Anträge und Tagesordnung

Dringlichkeitsantrag: Schluss mit der Diskriminierung von Roma - Für den Erhalt der Visumsfreiheit für StaatsbürgerInnen aus Serbien und Mazedonien

Nummer des Antrags: V-50 DRINGLICH - Verschiedenes

AntragsstellerIn: Rasmus Andresen u.a.

Weitere AntragsstellerInnen: Claudia Roth, KV Augsburg; Cem Özdemir, KV Stuttgart; Luise Amtsberg, KV Kiel; Irene Alt, KV Mainz-Bingen; Gesine Agena, KV Friedrichshain Kreuzberg; Eka von Kalben, KV Pinneberg; Volker Beck, KV Köln Barbara Lochbihler, KV Ostallgäu; Josef Winkler, KV Rhein-Dall; Daniel Wesener, KV Friedrichshain Kreuzberg; Daniel Köbler, KV Mainz; Konstantin von Notz, KV Herzogtum Lauenburg; Chris Kühn, KV Tübingen; Marlene Löhr, KV Flensburg; Sina Doughan, KV Miesbach; Frederik Landshöft, KV Krefeld; Astrid Rothe-Beinlich, KV Weimar u.a.

Begründung der Dringlichkeit:

Die Debatte um die Visafreiheit in Bund und Ländern wurde nach Antragsschluss Mitte Oktober verschärft geführt, so zum Beispiel durch den Beschluss der Norddeutschen Innenministerkonferenz am 11. Oktober 2012.

Antragstext:

Immer wieder haben konservative und sozialdemokratische PolitikerInnen in den vergangenen Wochen die Wiedereinführung der erst 2009 gelockerten Visumspflicht für StaatsbürgerInnen aus Serbien und Mazedonien gefordert. Mit dem Vorwurf des so genannten „Asylmissbrauchs“ versuchen die Innenminister Schünemann und Herrmann, den Wahlkampf in ihren Ländern für sich zu entscheiden und innenpolitisch Stimmung gegen AsylbewerberInnen aus dem westlichen Balkan zu machen. Schützenhilfe kommt von Bundesinnenminister Friedrich und der norddeutschen Innenministerkonferenz.

Bündnis 90/ DIE  GRÜNEN verurteilen den Vorstoß der Innenminister scharf und stellen sich gegen die unsägliche Stimmungsmache gegen AsylbewerberInnen aus der Balkanregion.

Für ein solidarisches Europa

Die Lockerung in der Visapolitik für Serbien und Mazedonien ist Resultat eines langen Prozesses politischer und wirtschaftlicher Reformen dieser Staaten auf dem Weg zur europäischen Integration. Diese Lockerungen zurückzunehmen, weil sie nicht in die politische Ausrichtung deutscher Innenminister passen, ist ein Schritt gegen das Friedensprojekt Europa. Sie fördert eine EU-skeptische Haltung in den betroffenen Staaten und erschwert jegliche Form des interkulturellen Austausches und der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit. Wir fordern die Beibehaltung der Visumsfreiheit für Serbien und Mazedonien. Europa ist keine Einbahnstraße!

Für ein faires Asylverfahren

Es ist richtig, dass die derzeitige Anerkennungsquote von AsylbewerberInnen aus Serbien und Mazedonien bei nahezu Null liegt. Grund hierfür ist aber nicht, dass die Asylanträge in allen Fällen unbegründet sind, sondern  die völlig falsche Einschätzung der Lage der Roma in diesen Ländern. Darüber hinaus eine Beschleunigung des Asylverfahrens festzuschreiben, trägt der Politik der Pauschalverurteilung zur so genannten „Wirtschaftsflucht“ Rechnung und gefährdet ein faires Asylverfahren. Das von Bundesinnenminister Friedrich geforderte Turbo-Asylverfahren lehnen wir daher entschieden ab. Stattdessen wollen wir, dass die individuelle Situation von Roma und die rassistischen Diskriminierungen, denen sie in ihren Heimatländern ausgesetzt sind, in angemessener Weise im Asylverfahren berücksichtigt werden.

Für den Schutz von Minderheiten

Die Minderheit der Roma ist in allen Balkanstaaten härtesten Diskriminierungen ausgesetzt. Mehr als die Hälfte der Roma in Serbien leben in Siedlungen und Gebieten, die abgeschieden sind von jeglicher Infrastruktur, wie Zugang zu Trinkwasser oder Kanalisation. Gleiches gilt für die Roma in Mazedonien. Die hohe Arbeitslosigkeit, der fehlende Zugang für Roma-Kinder zu Bildungseinrichtungen, die rechtliche Schlechterstellung und fehlende gesundheitliche Versorgung sind Lebensrealität von Roma in Serbien und Mazedonien. Hinzu kommen die alltäglichen rassistischen Diskriminierungen und Übergriffe auf Angehörige der Minderheit der Roma, die ganz klar als Menschenrechtsverletzung und damit als Fluchtgrund gewertet werden müssen. Dieses außer Acht zu lassen und die Behauptung der „Wirtschaftsflucht“ vorzuschieben, ist nicht nur falsch und realitätsfern, sondern mit Blick auf unsere historische Verantwortung beschämend.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern daher, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den anderen Mitgliedsstaaten endlich einen Integrationsplan für Roma und Sinti auf den Weg bringt, der den schwierigen Bedingungen in den Heimatländern Rechnung trägt. Zudem fordern wir die politischen EntscheidungsträgerInnen auf, Schluss zu machen mit der gezielten Diskriminierung von Roma in der deutschen Asylgesetzgebung. 

Für Sachlichkeit in der Debatte!

Es ist unsäglich, den Anstieg der Flüchtlingszahlen in den Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Anhebungen der Leistungen für AsylbewerberInnen zu bringen. Wer Flüchtlingen unterstellt, aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Scharen in die Bundesrepublik einzuwandern, beweist nicht nur Unkenntnis über die Situation von schutzsuchenden Menschen, sondern lässt außer Acht, dass die Zahl der Asylanträge in allen europäischen Ländern ansteigt, folglich der Grund für eine Flucht woanders liegt. Auch der von konservativen und sozialdemokratischen PolitikerInnen verbreitete Mythos über einen explosionsartigen Anstieg der AsylbewerberInnen ist Unsinn. Die in den 90er Jahren  konzipierte oder durchgesetzte Abwehrpolitik gegen Flüchtlinge hat zu einem drastischen Rückgang in den folgenden Jahren geführt. Zwar steigen die Zahlen heute wieder, jedoch haben sie noch lange nicht das Niveau der 1990er Jahre erreicht.

Es ist unanständig, wenn Schwankungen in der Anzahl der AsylbewerberInnen dazu missbraucht werden, innenpolitische Stimmungsmache auf dem Rücken der Schwächsten zu betreiben. Platte Ressentiments und Alltagsrassismus darf bei uns aber keinen Platz haben!
Die Vermischung der Debatte um die Einführung einer Visapflicht für Menschen aus Serbien und Mazedonien mit dem Asylbewerberleistungsgesetz ist Rattenfängerei und entbehrt jeglicher inneren Logik. Wer Flüchtlingen unterstellt, aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils in Scharen in die Bundesrepublik einzuwandern, beweist, dass er sich nicht mit der Situation der Betroffenen vor Ort auseinandergesetzt hat. Außerdem missachtet Friedrich das höchste Gericht, das in seinem Urteil eine Anhebung der Leistungsbezüge und die Gewährung des Existenzminimums gefordert hat und nicht, wie Friedrich, die Senkung der Leistungen für Roma aus den Balkanstaaten unter das Existenzminimum. Die Menschenwürde gilt auch für Flüchtlinge – das hat das Bundesverfassungsgericht klar formuliert. Diese Maxime der christlichen Nächstenliebe scheint für den Christsozialen Friedrich so aber nicht zu gelten.

Wir stehen hinter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, werden uns darüber hinaus jedoch weiter für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Eingliederung von Asylsuchenden in die vorhandenen sozialen Sicherungssysteme einsetzen. Als ersten Schritt haben die grün mitregierten Länder Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht.

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN werden gerade im Rahmen der Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union weiter für die Reisefreiheit und den Schutz von Minderheiten in Europa kämpfen. Wir verteidigen das Recht auf ein faires Asylverfahren und setzen uns weiter für eine gemeinsame Asylpolitik in Europa auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention ein.

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