationen dazu finden sich, sobald sie feststehen auf www.gruene.de/urwahl. Aber natürlich kann man sich auf einer Veranstaltung mit den KandidatInnen am besten ein Bild machen.

Kann ich Informationen zur Urwahl auch beziehen, ohne ins Internet zu müssen?

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden im nächsten schraegstrich vorgestellt, ebenso wie das Wahlverfahren. Zudem bieten Informationsveranstaltungen der Landesverbände die Möglichkeiten, einige oder alle KandidatInnen live kennen zu lernen. Über die Daten der Veranstaltungen kannst Du Dich bei deinem Landesverband informieren.

Steht den BewerberInnen für diese Diskussionsphase ein Budget zur Verfügung?

Grundsätzlich steht den BewerberInnen kein Budget zur Verfügung. Die Veranstaltungen werden von den Landesverbänden organisiert, die selbst über die Übernahme von Fahrtkosten ect. entscheiden.

4. Die Urwahl (Abstimmung, Quorum, Quotierung)

Wie kann ich an der Urwahl teilnehmen?

Ab dem 8. Oktober 2012 werden die Urwahlunterlagen an alle Mitglieder postalisch verschickt. Diese müssen ausgefüllt bis zum 30. Oktober (Datum des Poststempels) zurückgeschickt werden.

Wann ist der Einsendeschluss für die Urwahl?

Der Einsendeschluss für die Urwahlunterlagen ist der 30. Oktober 2012. Es zählt das Datum des Poststempels.

Wer stimmt bei der Urwahl über die beiden SpitzenkandidatInnen ab?

Die Urwahl ist ein basisdemokratisches Element, alle knapp 60.000 Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können abstimmen. Stimmberechtigt sind alle grünen Mitglieder, die bis zum 10. September 2012 in die Partei eingetreten und formal aufgenommen wurden.

Kann ich erst ab dem Alter von 18 abstimmen?

Nein, abstimmungsberechtigt ist jedes Mitglied.

Kann ich auch digital abstimmen?

Grundlage der Urwahl ist die Urabstimmungsordnung der Satzung. Diese sieht u.a. eine eidesstattliche Erklärung vor (analog zur Briefwahl zum Landtag oder Bundestag). Da es nach wie vor keine (verbreitete und sichere) digitale Form der Unterschrift bzw. der Identifikation gibt, entfällt schon aus diesem Grund die digitale Abstimmmöglichkeit. Aus diesen Gründen müssen wir auf den klassischen Weg der brieflichen Abstimmung zurückgreifen.

Wer zahlt das Porto meines Wahlbriefes?

Laut §7(4) der Urabstimmungsordnung zahlt die/der AbsenderIn die Portokosten. Dort ist ebenfalls geregelt, dass das Abstimmungsbüro die Annahme unfrankierter oder unzureichend frankierter Umschläge verweigern muss. Deswegen investiere bitte die 0,55 EUR, damit Deine Stimme angenommen werden kann.

Kann ich abstimmen, wenn ich das aktive Wahlrecht in Deutschland nicht besitze, aber Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bin?

Ja, Du darfst abstimmen, auch wenn Du das aktive Wahlrecht nicht besitzt (also z.B. nicht an den Landtags- oder Bundestagswahlen teilnehmen darfst), denn laut Satzung ist jedes Mitglied stimmberechtigt.

Ich ziehe bald um. Was muss ich tun, damit mich die Wahlunterlagen in meiner neuen Wohnung erreichen?

Bitte gib Deinem Kreisverband unverzüglich bekannt, wann und wohin Du umziehen wirst. Sobald Deine neue Adresse im zentralen Mitgliederverwaltungsprogramm Sherpa als prioritär eingetragen ist, erhältst Du die Wahlunterlagen an Deine neue Adresse.

Woran erkenne ich, dass mein Kreis- oder Landesverband meine gültige Adresse besitzt?

Wenn Dich jeweils zu Beginn des Jahres eine Spendenbescheinigung und/oder alle drei Monate das Mitgliedermagazin schraegstrich erreicht, hat die Partei Deine aktuelle Adresse. Wenn dies nicht der Fall ist und Du Beiträge zahlst bzw. die Zusendung des schraegstrich nicht bewusst beendet hast , wende Dich bitte an Deinen Kreisverband, um Deine Adresse zu aktualisieren. Eine Übersicht der Kreisverbände findest Du hier: http://www.gruene.de/partei/gruene-vor-ort.html

Wann ist der Stichtag, an dem die stimmberechtigten Mitglieder festgelegt werden?

Der Stichtag für die Ermittlung der stimmberechtigten Mitglieder ist am 10. September 2012. Bis zu diesem Datum muss ein Neu-Mitglied eingetreten und formal vom Kreisverband aufgenommen worden sein. Dieser Termin wurde entsprechend der Urabstimmungsordnung vom Länderrat festgelegt.

Ich wohne zur Zeit im Ausland, kann ich vielleicht per e-mail abstimmen?

Leider nein. Grundlage der Urwahl ist die Urabstimmungsordnung der Satzung. Diese sieht u.a. eine eidesstattliche Erklärung vor (analog der Briefwahl zum Landtag oder Bundestag). Da es nach wie vor keine (verbreitete und sichere) digitale Form der Unterschrift bzw. der Identifikation gibt, entfällt schon aus diesem Grund die digitale Abstimmmöglichkeit. Aus diesen Gründen müssen wir auf den klassischen Weg der brieflichen Abstimmung zurückgreifen.

Sind Partei-Eintritte noch vor der Urwahl möglich?

Ja, bis zum 10. September muss das Neu-Mitglied eingetreten und formal in die Partei aufgenommen worden sein, um an der Urwahl teilnehmen zu können.

Wieviele Stimmen habe ich? Wen kann ich wählen?

Bei dieser Urwahl kann jedes stimmberechtigte Mitglied bis zu zwei Stimmen vergeben. Dabei dürfen nicht zwei Stimmen auf zwei männliche Bewerber entfallen und nicht beide Stimmen auf eine Person vereint werden. Alternativ kann insgesamt mit NEIN oder ENTHALTUNG gestimmt werden (nach §24 (7) der Satzung und nach §9(4) Urabstimmungsordnung).

Das heißt konkret:

1. Ich kann eine Stimme vergeben.

2. Ich kann zwei Stimmen vergeben.

  • Ich kann dabei eine Stimme für eine weibliche Bewerberin und eine Stimme für einen männlichen Bewerber vergeben.
  • Ich kann dabei auch beide Stimmen zwei weiblichen Bewerberinnen geben.
  • Ich kann dabei nicht beide Stimmen einer weiblichen Bewerberin geben - dann wird der Stimmzettel ungültig!
  • Ich kann dabei nicht beide Stimmen für zwei mänliche Bewerber vergeben - sonst wird der Stimmzettel ungültig
  • Ich kann dabei nicht beide Stimmen einem/einer BewerberIn geben - dann wird der Stimmzettel ungültig!

3. Ich kann den gesamten Stimmzettel mit ENTHALTUNG kennzeichnen - nicht jedoch einzelne BewerberInnen (damit wird der Stimmzettel ungültig).

4. Ich kann den gesamten Stimmzettel mit NEIN kennzeichnen - nicht jedoch einzelne BewerberInnen (damit wird der Stimmzettel ungültig).

Können auch Nicht-Mitglieder abstimmen?

Nein, es handelt sich um eine Urwahl grüner Mitglieder. Abstimmen dürfen nur Personen, die bis zum 10. September eingetreten und formal in die Partei aufgenommen worden sind.

Gibt es eine Mindestbeteiligung (Quorum)?

Unsere Satzung sieht keine Mindestbeteiligung vor. Bei der letzten Urabstimmung im Jahr 2003 haben sich ca. 57 Prozent unserer Mitglieder beteiligt.

Wie steht's mit der Mindestquotierung?

Das Ergebnis der Urwahl wird gemäß unseres Frauenstatuts mindestquotiert sein, d.h. mindestens eine Frau wird Spitzenkandidatin.

Enthalten die Wahlunterlagen eine Eidesstattliche Erlärung?

Ja, die Wahlunterlagen enthalten eine Eidesstattliche Erklärung. Mit dieser erklärt man, dass man zum Zeitpunkt der Abstimmung ordentliches Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist sowie, dass man den Stimmzettel eigenständig ausgefüllt hat. Diese Erklärung muss unterschrieben zusammen mit dem Stimmzettel zurückgesandt werden - in einem separaten Umschlag. Ohne unterschriebene Eidesstattliche Erklärung ist der Stimmzettel ungültig.

Hat eine Urwahl über SpitzenkandidatInnen schon einmal stattgefunden?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die erste Partei in Deutschland, die ihre Mitglieder zu einer Urwahl über ihre Spitzenkandidaten abstimmen lassen und bei der dieses Ergebnis bindend ist.

5. Ergebnis

Wann liegt das Ergebnis der Urwahl vor?

Die Auszählung der Urabstimmungsunterlagen erfolgt vom 4. bis spätestens 9. November 2012. Unmittelbar im Anschluss wird das Ergebnis bekannt gegeben.

Was passiert bei Stimmengleichheit?

Im unwahrscheinlichen Fall von Stimmengleichheit zweier oder mehrerer BewerberInnen, welche damit eigentlich als SpitzenkandidatIn gewählt wären, wird die folgende BDK darüber abstimmen, welche der Personen, die einen gleichen Stimmenanteil erhalten haben, SpitzenkandidatIn wird. Die Regeln der Mindestquotierung des Ergebnisses gelten weiterhin.

Wie wird die Mindestquotierung beim Ergebnis der Urwahl sichergestellt?

Die Person (männlich oder weiblich), die die meisten Stimmen erhält, ist gewählt.

Ist diese Person ein Mann, wird die Frau mit den meisten Stimmen die verbleibende Position als Spitzenkandidatin einnehmen.

Ist die Person mit den meisten Stimmen eine Frau, wird die Person (männlich oder weiblich) mit den zweitmeisten Stimmen die Position als SpitzenkandidatIn einnehmen.

Somit können die beiden Positionen der SpitzenkandidatInnen entweder zwei Frauen oder eine Frau und ein Mann einnehmen. Die Positionen können jedoch nicht von zwei Männer eingenommen werden.

Warum muss mindestens eine Frau SpitzenkandidatIn werden?

Unser Grundkonsens und unsere Satzung sehen eine Mindestquotierung vor. Denn das ist einer unserer Grundsätze: die Hälfte der Macht den Frauen. Und das gilt auch bei uns innerparteilich.

Müssen die SpitzenkandidatInnen eine Mindeststimmenanzahl bzw. eine bestimmte Mehrheit erreichen (z.B. 50 Prozent der Stimmen)?

Nein. SpitzenkandidatInnen werden die Personen, die (bei Beachtung der Mindestquotierung) die meisten Stimmen auf sich vereinen. Hierbei zählt die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und es ist keine Mindeststimmenanzahl erforderlich. Dieses Verfahren ist bei allen Personenwahlen (z.B. Wahlkreis im Bundestagswahlkampf) üblich.

Wer legt eigentlich die Anzahl der zu wählenden Personen fest?

Die Anzahl der zu wählenden Personen wurde gemäß der Urabstimmungsordnung durch den Beschluss des Länderrats in Berlin auf zwei SpitzenkandidatInnen festgelegt.

Kann die BDK das Ergebnis der Urwahl verändern? Kann ein Parteitag nach Durchführung einer Urwahl zur Frage der Spitzenkandidaturen erneut – und anders – zu dieser Frage entscheiden?

Unsere Satzung regelt, das über einen einmal urabgestimmten Inhalt erst nach Ablauf von zwei Jahren erneut urabgestimmt werden kann. Das gilt natürlich auch bei der Urwahl. Das Ergebnis ist also bindend.

6. Organisatorisches

Wer führt die Urwahl durch?

Laut Satzung und Urabstimmungsordnung sind für die Durchführung der Urwahl die Politische Bundesgeschäftsführerin (Steffi Lemke) und die Organisatorische Bundesgeschäftsführerin (Emily Büning) verantwortlich. Zudem wurde gemäß Urwahlordnung ein Urwahlbüro in der Bundesgeschäftsstelle eingerichtet.

Die Urwahl wird zusätzlich von vom Länderrat bestätigten ehrenamtliche UnterstützerInnen begleitet:

Katja Keul, Mitglied des Bundestages

Konstantin von Notz, Mitglied des Bundestages

Paula Riester, Vorsitzende der BVV-Fraktion Friedrichshain-Kreuzberg

Jürgen Roth, Mitglied im Kreisverband Tempelhof-Schöneberg

Die Auszählung selbst wird mit weiteren HelferInnen außerhalb der Bundesgeschäftsstelle und unter notarieller Aufsicht erfolgen.

Wie hoch sind die Kosten für die Urwahl?

Die Kosten für die Durchführung der Urwahl betragen ca. 90.000 bis 100.000 Euro.

Ich habe Fragen zur Urwahl. An wen wende ich mich?

Bei Fragen rund um die Urwahl schickt uns bitte eine E-Mail an urwahl@gruene.de.

Dort wird euch die Referentin des Urwahlbüros, Alessa Berkenkamp, gerne so rasch es geht alle Fragen rund um die Urwahl beantworten.

Klicke auf die Buttons, um das jeweilige Netzwerk zu aktivieren. Beachte, dass dadurch persönliche Daten an Facebook, Twitter oder Google übertragen werden.

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Sie haben Post

Am 8. Oktober werden die Briefwahlunterlagen für die Urwahl verschickt. Rund 60.000 grüne Parteimitglieder entscheiden dann über das Spitzenduo für die Bundestagswahl 2013.

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Die Mitglieder entscheiden

Auf dem Länderrat am 2. September in Berlin wurde die Urwahl eines Spitzen-Duos für den Bundestagswahlkampf 2013 beschlossen.

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Die Urwahl in Zahlen

Wie viele Briefe wurden verschickt oder wer hat die Urwahl-Unterlagen bereits nach Berlin zurückgeschickt? Wir zeigen Euch die Zahlen.

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Zeitplan & Termine der Urwahl

Wann passiert was bei der Urwahl?

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Katrin Göring-Eckardt und Jürgen Trittin gewinnen die Urwahl

Unser Spitzenduo wird gestärkt von der Entscheidung der grünen Basis in den Wahlkampf 2013 ziehen.

Kommentare

Dirk
16-10-12 09:30
Die Urwahl und die Beschneidung meiner Wahlmöglichkeit. Es scheint mir unverständlich, dass in einer Wahl, in der nach der Wahlordnung auf jeden Fall eine Frau gewählt wird zusätzlich die Wahlmöglichkeit des Wählers dahingehend beschnitten wird, dass er, sobald er zwei Stimmen abgeben möchte, eine Frau wählen muss. Das ruft doch unter demokratischen Gesichtspunkten dazu auf, zwecks Gleichberechtigung der Stimmen nur eine Stimme abzugeben. Diese Diskussion mag für all jene, die sowieso mindestens eine Frau wählen, unnötig erscheinen, aber ich denke es handelt sich um eine Einschränkung der Wahlfreiheit. Und dies ist grundsätzlich bedenklich!
Ingrid
15-10-12 22:03
Komische Urwahl - die Basis darf gewählt werden und/oder wählen, aber es gibt (bei 60.000 Mitgliedern) kaum Basiskandidaten und keine Basiskandidatinnen und das Wahlverfahren stützt bei einer (statistisch wahrscheinlichen) Normalverteilung der Stimmen die Bildung einer weiblichen Promi-Doppelspitze. Alles nur unbeabsichtigte Nebenwirkungen?
Aus meiner Sicht sind insbesondere aufgrund der Möglichkeit, dass der Frauenliste 2 Stimmen gegeben werden können, der Männerliste jedoch nur eine, Zweifel an der Einhaltung des demokratischen Gleichheitsgrundsatzes bei Wahlen angebracht.
Björn Thiele
13-10-12 21:00
Basisdemokratie ohne Gleichheit der Wahl?

Als Grüner stehe ich aus Überzeugung zur Quote. Aber es ist in meinen Augen nicht akzeptabel, dass sie nicht nur beim Wahlergebnis ansetzt sondern zusätzlich schon bei der Stimmabgabe. Warum soll die Stimme eines Mitglieds, das zwei Männer für die beiden besten Kandidaten hält, weniger wert sein, als die eines Mitglieds, das zwei Frauen oder eine Frau und einen Mann wählen will?
Alois Hanke
13-10-12 18:56
Schön, daß es eine Urwahl bei den Grünen gibt. - Aber die Regeln für diese Wahl widersprechen meinem Demokratie- und Gleichberechtigungsverständnis gewaltig.
Vor welchem Hintergrund können zwei Frauen, aber nicht zwei Männer gewählt werden? Einer Partei, die die Gleichberechtigung auf ihre Fahne geschrieben hat, steht die Diskriminierung der Männer nicht gut zu Gesicht.
Thomas Henne
13-10-12 08:22
Ich muss dem Kommentar Daniel zustimmen. Auch mich treibt das Thema Gleichberechtigung um - ich bin erschrocken wie wir damit in der Urwahl umgehen. Der Ausschluss, 2 männliche Bewerber aber zwei weibliche Bewerberinnen wählen zu können, führt bei einer zudem längeren männlichen Liste zu einer eindeutigen Benachteiligung der männlichen Bewerber. Im Grunde ist von vornherein das wahrscheinlichste Szenario 2 weibliche Spitzenkandidatinnen zu küren. Es ist für mich unstrittig, dass wir mit einer Doppelspitze m/w sehr gut fahren. Und ich ich habe das selbst positiv als "Teil"-spitze im Ortsverband erfahren. Niemals wäre uns in den Sinn gekommen eine solche Wahlregelung zu akzeptieren. Wir müssen innerhalb der Grünen einen Diskurs führen - zum Ausschließen solcher Verfahren in Zukunft.
Daniel
12-10-12 00:15
Hallo,

offensichtlich sind einige Diskussionen an mir vorbeigegangen. Mein Fehler. Dennoch denke ich, dass man die Tatsache, dass man zwei weibliche Bewerberinnen, nicht aber zwei männliche Bewerber wählen darf, nicht vollkommen unkommentiert lassen darf. Das übersendete Material gibt hierüber keinen Aufschluss, ebenso wenig eine kurze Suche im Netz bzw. hier. Der dahinter stehende Gedanke scheint irgendetwas mit einem Frauenquotengedanken zu tun zu haben.

Ausgehend von der Prämisse, dass die beiden KandidatInnen mit den meisten Stimmen das Spitzenduo werden, erkenne ich jedoch folgende Problematik: Wenn man zwei Stimmen abgegeben will, MUSS man eine der drei Bewerberin wählen. Hierdurch haben die männlichen Bewerber (12) einen wesentlichen Nachteil. Als Demokrat wirft man Stimmen nicht gerne weg. Man wird sie daher seinem Wunschkandidierenden geben UND einer der BewerberInnen. Das Ergebnis wird eine weibliche Doppelspitze sein, wobei die Kandidatinnen jedoch unangemessen von den "Wegwerfstimmen" profitiert haben werden. Da hätte ich die Entscheidung für deutlich besser gehalten, festzulegen, dass die Doppelspitze aus einer Frau und einem Mann bestehen soll. Denn dieser Abstimmungsmodus führte zu einer gesicherten Beteiligung einer der aufgestellten Bewerberinnen an der Doppelspitze, nicht aber zu einer Benachteiligung der Männer, die zweite Hälfte der Doppelspitze werden zu können.

Die fehlenden Erklärungen zu diesem hier gewählten Abstimmungsmodus deuten auf fehlendes Problembewusstsein hin oder darauf, dass irgendwelche Parteitagsbeschlüsse auf die Stufe von in Stein gemeißelter Grundsätze erhoben werden. Beides ist unangenehm bemerkenswert, wie ich finde.

Viele Grüße
Daniel
Paulette Ndes Nyetem
13-09-12 00:16
Ich hoffe auf einen Ständigen Vertreter der grünen Basis im Bundestag in Berlin. Wer das ist, ist fast egal! Allein die Tatsache würde wachrütteln und allen Wählern zeigen, dass die echten Basisdemokraten nicht auf einem Piratenschiff zu finden sind! Wir sind das Original, was Politik gestalten von unten nach oben angeht!
Werner Winkler
11-09-12 07:15
@ Redaktion: Vielen Dank - dann bin ich gespannt, was da kommt.
Ulrich
09-09-12 19:39
Wer die Durchführung und den Grund der Urwahl nach dieser Erklärung noch immer nicht verstanden hat, ist es selber Schuld. Sehr gut erklärt, mit möglichst einfachen Worten. Sehr gut, diese Urwahl kann nur gelingen. Vor allem finde ich es gut, das die Basis über die Spitzenkandidaten abstimmt. Sollten wir immer so machen. Jetzt bin ich nur gespannt, wer gewählt wird, und uns im Bundestagswahlkampf vertritt.
Simon Kolzuniak
08-09-12 10:40
Liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,

ich finde sowohl die Idee als auch das Procedere der Urwahl sehr gelungen und sehe darin eine Chance, frühzeitig und effektive Mobilisierung für die wichtige Bundestagswahl 2013 zu leisten.

Ich hoffe auf rege Beteiligung und breite innerparteiliche Unterstützung für die Sieger/-innen der Urwahl.

Ich denke, bei der innerparteilichen Demokratie können sich all unsere Mitbewerber im Parteienspektrum noch eine Menge von uns abschauen. Bin gespannt, ob sie das auch hinkriegen (:-).

Freundliche Grüße

Simon Kolzuniak
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