Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu E-03

Nummer des Antrags: E-03-011-1 - Europapolitik

AntragsstellerIn: Oliver Krischer (KV Düren)

Weitere AntragsstellerInnen: Annalena Baerbock (KV Potsdam), Felix Beutler (KV Pankow), Wibke Brems (KV Gütersloh), Reinhard Bütikofer (KV Berlin-Mitte), Olaf Denter (KV Barnim), Anka Dobslaw (KV Lüneburg), Hans-Josef Fell (KV Bad Kissingen), Bettina Herlitzius (KV Aachen), Bärbel Höhn (KV Oberhausen), Dieter Janecek (KV München), Marie Kollenrott (KV Göttingen), Georg P. Kössler (KV Neukölln), Friedrich Ostendorff (KV Unna), Reiner Priggen (KV Aachen), Michael Schäfer (KV Berlin-Mitte), Dorothea Steiner (SV Osnabrück), Andreas Walter (KV-Potsdam), Jonas Wille (KV Darmstadt), Valerie Wilms (KV Pinneberg)

Die BDK möge beschließen:

In Zeile 11 des Antrags E-03 wird „Wir wollen das Auslaufen von Konzessionsverträgen nutzen, um die Rekommunalisierung der lokalen Netze dort voranzubringen, wo es noch keine eigenen Netze in den Kommunen gibt. Hemmnisse bei der Netzbewertung und Netzentflechtung sind abzubauen.“ ersetzt durch:


Wir wollen das Auslaufen von Konzessionsverträgen nutzen, um die Rekommunalisierung der lokalen Netze voranzubringen, sofern dies der Wille der Kommune ist. In der Praxis ist der Übergang der Konzession von einem zum anderen Netzbetreiber für viele Kommunen eine schwer zu überwindende Hürde. Denn der bisherige Netzbetreiber ist faktisch nicht verpflichtet, der Kommune relevante Daten über das Netz und dessen Zustand zu Verfügung zu stellen. Die Kommune oder andere interessierte Netzbetreiber können sich daher kein qualifiziertes Bild über Wert und wirtschaftliche Perspektive des Netzes machen. Diese administrativen und gesetzlichen Hemmnisse bei der Netzbewertung und Netzentflechtung sind abzubauen.“

Begründung:

Die vorgeschlagene Formulierung stellt klar, woran konkret viele Rekommunalisierungsprojekte scheitern, und dass wir diese Hemmnisse abbauen wollen. Gleichzeitig wird damit aber auch klargestellt, dass Rekommunalisierung eine freiwillige Entscheidung der jeweiligen Kommune ist und bleiben soll.

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