Fleischeslust
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Dierk Helmken KV Heidelberg fragt:
Bist Du bereit, einer Vorschrift zuzustimmen, wonach Regierungsmitglieder und Abgeordnete innerhalb einer Karenzzeit von 3 Jahren nach Ausscheiden aus dem Amt keinen Vertrag mit einer natürlichen oder juristischen Person der Privatwirtschaft schließen dürfen, es sei denn ein paritätisch besetztes Gremium des Deutschen Bundestages gäbe hierzu seine Zustimmung? Letztere hätte davon abzuhängen, ob durch den Vertrag der Anschein erweckt werden könnte, dass es sich hierbei um eine Gegenleistung für frühere Tätigkeiten im Amt handeln könnte, durch die dem Vertragspartner Vorteile erwachsen sind.
Die Existenz einer angemessenen Übergangsregelung für aus dem Amt scheidende Funktionsträger wird vorausgesetzt.
Ja.
Lieber Dierk Helmken,
erst kürzlich hat der Spiegel einen langen Artikel zum Lobbyismus und der Tätigkeit von Politikern nach ihrer Dienstzeit veröffentlicht und darin eklatante und auch peinliche Lücken in unserem System offen gelegt. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen es hierzu keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt. Länder wie die USA sind da deutlich weiter. In manchen Ländern ist es PolitikerInnen sogar verboten, in dem Teil der Wirtschaft zu arbeiten, für den sie zuständig waren. Das ist in Deutschland nicht der Fall. Es gibt eine Berufsgruppe innerhalb der Republik, die auf diesem Gebiet kontrolliert wird, und das sind die Beamten. Ein Gremium innerhalb der Bundesverwaltung entscheidet, ob die Beamten nach ihrer Tätigkeit in dem angebotenen neuen Job arbeiten dürfen. Aber auch hier sind die Regelungen viel zu lax. Wir dürfen in Deutschland diese Tätigkeiten nach dem politischen Dienst nicht verbieten, wir müssen sie aber regeln. Entscheidend ist mehr Transparenz. Karenzeiten von drei Jahren für Minister und Staatssekretäre sind deswegen sinnvoll Auf jeden Fall brauchen wir neue und klare gesetzliche Regelungen, denn das jetzige System trägt nicht zuletzt zur Politikverdrossenheit bei, weil es den Eindruck erweckt, als würden sich „die da oben“ die Jobs zuspielen. Noch etwas zum aktuell wieder diskutierten Thema Nebeneinkünfte: Hier brauchen wir dringend mehr Transparenz durch mehr Einkommensstufen, eine Ausweitung der Bagatellgrenze lehne ich ab.
Viele Grüße
Katrin Göring-Eckardt
Interessanter Vorschlag. Wenn man dies fair ausgestaltet sehe ich nicht warum dies nicht möglich sein sollte. Drängender fände ich aber die komplette Aufdeckung der Nebenverdienste von Abgeordneten für Vorträge und andere „Dienstleistungen“. Die Intervallregel mit „mehr als 7000,- €“ ist hier absolut unzureichend. Doch sowohl durch Dein Anliegen als auch mein Anliegen für mehr Transparenz würde die Politik und die Politiker_innen in Deutschland mehr zum Gemeinwohl als zum Eigenwohl in die Pflicht genommen.
Das hört sich nach einem sinnvollem Vorschlag an des es zu diskutieren gilt. :-)
Ja stimme vorbehaltloszu, da sog. Arbeitsplätze und Positionen inzwischen oft als Bestechungsgeld eingesetzt werden und damit undemokratische Lobbyarbeit ermöglicht wird.
Ich setze mich für eine Karenzzeit von drei Jahren bei einem Wechsel von Ministerinnen und Ministern sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären in die Wirtschaft ein, wenn ein Interessenkonflikt zwischen alter und neuer Tätigkeit besteht. Während dieser Karenzzeit darf keine Lobbytätigkeit ausgeübt werden, wenn dadurch Vorteile oder Belohnungen aus der früheren Regierungstätigkeit gezogen werden. Mit einer solchen Regelung soll dem Eindruck entschieden entgegengetreten werden, dass wohlwollendes Regierungshandeln mit späteren lukrativen Jobs belohnt wird. Denn dieses schadet nicht nur der Legitimität von Regierungsentscheidungen, sondern auch der Demokratie an sich. Zudem schützt eine solche Regelung auch Wirtschaftsunternehmen vor Unsicherheiten und nicht gerechtfertigter Kritik. Für Abgeordnete fordere ich eine solche Karenzzeit nicht.
Eine solche Karenzzeit wäre das Mindeste und müßte ohne Ausnahmen sein. Nach dem Ende des Mandats erhalten die ehemaligen Abgeordneten ein zu versteuerndes Übergangsgeld, welches der Wiedereingliederung in ihrem früheren Beruf dienen soll. Für jedes Jahr der Mandatsausübung wird das Übergangsgeld einen Monat lang ausgezahlt, höchstens jedoch für 18 Monate. Ein ehemaliger Abgeordneter erhält momentan für ein Jahr im Bundestag ein Übergangsgeld von 7.668 €, für 18 Jahre und mehr stehen ihm insgesamt 138.024 € zu (zu zahlen in 18 Monatsraten à 7.668 €).
Ein HartzIV-Berechtigter würde sich da die Finger abschlecken, mit denen die Volksvertreter sehr streng umgehen.
Ja, bin ich, in vollem Umfang. Joschka Fischer und Gerd Schröder sind da warnende Beispiele auch in „unseren Reihen“. Noch wichtiger ist mir aber, dass nicht schon im Amt sonderbare Freundschaften geschlossen werden. Ich würde z.B. nicht die Einladung eines Eventmanagers zum CL-Spiel des FC Barcelonas annehmen, das Ganze noch als Dienstreise tarnen, um als Parteivorsitzender den Hin- und Rückflug bezahlt zu bekommen. Das soll auch in unseren Reihen geschehen sein und das sollte von uns als Basis nie toleriert werden!
Hier befürworte ich die Regelung der Europäischen Union, daß Personen, die aus ihrer öffentlichen Funktion ausscheiden, auch nnach dem Ausscheiden bei der Annahme von Vergütungen aus neuen Tätigkeiten ehrenvoll und zurückhaltend zu verhalten haben und andernfalls ihre Ruhegehaltsansprüche verlieren.
Ich bin für eine Karenzzeit, in der jede Lobbytätigkeit vermieden werden muss, und zwar für ausscheidende Mitglieder einer Bundesregierung, Staatssekretäre und Führungspersonen wie Abteilungsleiter in Ministerien. Es sollte erst nach drei Jahren erlaubt sein, Verträge mit der Privatwirtschaft schließen zu dürfen, deren Geschäftsfeld im Zusammenhang mit der bisher ausgeübten Tätigkeit dieser Personen steht. Auch auf Landes- und EU-Ebene sollte eine solche Regelung geschaffen werden. Bei strittigen Fällen sollte ein unabhängiges Gremium die Entscheidung fällen. Ich will Transparenz ausbauen und klare Schranken für Lobbyismus ziehen. Daher trete ich für die Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters und das Anzeigen aller externen MitarbeiterInnen in den Ministerien und der öffentlichen Verwaltung ein. Für die Offenlegung von Nebentätigkeiten bei Abgeordneten fände ich mindestens 12 Stufen für monatliche Einkünfte und Jahreseinkünfte (letzte Stufe über 300.000 Euro) angemessen. Transparenz ist für mich Ausdruck einer lebendigen und starken Demokratie und eben nicht einer Diktatur. Was beim Thema Korruptionsbekämpfung aber als erstes angegangen werden muss, ist endlich die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption durch die Bundesregierung und eine Verschärfung der Bestrafung bei Abgeordnetenbestechung.
An alle Fragesteller:
1. Rhetorische Fragen werden grundsätzlich mit Ja beantwortet.
2. Fragen an die „Parteispitze“ beantwortet natürlich die Parteispitze.
3. Eine Legislaturperiode dauert 4 Jahre:
u. Laufzeitbeendigung der AKW/Energiewende durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Ökopfennig auf Atomstrom + Internalisierung der Kosten(mehrjährige Atommülllagerung, Fälligkeit ab dem ersten Tag der Lagerung, da kommt ganz schön was zusammen)
m. Keine militärischen Auslandseinsätze, aber: pacta sunt servanda, nie ohne UN-Mandat(Kosovo) und nie deutsche Waffen gegen deutsche Soldaten
w. Wertvolle Ackerfläche dient der Ernährung, nicht den Mineralölkonzernen
e. Grundeinkommen/-rente, Finanzierung durch Target II - Salden; Wiedereinführung der Vermögenssteuer, außer für Grünen-Wähler
l. Professionelle Klärung der Verantwortung Grüner Profis für Hartz IV + künftige Altersarmut sowie völkerrechtswidriger Kriegsbeteiligung
t. Bankenpfennig auf alle Finanztransaktionen, Rabatt nur für Hotelbesitzer
s. Urwahl für alle Parteiämter +Mandatslisten bei B90, insbesondere nach der Verhöhnung der Basis durch die Selbsternennung des Bundesvorsitzenden zum Spitzenkandidat am 18.9.12 (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-mit-cem-oezdemir-ich-will-mich-voll-reinhaengen.94dfc232-8dbc-46d5-847c-9cd764d25536.html)
c. Änderung des Urheberrechts, unter besonderer Berücksichtigung der Einkommenssituation aller Künstler(Grundeinkommen) + gegen die Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung, es gelte der Grundsatz „Vergüten statt verfolgen“ und natürlich Datenschutz
h Einhaltung internationaler Versprechen (pacta sunt servanda), insbesondere in der Entwicklungspolitik, zum Erhalt der deutschen Glaubwürdigkeit gegenüber Griechenland in der Zukunft
u. Es gelte das Verursacher- und das Konnexitätsprinzip
t. Ärzte in den öffentlichen Dienst, Mandatsbeschränkung auf 2 Legislaturen
z. Schaun mer mal, ob es für o.g. Koalitionspartner gibt + natürlich Ökologie
4. Künftiger Ehrenworte wegen werde ich keine Steuererklärung veröffentlichen.
5. Bei Interesse an Beratungsmandaten oder Vorträgen nehmen Sie bitte Email-Kontakt auf.
Sollten meine oben genannten Positionen im Konflikt mit Ihren Firmeninteressen stehen, so zögern sie nicht und teilen mir dies einfach mit. Ein grünes Hemd ist stets griffbereit, für die mögliche Berufung zur Atlantik-Brücke bzw. Bilderberg-Konferenz sogar Anzug nebst Smoking vom deutschen Hersteller-garantiert hunzinger- -kredit- und -vortragsfrei erworben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jörg Schaller,
Den Ansatz halte ich für sehr gut. Aber nachdem eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, wäre vielleicht ein unabhängiges Gremium besser.
Eine dreijährige Karenzzeit sieht unser BDK-Beschluss aus Kiel vor. Danach darf innerhalb dieser Zeit keine Lobbytätigkeit ausgeführt werden, wenn dadurch Vorteile oder Belohnungen aus früheren Regierungstätigkeiten gezogen werden und in der die weitere Berufstätigkeit genehmigungspflichtig sein soll". Entsprechend dieser Eckpunkte sollten wir in der nächsten Legislatur einen neuen Anlauf für ein entsprechendes Gesetz machen. Die eigentliche Hürde dabei dürfte der - in der Frage genannte - "angemessene" Ausgleich für diesen Eingriff in die Berufs- und Gewerbefreiheit sein.
Lieber Dirk Helmken,
ja, von mir aus auch für 7 Jahre und auch für StaatssekretärInnen, RegierungssprecherInnen und andere Personen, die in regierungs- oder parlamentsnahen Tätigkeiten Ämter ausüben.
Viele Grüße, Werner Winkler
Die genannte Regelung befürworte ich. Allerdings wenn schon dann auch ohne Übergangsregelung.