Fleischeslust
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Sören Landmann fragt:
Sollen Deiner Meinung nach religiöse Institutionen weiterhin das Recht haben, Mitarbeiter*innen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu diskriminieren und wenn nein, welche konkreten Schritte würdest Du vorschlagen, um diese Problematik zu lösen?
Ich bin gegen jegliche Art von Diskriminierung.
Lieber Sören Landmann,
im Rahmen der Religionsfreiheit garantiert das Grundgesetz den Kirchen Freiräume, innerhalb derer sie ihre Angelegenheiten selbst regeln können. Wo es um den Kern der Verkündigung geht, ist es richtig, dass die Kirche selbst bestimmen darf, was sie von ihren MitarbeiterInnen erwartet und wen sie für geeignet hält. Persönlich würde ich sagen, dass eine solche Eignung sich wohl kaum an sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität fest machen lässt. Zumal es ja hier um die Frage geht, ob diese offen gelebt werden können oder nicht. Aber, wie gesagt, das ist meine persönliche Meinung, die ich auch offen vertrete und die zuerst einmal nichts mit dem Recht zu tun hat. Für Bereiche, die nicht unmittelbar in direktem Zusammenhang zum Verkündigungsauftrag stehen, sollte dies definitiv nicht gelten: Hier sollten keine Loyalitätspflichten formuliert werden dürfen, die dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz widersprechen. Mir liegt daran, im Dialog mit den Kirchen, insbesondere mit der Katholischen Kirche, zu Lösungen zu kommen, die das AGG zur Grundlage für alle Arbeitsfelder jenseits des unmittelbaren Verkündigungsbereichs machen und eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der sexuellen Orientierung oder aufgrund des Familienstandes oder dessen Veränderung untersagen.
Viele Grüße
Katrin Göring-Eckardt
Nein, dazu sehe ich kein Recht für diese Institutionen. Hier müsste das Arbeitsrecht geändert werden, um diese diskriminierenden Ausnahmen zu beenden. Da ich aber keineArbeitsrechtsexperte bin würde ich mich den Forderungen unseren BAGs Soziales, Arbeitsmarkt & Gesundheit, sowie Demokratie & Recht anschließen.
Meiner Meinung nach sollten sie dieses Recht nicht haben.
Wir müssen uns für eine Gesellschaft einsetzten in der alle Religionen, alle Menschen völlig egal, ob Homosexuell, Transsexuell oder Transgender akzeptiert sind.
Ziel ist eine Gesellschaft, in der Menschen frei von starren Geschlechtszuschreibungen leben .
Dazu bedarf es Gesetze und gesellschaftliche Überzeugungsarbeit. Für ein selbstbestimmtes Leben!
Doch Diskriminierung findet nicht nur in religiösen Institutionen statt.
Ein Lohnunterschied von 23% zwischen Frauen und Männern ist ungerecht und ein eindeutiger Beleg dafür, dass in diesem Land geschlechtsspezifische Diskriminierung stattfindet.
Kristina Schröder leugnet das Problem und ist als Frauenministerin ein Totalausfall.
Feminismus können wir Grüne besser.
Ökologie ist das globale Zukunftsthema überhaupt, also Umwelt-, Natur- und Tierschutz und nachhaltige Energie und Rohstofferzeugung und -nutzung, also erneuerbar und Kreislaufwirtschaft
Die Kirchen haben durch Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung, der über Art. 140 Grundgesetz Bestandteil des geltenden Verfassungsrechts ist, ein sogenanntes kirchliches Selbstbestimmungsrecht. Dieses umschließt die Möglichkeit Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach ihrem Selbstverständnis zu gestalten. Diesem Gestaltungsraum sind jedoch Grenzen gesetzt. Die Verwirklichung der Religionsfreiheit findet ihre Schranken dort, wo andere Grundrechte berührt oder eingeschränkt werden. Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder Identität diskriminiert werden. Ich setze mich daher für rechtliche Verankerung dieses Grundsatzes auch bei den Kirchen ein. Siehe auch Antwort Nr. 6.
Ich bin für eine Diskiminierung von kirchlichen Mitarbeitern, deren sexuelle Orentierung auf Kinder und Abhängige gerichtet ist.
Bei den Diskrimnierungen, die in der Frage gemeint sind, sollte der Staat schon mitreden dürfen, zum Beispiel in Form von MIttelentzug.
Nein, natürlich nicht. Die religiösen Institutionen haben das deutsche Arbeitsrecht anzuwenden bzw. muss auch das Grundgesetz Grundlage aller Regelungen sein.
Es gibt immer nur wenige Menschen, die in einer Hochreligion berufen oder auserwählt sind, „Verantwortung für Jahrtausende“ zu tragen. Die in diesen religiösen Gemeinschaften geoffenbarten Gesetzmäßigkeiten kommen auch in der besonderen Würde und dem Verhalten ihrer Amtsträger zum Ausdruck; denn nur so ist Religion, wird religiöser Glaube auch „glaubwürdig“ nach außen vermittelt. Eine spezielle Auswahl oder Anleitung von Menschen in diesem religiösen Umfeld stellt daher nach meiner Anschauung keine „Diskriminierung“ dar. Allerdings ist die öffentliche Frage nach der „Rechtfertigung durch den Glauben“ erlaubt – insbesondere bei archaischen Ritualen, durch welche grundrechtlich geschützte Werte wie Leben und körperliche Unversehrthei berührt werden. Wenn etwa eine Religionsgemeinschaft sagen sollte: „Du sollst dem Gott Dein Herz schenken“, so wäre trotzdem heute mit Sicherheit kein Menschenopfer mehr akzeptabel, durch welches dies wie in einer früheren Andenreligion mit einem körperlichen Eingriff öffentlich demonstriert wird.
Religiöse Institutionen sind keine Grundrechtsfreien Räume. Dass den beiden großen christlichen Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht ein Sonderstatus eingeräumt wird, ist für mich daher nicht nachvollziehbar. Wir Grüne haben beschlossen, dass das Streikrecht, die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das kollektive Arbeitsrecht uneingeschränkt auch bei kirchlichen Dienstgebern gelten sollen. Mein Ziel ist es, den kirchlichen Sonderweg grundsätzlich auf den engeren Bereich der Verkündung zu beschränken. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso in kirchlichen Kindergärten, Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen, in Nachrichtendiensten, Lehranstalten oder Kreditinstituten von allen Angestellten eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Moralvorstellungen erwartet wird und bei einem Verstoß eine Kündigung gerechtfertigt ist. Dies betrifft Lesben und Schwule genauso wie Alleinerziehende, Geschiedene oder Menschen in einer sogenannten Wilden Ehe.
Ich setze mich ebenfalls dafür ein, im Artikel 3, Absatz 3 unseres Grundgesetzes auch die sexuelle Identität mit aufzunehmen, damit nicht nur in den Kirchen, sondern auch überall sonst Diskriminierung ein Ende hat.
An alle Fragesteller:
1. Rhetorische Fragen werden grundsätzlich mit Ja beantwortet.
2. Fragen an die „Parteispitze“ beantwortet natürlich die Parteispitze.
3. Eine Legislaturperiode dauert 4 Jahre:
u. Laufzeitbeendigung der AKW/Energiewende durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Ökopfennig auf Atomstrom + Internalisierung der Kosten(mehrjährige Atommülllagerung, Fälligkeit ab dem ersten Tag der Lagerung, da kommt ganz schön was zusammen)
m. Keine militärischen Auslandseinsätze, aber: pacta sunt servanda, nie ohne UN-Mandat(Kosovo) und nie deutsche Waffen gegen deutsche Soldaten
w. Wertvolle Ackerfläche dient der Ernährung, nicht den Mineralölkonzernen
e. Grundeinkommen/-rente, Finanzierung durch Target II - Salden; Wiedereinführung der Vermögenssteuer, außer für Grünen-Wähler
l. Professionelle Klärung der Verantwortung Grüner Profis für Hartz IV + künftige Altersarmut sowie völkerrechtswidriger Kriegsbeteiligung
t. Bankenpfennig auf alle Finanztransaktionen, Rabatt nur für Hotelbesitzer
s. Urwahl für alle Parteiämter +Mandatslisten bei B90, insbesondere nach der Verhöhnung der Basis durch die Selbsternennung des Bundesvorsitzenden zum Spitzenkandidat am 18.9.12 (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-mit-cem-oezdemir-ich-will-mich-voll-reinhaengen.94dfc232-8dbc-46d5-847c-9cd764d25536.html)
c. Änderung des Urheberrechts, unter besonderer Berücksichtigung der Einkommenssituation aller Künstler(Grundeinkommen) + gegen die Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung, es gelte der Grundsatz „Vergüten statt verfolgen“ und natürlich Datenschutz
h Einhaltung internationaler Versprechen (pacta sunt servanda), insbesondere in der Entwicklungspolitik, zum Erhalt der deutschen Glaubwürdigkeit gegenüber Griechenland in der Zukunft
u. Es gelte das Verursacher- und das Konnexitätsprinzip
t. Ärzte in den öffentlichen Dienst, Mandatsbeschränkung auf 2 Legislaturen
z. Schaun mer mal, ob es für o.g. Koalitionspartner gibt + natürlich Ökologie
4. Künftiger Ehrenworte wegen werde ich keine Steuererklärung veröffentlichen.
5. Bei Interesse an Beratungsmandaten oder Vorträgen nehmen Sie bitte Email-Kontakt auf.
Sollten meine oben genannten Positionen im Konflikt mit Ihren Firmeninteressen stehen, so zögern sie nicht und teilen mir dies einfach mit. Ein grünes Hemd ist stets griffbereit, für die mögliche Berufung zur Atlantik-Brücke bzw. Bilderberg-Konferenz sogar Anzug nebst Smoking vom deutschen Hersteller-garantiert hunzinger- -kredit- und -vortragsfrei erworben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jörg Schaller,
Macht es Sinn zu einem Arbeitgeber zu gehen, der komplett anders tickt als Du? Was nützt Dir ein Gesetz, wenn die „Chemie“ von vorne bis hinten nicht stimmt?
Siehe die Frage zur Trennung von Kirche und Staat. Wenn insbesondere die katholische Kirche ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Bekanntwerden ihrer sexuellen Orientierung massiv unter Druck setzen kann und mit dem Rauswurf droht, passt das nicht in unsere moderne Gesellschaft. Wir sind da schon viel weiter, das müssen auch die Kirchen endlich einsehen und aufholen. Einen wichtigen Schritt sehe ich darin, die Ausnahmeklauseln für Kirchen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz enger zu fassen.
Lieber Sören Landmann,
auf die erste Frage ein ganz klares Nein. Welche konkreten Schritte notwendig sind, um das durchzusetzen, bin ich überfragt. Ich vermute aber, das müsste auf dem Gesetzgebungsweg oder über ein Gericht machbar sein. Zunächst wäre vielleicht ein Entschließungsantrag der neuen rot-grünen Bundesregierung sinnvoll. Vielleicht könnten die angesprochenen Institutionen auch von sich aus eine entsprechende Erklärung abgeben und die bisherige Praxis überdenken.
Viele Grüße, Werner Winkler
Nein, niemand sollte das Recht haben, irgendjemanden aufgrund der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder aus welchen Gründen auch immer zu diskriminieren. Hingegen sollten Arbeitgeber auch das Recht haben, einzustellen, wen sie möchten, und religiöse Institutionen das Recht, nach ihrem Glauben zu handeln. Es wäre m.E. auch sehr schwierig, wirklich zu beweisen, dass eine Diskriminierung stattfand, wenn der Arbeitgeber es nicht ausdrücklich so begründet. Andererseits würde ich persönlich niemals eine Arbeitsstelle wollen, wo jemand mich nicht will oder gegen meine Orientierung, Ansichten, Herkunft oder andere Eigenheiten diskriminiert. Weiterhin darf es nicht passieren, dass, wenn ein Arbeitgeber, der aus seiner Sicht aus gutem Grunde, wie z.B. aufgrund besserer Eignung, einen bestimmten Kandidaten einstellt, der Zweite-Bewerber die Diskriminierungskarte zieht. Stellt Euch vor, ihr wählt mich nicht als Spitzenkandidat, und ich behaupte im Laufe des Prozesses, ich wurde nicht gewählt, weil ihr mich aufgrund meiner
Weltanschauung und Herkunft (erkennbar an meiner Sprache und Ausdrucksweise) diskriminiert. Was nun dann ?