Anträge und Tagesordnung

Wahlverfahren für die Wahl der RechnungsprüferInnen und der stellvertretenden RechnungsprüferInnen

Nummer des Antrags: W-04 - Tagesordnung/Formalia

AntragsstellerIn: Bundesvorstand

1. Die Wahlen der RechnungsprüferInnen und der stellvertretenden RechnungsprüferInnen sind geheim und werden mit Hilfe eines elektronischen Abstimmungssystems durchgeführt.

2. Die RechnungsprüferInnen und die stellvertretenden RechnungsprüferInnen nach § 12 Ziffer (3) 2 der Satzung werden im Einzelwahlverfahren gewählt. Reihenfolge: Rechnungsprüferin, offener Platz RechnungsprüferIn, stellvertretende Rechnungsprüferin, offener Platz stellvertretendeR RechnungsprüferIn.

3. Alle Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich nur ein Mal vor, und zwar vor der Wahl des Platzes, für den sie das erste Mal kandidieren. Die Vorstellungszeit beträgt 3 Minuten.

4. Danach beginnt der Wahlgang. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

5. Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlganges statt.

6. Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, scheiden aus den weiteren Wahlgängen aus.

Kommentare

Kommentar

Wir freuen uns auf Meinungen zu diesem Artikel. Bitte beachtet unsere Nutzungsbedingungen.
Die Kommentarfunktion dient nicht dazu, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen oder Fragen zu stellen. Dafür haben wir ein Kontaktformular.



CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz

Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.