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Nummer des Antrags: V-51 DRINGLICH - Verschiedenes
AntragsstellerIn: Maren Berger u.a.
Weitere AntragsstellerInnen: Rolf Thielmann (KV Stormarn), Marret Bohn (KV Rendsburg-Eckernförde), Kay Wolkau (KV Hamburg-Harburg), Uta Röpcke (KV Lauenburg), Arfst Wagner (KV Schleswig-Flensburg), Elisabeth Kömm-Häfner (KV Heidenheim/Brenz), Birgit Scheller (KV Oldenburg/Oldenburg), Dieter Gehring (KV Kiel), Wilhelm Tophinke (KV Lauenburg), Monika Petermann (KV Plön), Herbert Wolfgramm (KV Lübeck), Frank Schlüter (KV Rendsburg-Eckernförde), Joerg H. Stock (KV Segeberg), Rudolf Haug (KV Biberach), Gisela Pallin (KV Kiel), Karsten Groth (KV Lauenburg), Wolfram Zetzsche (KV Segeberg), Monika Friebl (KV Plön), Walter Hannemann (KV Segeberg) u.a.
Begründung der Dringleichkeit:
Die Antragsfrist für Neuanträge auf der Bundesdelegiertenkonferenz endete am 5. Oktober 2012. Die Bundesregierung hat erst am 10. Oktober 2012 den Gesetzestext zur Beschneidung inkl. Begründungen vorgelegt und beschlossen. Ein fristgerechter Antrag war somit nicht möglich.
Antragstext:
Die Bundesregierung hat am 10. Oktober 2012 den Gesetzesentwurf zur kindlichen Beschneidung verabschiedet.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern direkt dagegen die Bundestagsfraktion auf, sich für die Möglichkeit eines zweijährigen Moratoriums einzusetzen, während dessen keine gesetzlichen Schritte zur Legalisierung von nicht therapeutischen Beschneidungen an einwilligungsunfähigen Jungen vorgenommen werden.
Daneben soll die Einsetzung eines Runden Tisches initiiert werden, der aus ReligionsvertreterInnen, muslimischen und jüdischen BefürworterInnen sowie GegnerInnen der Beschneidung, PsychologInnen, PsychoanalytikerInnen, KinderärztInnen, KinderanästhesistInnen, KinderchirurgInnen, KinderschützerInnen und VertreterInnen der Jugendhilfe sowie weiteren ExpertInnen bestehen wird, um das Thema Beschneidung in Deutschland sachlich und vor allem wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigen.
Begründung:
Die Diskussion um die nichtmedizinische Beschneidung von Jungen hat gerade erst begonnen, wobei es gesamtgesellschaftlich wie innerparteilich ein breites Spektrum von Positionen gibt.
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen sich medizinische Argumente, die auf erhebliche Schmerzen oder relevante gesundheitliche Gefahren des Verfahrens hinweisen, politische Argumente, die sich für Säkularisierung aussprechen bzw. auf den Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung zielen, und die Forderung nach der religiösen Selbstbestimmung gegenüber. Der Beschluss würde zu einem breiten Dialog einladen, ohne Gruppen durch weitergehende Beschlüsse vor Beginn der Gespräche auszuschließen.
Dabei würde diese Initiative eine Petition[i] aufgreifen, die u.a. von der Deutschen Kinderhilfe, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, dem Bund Deutscher Kriminalbeamter und zahlreichen Einzelpersonen eingebracht wurde und bereits zahlreiche UnterstützerInnen gefunden hat.
Ziel des Antrages und des gesamten Prozesses ist es, einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, der das Kindeswohl unter Beachtung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft in den Mittelpunkt stellt und festlegt, welchen nichtmedizinisch begründeten Eingriffen Sorgeberechtigte zustimmen dürfen, und was nicht mehr geduldet werden darf.
[i] Petition 26078 : Deutscher Bundestag - Zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung; Einreichedatum der Petition: undefiniert 23.07.2012
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