Fleischeslust
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Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ablauf der Urwahl gesammelt.
Worüber wird bei der Urwahl abgestimmt?
Die Frage der Urwahl lautet: „Welche zwei Personen aus der folgenden Liste sollen SpitzenkandidatInnen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bundestagswahl 2013 sein?“
Was machen die durch eine Urwahl gewählten SpitzenkandidatInnen?
Der Länderrat hat beschlossen: "Die SpitzenkandidatInnen vertreten die Partei im Wahlkampf in herausgehobener Position und verantworten die Wahlkampfstrategie und die Wahlkampagne gemeinsam mit dem Bundesvorstand. Sie stehen in besonderem Maße für die Außendarstellung unserer grünen Inhalte und für unser Ziel, bei der Bundestagswahl 2013 die aktuelle schwarz-gelbe Regierung abzulösen."
Wer kann sich als SpitzenkandidatIn bewerben?
Alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die nach dem Bundeswahlgesetz das passive Wahlrecht besitzen (also laut Bundeswahlgesetz das Recht besitzen, gewählt zu werden), können sich als SpitzenkandidatIn bewerben. Passives Wahlrecht besitzen alle, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, 18 Jahre alt sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.
Können auch Nicht-Mitglieder kandidieren?
Nein, es können sich nur Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die nach dem Bundeswahlgesetz das passive Wahlrecht besitzen, als SpitzenkandidatInnen bewerben.
Wie kann ich mich bewerben?
Interessierte KandidatInnen reichen ihre Bewerbung im Zeitraum vom 10.-16. September schriftlich und in digitaler Form bei der Bundesgeschäftsstelle ein. Um die Gleichbehandlung aller BewerberInnen zu gewährleisten, stellen wir für die schriftliche Bewerbung eine Formatvorlage zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich unter: www.gruene.de/urwahl
Bis wann kann ich mich bewerben?
Die Bewerbungsphase beginnt am 10. September und endet am 16. September, 23:59 Uhr. Alle Bewerbungen müssen uns bis zum Ende der Bewerbungsphase POSTALISCH erreicht haben. Die bisher eingegangenen Schreiben sind lediglich Ankündigungen für Bewerbungen.
Wann und wie werden die Mitglieder über die Bewerbungen informiert?
Am 17. September 2012 werden die frist- und formgerecht eingegangenen Bewerbungen online veröffentlicht. Außerdem werden die Kreis- und Ortsverbänden per E-Mail informiert und sind aufgefordert, die Informationen an ihre Mitglieder weiterzugeben.
Wie stellen sich die BewerberInnen den Mitgliedern vor?
Wir wollen unseren Mitgliedern soweit wie möglich auf Veranstaltungen vor Ort die Gelegenheit geben, sich selbst ein Bild von den BewerberInnen zu machen. Außerdem können sich die Mitglieder online informieren und Livestreams zu einzelnen Veranstaltungen verfolgen. Alle Informationen zu den Veranstaltungen finden sich demnächst auf www.gruene.de/urwahl.
Muss ich Veranstaltungen besuchen, um die BewerberInnen kennenzulernen?
Wir wollen wenigstens eine Veranstaltung, an welcher möglichst viele der BewerberInnen teilnehmen, per Livestream senden. Alle Informationen dazu finden sich, sobald sie feststehen auf www.gruene.de/urwahl. Aber natürlich kann man sich auf einer Veranstaltung mit den KandidatInnen am besten ein Bild machen.
Kann ich Informationen zur Urwahl auch beziehen, ohne ins Internet zu müssen?
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden im nächsten schraegstrich vorgestellt, ebenso wie das Wahlverfahren. Zudem bieten Informationsveranstaltungen der Landesverbände die Möglichkeiten, einige oder alle KandidatInnen live kennen zu lernen. Über die Daten der Veranstaltungen kannst Du Dich bei deinem Landesverband informieren.
Steht den BewerberInnen für diese Diskussionsphase ein Budget zur Verfügung?
Grundsätzlich steht den BewerberInnen kein Budget zur Verfügung. Die Veranstaltungen werden von den Landesverbänden organisiert, die selbst über die Übernahme von Fahrtkosten ect. entscheiden.
Wie kann ich an der Urwahl teilnehmen?
Ab dem 8. Oktober 2012 werden die Urwahlunterlagen an alle Mitglieder postalisch verschickt. Diese müssen ausgefüllt bis zum 30. Oktober (Datum des Poststempels) zurückgeschickt werden.
Wann ist der Einsendeschluss für die Urwahl?
Der Einsendeschluss für die Urwahlunterlagen ist der 30. Oktober 2012. Es zählt das Datum des Poststempels.
Wer stimmt bei der Urwahl über die beiden SpitzenkandidatInnen ab?
Die Urwahl ist ein basisdemokratisches Element, alle knapp 60.000 Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können abstimmen. Stimmberechtigt sind alle grünen Mitglieder, die bis zum 10. September 2012 in die Partei eingetreten und formal aufgenommen wurden.
Kann ich erst ab dem Alter von 18 abstimmen?
Nein, abstimmungsberechtigt ist jedes Mitglied.
Kann ich auch digital abstimmen?
Grundlage der Urwahl ist die Urabstimmungsordnung der Satzung. Diese sieht u.a. eine eidesstattliche Erklärung vor (analog zur Briefwahl zum Landtag oder Bundestag). Da es nach wie vor keine (verbreitete und sichere) digitale Form der Unterschrift bzw. der Identifikation gibt, entfällt schon aus diesem Grund die digitale Abstimmmöglichkeit. Aus diesen Gründen müssen wir auf den klassischen Weg der brieflichen Abstimmung zurückgreifen.
Wer zahlt das Porto meines Wahlbriefes?
Laut §7(4) der Urabstimmungsordnung zahlt die/der AbsenderIn die Portokosten. Dort ist ebenfalls geregelt, dass das Abstimmungsbüro die Annahme unfrankierter oder unzureichend frankierter Umschläge verweigern muss. Deswegen investiere bitte die 0,55 EUR, damit Deine Stimme angenommen werden kann.
Kann ich abstimmen, wenn ich das aktive Wahlrecht in Deutschland nicht besitze, aber Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bin?
Ja, Du darfst abstimmen, auch wenn Du das aktive Wahlrecht nicht besitzt (also z.B. nicht an den Landtags- oder Bundestagswahlen teilnehmen darfst), denn laut Satzung ist jedes Mitglied stimmberechtigt.
Ich ziehe bald um. Was muss ich tun, damit mich die Wahlunterlagen in meiner neuen Wohnung erreichen?
Bitte gib Deinem Kreisverband unverzüglich bekannt, wann und wohin Du umziehen wirst. Sobald Deine neue Adresse im zentralen Mitgliederverwaltungsprogramm Sherpa als prioritär eingetragen ist, erhältst Du die Wahlunterlagen an Deine neue Adresse.
Woran erkenne ich, dass mein Kreis- oder Landesverband meine gültige Adresse besitzt?
Wenn Dich jeweils zu Beginn des Jahres eine Spendenbescheinigung und/oder alle drei Monate das Mitgliedermagazin schraegstrich erreicht, hat die Partei Deine aktuelle Adresse. Wenn dies nicht der Fall ist und Du Beiträge zahlst bzw. die Zusendung des schraegstrich nicht bewusst beendet hast , wende Dich bitte an Deinen Kreisverband, um Deine Adresse zu aktualisieren. Eine Übersicht der Kreisverbände findest Du hier: http://www.gruene.de/partei/gruene-vor-ort.html
Wann ist der Stichtag, an dem die stimmberechtigten Mitglieder festgelegt werden?
Der Stichtag für die Ermittlung der stimmberechtigten Mitglieder ist am 10. September 2012. Bis zu diesem Datum muss ein Neu-Mitglied eingetreten und formal vom Kreisverband aufgenommen worden sein. Dieser Termin wurde entsprechend der Urabstimmungsordnung vom Länderrat festgelegt.
Ich wohne zur Zeit im Ausland, kann ich vielleicht per e-mail abstimmen?
Leider nein. Grundlage der Urwahl ist die Urabstimmungsordnung der Satzung. Diese sieht u.a. eine eidesstattliche Erklärung vor (analog der Briefwahl zum Landtag oder Bundestag). Da es nach wie vor keine (verbreitete und sichere) digitale Form der Unterschrift bzw. der Identifikation gibt, entfällt schon aus diesem Grund die digitale Abstimmmöglichkeit. Aus diesen Gründen müssen wir auf den klassischen Weg der brieflichen Abstimmung zurückgreifen.
Sind Partei-Eintritte noch vor der Urwahl möglich?
Ja, bis zum 10. September muss das Neu-Mitglied eingetreten und formal in die Partei aufgenommen worden sein, um an der Urwahl teilnehmen zu können.
Wieviele Stimmen habe ich? Wen kann ich wählen?
Bei dieser Urwahl kann jedes stimmberechtigte Mitglied bis zu zwei Stimmen vergeben. Dabei dürfen nicht zwei Stimmen auf zwei männliche Bewerber entfallen und nicht beide Stimmen auf eine Person vereint werden. Alternativ kann insgesamt mit NEIN oder ENTHALTUNG gestimmt werden (nach §24 (7) der Satzung und nach §9(4) Urabstimmungsordnung).
Das heißt konkret:
1. Ich kann eine Stimme vergeben.
2. Ich kann zwei Stimmen vergeben.
3. Ich kann den gesamten Stimmzettel mit ENTHALTUNG kennzeichnen - nicht jedoch einzelne BewerberInnen (damit wird der Stimmzettel ungültig).
4. Ich kann den gesamten Stimmzettel mit NEIN kennzeichnen - nicht jedoch einzelne BewerberInnen (damit wird der Stimmzettel ungültig).
Können auch Nicht-Mitglieder abstimmen?
Nein, es handelt sich um eine Urwahl grüner Mitglieder. Abstimmen dürfen nur Personen, die bis zum 10. September eingetreten und formal in die Partei aufgenommen worden sind.
Gibt es eine Mindestbeteiligung (Quorum)?
Unsere Satzung sieht keine Mindestbeteiligung vor. Bei der letzten Urabstimmung im Jahr 2003 haben sich ca. 57 Prozent unserer Mitglieder beteiligt.
Wie steht's mit der Mindestquotierung?
Das Ergebnis der Urwahl wird gemäß unseres Frauenstatuts mindestquotiert sein, d.h. mindestens eine Frau wird Spitzenkandidatin.
Enthalten die Wahlunterlagen eine Eidesstattliche Erlärung?
Ja, die Wahlunterlagen enthalten eine Eidesstattliche Erklärung. Mit dieser erklärt man, dass man zum Zeitpunkt der Abstimmung ordentliches Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist sowie, dass man den Stimmzettel eigenständig ausgefüllt hat. Diese Erklärung muss unterschrieben zusammen mit dem Stimmzettel zurückgesandt werden - in einem separaten Umschlag. Ohne unterschriebene Eidesstattliche Erklärung ist der Stimmzettel ungültig.
Hat eine Urwahl über SpitzenkandidatInnen schon einmal stattgefunden?
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die erste Partei in Deutschland, die ihre Mitglieder zu einer Urwahl über ihre Spitzenkandidaten abstimmen lassen und bei der dieses Ergebnis bindend ist.
Wann liegt das Ergebnis der Urwahl vor?
Die Auszählung der Urabstimmungsunterlagen erfolgt vom 4. bis spätestens 9. November 2012. Unmittelbar im Anschluss wird das Ergebnis bekannt gegeben.
Was passiert bei Stimmengleichheit?
Im unwahrscheinlichen Fall von Stimmengleichheit zweier oder mehrerer BewerberInnen, welche damit eigentlich als SpitzenkandidatIn gewählt wären, wird die folgende BDK darüber abstimmen, welche der Personen, die einen gleichen Stimmenanteil erhalten haben, SpitzenkandidatIn wird. Die Regeln der Mindestquotierung des Ergebnisses gelten weiterhin.
Wie wird die Mindestquotierung beim Ergebnis der Urwahl sichergestellt?
Die Person (männlich oder weiblich), die die meisten Stimmen erhält, ist gewählt.
Ist diese Person ein Mann, wird die Frau mit den meisten Stimmen die verbleibende Position als Spitzenkandidatin einnehmen.
Ist die Person mit den meisten Stimmen eine Frau, wird die Person (männlich oder weiblich) mit den zweitmeisten Stimmen die Position als SpitzenkandidatIn einnehmen.
Somit können die beiden Positionen der SpitzenkandidatInnen entweder zwei Frauen oder eine Frau und ein Mann einnehmen. Die Positionen können jedoch nicht von zwei Männer eingenommen werden.
Warum muss mindestens eine Frau SpitzenkandidatIn werden?
Unser Grundkonsens und unsere Satzung sehen eine Mindestquotierung vor. Denn das ist einer unserer Grundsätze: die Hälfte der Macht den Frauen. Und das gilt auch bei uns innerparteilich.
Müssen die SpitzenkandidatInnen eine Mindeststimmenanzahl bzw. eine bestimmte Mehrheit erreichen (z.B. 50 Prozent der Stimmen)?
Nein. SpitzenkandidatInnen werden die Personen, die (bei Beachtung der Mindestquotierung) die meisten Stimmen auf sich vereinen. Hierbei zählt die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und es ist keine Mindeststimmenanzahl erforderlich. Dieses Verfahren ist bei allen Personenwahlen (z.B. Wahlkreis im Bundestagswahlkampf) üblich.
Wer legt eigentlich die Anzahl der zu wählenden Personen fest?
Die Anzahl der zu wählenden Personen wurde gemäß der Urabstimmungsordnung durch den Beschluss des Länderrats in Berlin auf zwei SpitzenkandidatInnen festgelegt.
Kann die BDK das Ergebnis der Urwahl verändern? Kann ein Parteitag nach Durchführung einer Urwahl zur Frage der Spitzenkandidaturen erneut – und anders – zu dieser Frage entscheiden?
Unsere Satzung regelt, das über einen einmal urabgestimmten Inhalt erst nach Ablauf von zwei Jahren erneut urabgestimmt werden kann. Das gilt natürlich auch bei der Urwahl. Das Ergebnis ist also bindend.
Wer führt die Urwahl durch?
Laut Satzung und Urabstimmungsordnung sind für die Durchführung der Urwahl die Politische Bundesgeschäftsführerin (Steffi Lemke) und die Organisatorische Bundesgeschäftsführerin (Emily Büning) verantwortlich. Zudem wurde gemäß Urwahlordnung ein Urwahlbüro in der Bundesgeschäftsstelle eingerichtet.
Die Urwahl wird zusätzlich von vom Länderrat bestätigten ehrenamtliche UnterstützerInnen begleitet:
Katja Keul, Mitglied des Bundestages
Konstantin von Notz, Mitglied des Bundestages
Paula Riester, Vorsitzende der BVV-Fraktion Friedrichshain-Kreuzberg
Jürgen Roth, Mitglied im Kreisverband Tempelhof-Schöneberg
Die Auszählung selbst wird mit weiteren HelferInnen außerhalb der Bundesgeschäftsstelle und unter notarieller Aufsicht erfolgen.
Wie hoch sind die Kosten für die Urwahl?
Die Kosten für die Durchführung der Urwahl betragen ca. 90.000 bis 100.000 Euro.
Ich habe Fragen zur Urwahl. An wen wende ich mich?
Bei Fragen rund um die Urwahl schickt uns bitte eine E-Mail an urwahl@gruene.de.
Dort wird euch die Referentin des Urwahlbüros, Alessa Berkenkamp, gerne so rasch es geht alle Fragen rund um die Urwahl beantworten.