Frage 6: Trennung von Staat und Kirche

6. Knut Misgeiski fragt:

Staat und Kirche

Wie steht ihr zur weiterführenden Trennung von Staat und Kirche(wie z.B. zum Sonderstatus der Kirchen im Arbeitsrecht, zu Kirchengehaltszahlungen aus allgemeinen Steuergeldern oder zum Einzug der Kirchensteuer durch den Staat und die damit verbundene Angabe der Konfession auf der Lohnsteuerkarte auch im Hinblick einer echten diskriminierungsfreien Religionsfreiheit)?

 

Thomas Austermann antwortet:

Porträt Thomas AustermannAls Christ bin ich in dieser Frage konservativ und für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung.

Falls von den Muslimen, Juden und anderen Religionen gewünscht wird kann diese Regelung auch auf sie ausgeweitet werden.

Katrin Göring-Eckardt antwortet:

Porträt Katrin-Göring EckardtLieber Knut Misgeiski,

das GRÜNE Grundsatzprogramm würdigt „die erreichte Trennung von Kirche und Staat (als) eine grundlegende Voraussetzung für die positive Rolle von Kirchen- und Religionsgemeinschaften als wichtigen Kräften der Zivilgesellschaft.“ Ich halte die gegenwärtige Trennung grundsätzlich für tragfähig und gut. Wir haben die Freiheit /von /und eben auch die Freiheit /zur/ Religion. Dazu gehören das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und die damit verbundenen Ausnahmen vom Betriebsverfassungsgesetz als Tendenzbetrieb. Der so genannte dritte Weg ist aus meiner Sicht nur dann tragfähig, wenn der Dialog zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen auf Augenhöhe geführt wird und wenn Ausgliederungen und Lohndumping geahndet werden. Wenn die Arbeitsbedingungen sich aber gerade nicht positiv von anderen unterscheiden, fehlt die Legitimation. Wichtig ist es im Übrigen, dass die Möglichkeit zu Allgemeinverbindlichkeitsregelungen offen bleibt, wie gerade in Niedersachsen geschehen. Aus meiner Sicht nicht akzeptabel sind allerdings solche Regeln, die Geschiedene oder Lesben und Schwule aus kirchlicher Mitarbeit zum Beispiel im sozialen Bereich heraushalten. Jede als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannte Religionsgemeinschaft kann sich vom Staat ihre Beiträge als zusätzliche Abgabe von der Einkommensteuer einziehen lassen und bezahlt für diese
Dienstleistung eine entsprechende Gebühr, die dem Staat Einnahmen verschafft.

Viele Grüße

Katrin Göring-Eckardt

Patrick Held antwortet:

Porträt Patrick HeldLieber Knut, ich bin hier kein Experte, aber meine persönliche Meinung ist, dass Kirche und Staat getrennt werden müssen. Besonders im Arbeitsrecht sollte der Glauben keine Rolle spielen. Auf der anderen Seite sind mir während einer Grundrechte-Vorlesung die Vorzüge einer staatlich regulierten Kirchenstruktur bewusst geworden. So ermöglichen staatl. kontrollierte Religionsunterrichte eine stärkere grundgesetzkonforme Auslegung der Religionen um radikalen Sekten/Auslegungen entgegen zu wirken. Auch unser staatlich finanziertes Fernsehen sollte allen Religionen gemäß ihrer Repräsentation in Deutschland einen Platz bieten, damit sich die Religionsgemeinschaften akzeptiert und gewürdigt fühlen. Die Trennung von Kirche und Staat ist eine Gradwanderung zwischen Subvention von Gläubigen durch nicht religiöse Menschen auf der einen Seite und stärkerer gesellschaftlicher Kontrolle der Religionsgemeinschaften auf der anderen. Ich denke, dass der Staat toleranten, friedfertigen Religionsgemeinschaften, wie gemeinnützigen Vereinen positiv gegenüberstehen sollte. Doch bei Diskriminierung anders- oder nicht-gläubiger Menschen ist eine Grenze überschritten, die wir Grünen als tolerante Menschen nicht akzeptieren können. Religion kann kein Kriterium für öffentliche Beschäftigung sein, wenn man nicht gerade Bischof_in werden möchte.

 

Nico Hybbeneth antwortet:

Porträt Nico HybbenethIn den genannten Bespielen vermischen sich Staat und Religion Ich setzte mich für eine Entflechtung von Kirche und Staat ein - auch finanziell und im Gesetz. An Universitäten und Schulen muss ein differenzierte Blick auf alle Religionen gewährleistet sein. Für ein selbstbestimmtes Leben ist Glaubensfreiheit und auch die Wahl einer Glaubensgemeinschaft beizutreten essentiell. Religion darf nicht diskriminieren und sollte auch nicht diskriminiert werden

Kruzifixe an staatlichen Einrichtungen müssen abhängt werden – nicht nur auf Beschwerde. Staat und Kirche sollten klar getrennt werden.

BürgerInnen sollten von der Pflicht befreit werden, den Behörden ihre Religionszugehörigkeit zu offenbaren

Naturschutz ist ein Urgrünes Thema.

Wir dürfen keine „Öko-Schicki-Micki Politik“ betreiben. Konkrete Ideen Öko und Soziales zusammenzubringen: Sozialwohnungen müssen energetisch saniert werden, ohne steigende Mieten. Wir brauchen eine Fahrradfreundliche Politik, welcher den Ausbau von Radwegen, alternative Radprojekte, offene Werkstätten sowohl auf dem Land, wie auch in Ballungsräumen untersützt. Wir brauchen kostenlosen bzw. stark vergünstigten Nahverkehr und Bahn. Im Gegenzug sollten Inlandsflüge stark besteuert werden.

Roger Kuchenreuther antwortet:

Porträt Roger KuchenreutherStaat und Kirche strikt trennen, Konkordat usw. kündigen samt Kirchenfinanzierung als rein private Angelegenheit ohne staatliche Beteiligung

Renate Künast antwortet:

Porträt Renate KünastIch befürworte die bestehende Trennung von Staat und Kirche wie sie ist. Eine Veränderung der verfassungsrechtlich garantierten Sonderstellung der Religionsgemeinschaften wäre rechtlich und politisch nur schwer realisierbar. Religionsgemeinschaften nehmen zudem aus meiner Sicht in vielen kulturellen und sozialen Bereichen eine wichtige Rolle ein.

Konkretes Verhalten in der Kirche ist jedoch nicht heilig oder sakrosankt! Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts sehe ich zum Beispiel erheblichen Reformbedarf. Für kirchliche Beschäftigte müssen die gleichen Grundrechte gelten wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik. Das betrifft unter anderem die Frage der Lohnfindung, das Streikrecht und die Mitbestimmung.

Alfred Mayer antwortet:

Porträt von Alfred MayerIch bin für eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirchen. Wie für andere soziale Einrichtungen auch kann der Staat Zuschüsse zu Sozialleistungen geben. Die Kirchen müssen wohl auch bei der Erhaltung von Baudenkmälern unterswtützt werden wie jeder private Eigenümer von Immobilien auch

Markus Meister antwortet:

Porträt Markus MeisterDie Staatsverträge müssen aufgelöst werden. Es sollte wie in Frankreich keine Verbindung von Staat und Kirche geben. Gottesbezug in Gesetzen sollten vermieden werden. Religion sollte reine Privatsache sein. Für den Staat ist die demokratische Verfassung, bei uns das Grundgesetz die „Religion“.

Friedrich Wilhelm Merck antwortet:

Porträt Friedrich Wilhelm MerckIn den Weltreligionen sind Überlebensgrundlagen der Menschheit gebündelt, die einer „Überlebenserfahrung von tausend Generationen“ entsprechen. Kein Mensch kann in seiner Lebenszeit diesen Erfahrungsraum durchmessen; die Dimension des Göttlichen umfaßt das

Menschliche in seiner gesamten Mannigfaltigkeit – dies ist nicht nur Sache des Glaubens, sondern in der religiösen Definition begründet.

Auch soweit der Glaube dem Wissen voranschreitet, wirkt er entscheidend bei der Normsetzung mit. Die Religionsgemeinschaft hat daher in der Körperschaft Öffentlichen Rechts  den ihrer realen Bedeutung angemessenen rechtlichen Status. Die menschliche Freiheit und der Schutz der Religion sind zum Schutz des Lebens und zur Überlebensfähigkeit der menschlichen Gemeinschaft unerläßlich. In diesem Sinne ist es Bestandteil der menschlichen Freiheit, über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu entscheiden. Die Religionsgemeinschaft entscheidet dann, wie sie ihre Beiträge einzieht, und sie sollte auch darüber entscheiden, wie und wo dies im Steuersystem angegeben wird.

Eine „weiterführende Trennung von Staat und Kirche“ sehe ich daher nicht als sach- und menschengerecht an.

Claudia Roth antwortet:

Porträt Claudia RothDie Trennung von Staat und Kirche ist elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Der persönliche Glaube darf weder positive noch negative Diskriminierungen zur Folge haben. Das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften muss daher neuen Anforderungen von Transparenz und allgemeiner Nachvollziehbarkeit gerecht werden. Ich setze mich in ausgewählten Bereichen für eine weiterführende Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften ein. Dass den christlichen Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht ein Sonderstatus eingeräumt wird, ist für mich zum Beispiel nicht nachvollziehbar. Wieso ein katholischer Kindergarten, ein evangelisches Krankenhaus oder die Katholische Nachrichtenagentur keinen Betriebsrat gründen darf, ist unerklärlich. Wir haben beschlossen, dass das Streikrecht, die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das kollektive Arbeitsrecht uneingeschränkt auch bei kirchlichen Dienstgebern gelten sollen. Mein Ziel ist es, den kirchlichen Sonderweg grundsätzlich auf den engeren Bereich der Verkündung zu beschränken. Um das zu erreichen, ist der Dialog mit den Kirchen wichtig. Zur Ausübung der Religionsfreiheit ohne Diskriminierung gehört auch, dass die unterschiedlichen Religionsgemeinschaften und insbesondere auch der Islam gleichgestellt und eingebürgert werden. Gerade der unter grüner Mitwirkung neu ausgehandelte Religionsvertrag in Hamburg ist hier ein gutes Vorbild.

Hans-Jörg Schaller antwortet:

Porträt Hans-Jörg SchallerAn alle Fragesteller:

1. Rhetorische Fragen werden grundsätzlich mit Ja beantwortet.

2. Fragen an die „Parteispitze“ beantwortet natürlich die Parteispitze.

3. Eine Legislaturperiode dauert 4 Jahre:

u. Laufzeitbeendigung der AKW/Energiewende durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Ökopfennig auf Atomstrom + Internalisierung der Kosten(mehrjährige Atommülllagerung, Fälligkeit ab dem ersten Tag der Lagerung, da kommt ganz schön was zusammen)

m. Keine militärischen Auslandseinsätze, aber: pacta sunt servanda, nie ohne UN-Mandat(Kosovo) und nie deutsche Waffen gegen deutsche Soldaten

w. Wertvolle Ackerfläche dient der Ernährung, nicht den Mineralölkonzernen

e. Grundeinkommen/-rente, Finanzierung durch Target II - Salden; Wiedereinführung der Vermögenssteuer, außer für Grünen-Wähler

l. Professionelle Klärung der Verantwortung Grüner Profis für Hartz IV + künftige Altersarmut sowie völkerrechtswidriger Kriegsbeteiligung

t. Bankenpfennig auf alle Finanztransaktionen, Rabatt nur für Hotelbesitzer

s. Urwahl für alle Parteiämter +Mandatslisten bei B90, insbesondere nach der Verhöhnung der Basis durch die Selbsternennung des Bundesvorsitzenden zum Spitzenkandidat am 18.9.12 (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-mit-cem-oezdemir-ich-will-mich-voll-reinhaengen.94dfc232-8dbc-46d5-847c-9cd764d25536.html)

c. Änderung des Urheberrechts, unter besonderer Berücksichtigung der Einkommenssituation aller Künstler(Grundeinkommen) + gegen die Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung, es gelte der Grundsatz „Vergüten statt verfolgen“ und natürlich Datenschutz

h Einhaltung internationaler Versprechen (pacta sunt servanda), insbesondere in der Entwicklungspolitik, zum Erhalt der deutschen Glaubwürdigkeit gegenüber Griechenland in der Zukunft

u. Es gelte das Verursacher- und das Konnexitätsprinzip

t. Ärzte in den öffentlichen Dienst, Mandatsbeschränkung auf 2 Legislaturen

z. Schaun mer mal, ob es für o.g. Koalitionspartner gibt + natürlich Ökologie

4. Künftiger Ehrenworte wegen werde ich keine Steuererklärung veröffentlichen.

5. Bei Interesse an Beratungsmandaten oder Vorträgen nehmen Sie bitte Email-Kontakt auf.

Sollten meine oben genannten Positionen im Konflikt mit Ihren Firmeninteressen stehen, so zögern sie nicht und teilen mir dies einfach mit. Ein grünes Hemd ist stets griffbereit, für die mögliche Berufung zur Atlantik-Brücke bzw. Bilderberg-Konferenz sogar Anzug nebst Smoking vom deutschen Hersteller-garantiert hunzinger- -kredit- und -vortragsfrei erworben.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jörg Schaller,

Franz Spitzenberger antwortet:

Porträt Franz SpitzenbergerIch bin für eine konsequente Trennung von Kirche und Staat. Die seit der Säkularisation bestehende Regelung, dass der Staat die Gehälter bestimmter „Kirchendiener“ bezahlt gehört auf den Prüfstand. Die Kirchensteuer gehört eigentlich abgeschafft – aber man sollte, bevor man das Kind mit dem Bade ausschüttet, mal prüfen, welche sozialen Aufgaben die Kirche im Staate heute noch wahrnimmt und dann mit der Kirche ein Gespräch führen und dann entscheiden.

Zu dem Arbeitsrecht der Kirchen kann ich wegen fehlender Kenntnisse keine Stellung nehmen.

Jürgen Trittin antwortet:

Porträt Jürgen TrittinEs bedarf einer klaren Trennung zwischen Kirche und Staat. Dies ist in Deutschland weitgehend gesichert. An einigen Stellen aber muss dringend nachjustiert werden. Ausnahmeregelungen im kirchlichen Arbeitsrecht, die Diskriminierungen und schlechtere Bezahlungen zur Folge haben, sind zu überwinden. Auch Gehaltszahlungen aus allgemeinen Steuergeldern gehören auf den Prüfstand. Nur weil sich die Beziehungen zwischen Kirche und Staat seit Jahrhunderten entwickelt haben und in Staatsverträgen festgeschrieben wurden, heißt das nicht, dass sie nicht auch einer kritischen Überprüfung standhalten müssen. Kirchen sind Anstalten des öffentlichen Rechts und haben folglich Rechte, aber auch Pflichten und sind in besonderer Weise an unsere Verfassung gebunden.

Werner Winkler antwortet:

Porträt Werner WinklerLieber Knut Misgeiski,

ich sehe das schon länger sehr skeptisch und würde den Entscheidern der Kirchen gerne raten, nach Alternativen zu suchen. Es scheint mir aber kein Problem zu sein, um das sich die Politik kümmern muss, sondern eines der Kirchen selbst und ihrer Glaubwürdigkeit.

Viele Grüße, Werner Winkler

Peter Zimmer antwortet:

Porträt Peter ZimmerReligionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche sind Grundvoraussetzungen für einen demokratischen Staat. Der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat und die damit verbundene Angabe der Konfession auf der Lohnsteuerkarte sind völlig unvereinbar mit Glaubensfreiheit und öffnen das Tor zur Diskriminierung von Religionen und Weltanschauungen durch den Staat und dessen Beamte. Ebenso völlig unakzeptabel sind der Sonderstatus der Kirchen im Arbeitsrecht und die Kirchengehaltszahlungen aus allgemeinen Steuergeldern.

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