Fleischeslust
Welche politische Dimension der Genuss von Schnitzel, Gulasch und Co. hat, erklärt die Heinrich Böll Stiftung in ihrem Fleischatlas. MEHR
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Der Monitoringbericht macht deutlich: Die Schwarz-Gelben Regierung kann die Energieeffizienzziele nicht erreichen. MEHR
Die von der Merkel-Regierung verabschiedete Beihilferegelung für die Industrie fördert weder den Klimaschutz noch entlastet Sie die Bürger. MEHR
Eine Geschichte über unfaire Ausnahmen, die Schwarz-Gelb der Industrie gewährt. MEHR
Wie wir bis 2050 unabhängig von fossilen Energieträgern werden können. MEHR
Wir erklären, warum Solarstrom ein wichtiger Baustein für die Energiewende ist. MEHR
Alle Infos rund um EU-Fiskalvertrag, ESM und die Position der Grünen. MEHR
Grüne Mitglieder können zehn Projekte für die Bundestagswahl 2013 auswählen. MEHR
Die Bundesversammlung (Bundesdelegiertenkonferenz, BDK) bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entspricht dem Parteitag der anderen Parteien. Sie ist das oberste Organ.
Aufgaben
Die Bundesversammlung entscheidet über Programm, Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien. Die Bundesversammlung wählt den Bundesvorstand, die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts und die BundesrechnungsprüferInnen.
Zusammensetzung
Von den 820 Delegierten der Bundesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind ca. 110 Delegiertenplätze den ostdeutschen Landesverbänden inkl. Ostberlin vorbehalten. Jedem Kreisverband steht im Verhältnis zu seiner Größe eine entsprechende Anzahl von Delegierten zu (min. 1). Die Wahl der Delegierten erfolgt auf den Mitgliederversammlungen der Kreisverbände. Bei der Wahl der Delegierten sind die Kreisverbände per Satzung aufgefordert, einen Frauenanteil von mindestens 50 Prozent zu gewährleisten. Die Bundesversammlung findet laut Satzung mindestens einmal im Jahr statt.
Beschlüsse
Alle Beschlüsse von Bundesversammlungen (BDKen) seit 2002 finden Sie in unserem Beschluss-Archiv.
Geschäftsordnung der Bundesversammlungen (PDF)
Geschlechtergerechte Sprache
Die BDK in Nürnberg hat 2007 beschlossen, dass BDK-Anträge in geschlechtergerechter Form gestellt werden sollen. Wie das geht, hat unsere Bundesfrauenreferentin Claudia Schlenker hier zusammengestellt.
FAQ Antragsstellung
Fragen und Antworten für Mitglieder rund um die Antragsstellung finden sich hier.