Anträge und Tagesordnung

Dringlichkeitsantrag: Öffentlicher Dialog und transparentes Verfahren für einen zukunftsfähigen Jugendmedienschutz

Nummer des Antrags: V-49 DRINGLICH - Verschiedenes

AntragsstellerIn: Tabea Rößner u.a.

Weitere AntragsstellerInnen: Malte Spitz (KV Münster), Konstantin von Notz (KV Lauenburg), Volker Beck (KV Köln), Reiner Priggen (KV Aachen), Oliver Keymis (KV Rhein-Kreis Neuss), Matthi Bolte (KV Bielefeld), Naomi Imanishi (Regionsverband Hannover), Daniel Köbler (KV Mainz-Bingen), Felix Holefleisch (KV Bremen Mitte-Östliche Vorstadt), Anja Stahmann (KV Bremen-Walle, kreisfrei), Ulrike Gote (KV Bayreuth-Stadt), Alexander Salomon (KV Karlsruhe), Katja Dörner (KV Bonn), Kai Gehring (KV Essen), Stefan Gelbhaar (KV Pankow), Theresa Schopper (KV München), Tarek Al-Wazir (KV Offenbach-Stadt) u.a.

Begründung der Dringleichkeit:

Da der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz erst nach dem Antragsschluss erfolgt ist, konnte der Antrag erst jetzt erarbeitet werden.

Antragstext:

Ein effektiver Jugendmedienschutz ist auch im 21. Jahrhundert wichtig. In Zeiten immer neuer Möglichkeiten der Aufbereitung und Verfügbarkeit von medialen Inhalten und dem Ende einfacher territorialer Abgrenzung sowie eines sich entwickelnden neuen Anbieterbegriffs, braucht es einen zukunftsfähigen Jugendmedienschutz, der diese Entwicklungen berücksichtigt. Ein wirksamer wie verhältnismäßiger Jugendmedienschutz, der seinem Namen gerecht wird und zugleich die Freiheit des Internets schützt, stellt uns vor große Herausforderungen, auch – aber nicht nur – technischer Art. Das hat auch die zum Teil heftig geführte Debatte um die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags in den vergangenen Jahren deutlich gemacht.

Der „Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien“ (Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV) ist ein zwischen den Bundesländern geschlossener Vertrag aus dem Jahr 2003. Er regelt gleichermaßen den Jugendschutz in Rundfunk und Internet. Der JMStV enthält Verbreitungsverbote und Verbreitungsbeschränkungen für jugendgefährdende, entwicklungs- und erziehungsbeeinträchtigende Inhalte, Werbeverbote sowie Vorschriften für die Jugendschutzbeauftragten und zur Medienaufsicht.

Das Scheitern der Novellierung des JMStV im Dezember 2010 war beispiellos in der jüngeren deutschen Medienpolitik. Damals hat der Landtag Nordrhein-Westfalen geschlossen die vorgelegte Neufassung abgelehnt. Als Grüne haben wir das Verfahren zur Novellierung des JMStV von Anfang an kritisiert, weil es intransparent war, die Zivilgesellschaft nicht an der Suche nach tragfähigen Modellen in ausreichendem Maße beteiligt wurde und besondere Fragestellungen, die durch den digitalen Wandel aufgeworfen wurden, nicht berücksichtigt hat.

Am 25. Oktober 2012 haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, im kommenden Jahr einen neuen Entwurf eines Jugendmedienschutzstaatsvertrags zu erarbeiten. Ein neuer Ansatz darf aber nicht die gleichen Fehler wiederholen, wie sie in der Vergangenheit geschehen sind. Daher sprechen wir Grüne uns für einen richtigen Neustart im Sinne eines zukunftsfähigen Jugendmedienschutzes aus: Wir brauchen ein offenes und transparentes Verfahren, an dem alle beteiligten Akteure von Beginn der Diskussion an eingebunden sind. Es wird nur tragfähige und zukunftsfähige Lösungen geben, wenn alle Beteiligten mit ihren Interessen, Sorgen und Bedenken mitgenommen werden und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird. Zudem muss auf die Besonderheiten des Internets eingegangen werden. Eine bloße Übertragung von Konzepten, die sich in anderen Zusammenhängen bewährt haben, auf das Internet ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Ein wirksamer Jugendmedienschutz ist nur möglich, wenn er hohe Akzeptanz genießt, mit Aufklärung auf allen Seiten einhergeht, Verhältnismäßigkeit wahrt und technische Realitäten anerkennt.

Daher braucht es einen Neuanfang. Schnellschüsse helfen hier nicht weiter. Zu Beginn eines solchen Prozesses muss geklärt werden, wo tatsächlich Regulierungslücken bestehen, wie diese am effektivsten und unter Berücksichtigung aller Interessen geschlossen werden können und wo die Ausrichtung und Ausgestaltung des Staatsvertrages verbessert und überarbeitet werden muss. Dies muss transparent erfolgen. Im weiteren Verfahren müssen in offenen Dialogrunden im Multi-Stakeholder-Verfahren, um Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik gleichermaßen einzubinden, mögliche Probleme diskutiert, Ideen ausgetauscht und Ziele benannt werden. Erst dann kann man in ein Verfahren einsteigen, um eine Neufassung des Jugendmedienschutzes sowohl gesellschaftlich wie politisch zu diskutieren. Für dieses Verfahren brauchen wir eine gemeinsame Koordination der Aktivitäten. Auch wenn es hier um einen Staatsvertrag der Länder geht, muss diese Debatte mit Blick auf den internationalen Kontext geführt werden. Zudem muss die Verhältnismäßigkeit bei der Durchsetzung gewahrt bleiben. Wir Grüne lehnen weitreichende Eingriffe wie Sperrungen oder verpflichtende Filterung von Inhalten im Internet ab, diese stehen immer wieder in der Diskussion um Jugendschutz im Internet im Raume und wurden auch in der Debatte zum letzten Entwurf des JMStV immer wieder vermutet. Von diesem breiten öffentlichen Diskurs und Eckpunkten wird es auch abhängen, wie sich die GRÜNEN zu einer Neufassung des JMStV verhalten werden.

Jugendmedienschutz kann nur zweigleisig erfolgreich sein: durch wahrgenommene Verantwortung der Inhalteanbieter auf der einen und besonders durch Medienkompetenz auf der anderen Seite. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten für einen effektiven, verhältnismäßigen und zukunftsfähigen Jugendmedienschutz ein.

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