Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu E-01

Nummer des Antrags: E-01-290 - Europapolitik

AntragsstellerIn: KV Nürnberg

Nach Zeile 290 folgenden Absatz einfügen:

Ebenso verhindert das bislang weitverbreitete Kooperationsverbot zwischen lokalen und und überregionalen Ebenen oft eine Lösung von Problemen zwischen den richtigen Verhandlungspartnern und entfremdet die Menschen vor Ort von den Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene. So betrachten die Länder in Deutschland eine direkte Entscheidungsfindung zwischen dem Bund und den Kommunen als Einmischung in ihre Landeshoheit, genauso wie die EU-Mitgliedstaaten selbiges zwischen den Regionen und den europäischen Institutionen als Einmischung in ihre nationalstaatlichen Angelegenheiten betrachten – Zum Nachteil der lokalen Ebenen, da diese bislang nur indirekt ihre Ansprüche gegenüber der europäischen Ebene hervorbringen können und darauf vertrauen müssen, dass die nationalen Parlamente sie nicht aufgrund eigener entgegenstehender Interessen oder auch mangels eigenem Interesse dabei blockieren.

Deshalb fordern wir Grünen, dass die jeweiligen Ebenen über die Angelegenheiten, die ihre Entscheidungsgewalt betreffen, mit der nach ihrer Wahl zweckmäßigsten über- oder untergeordneten Ebene eigenständig verhandeln dürfen

Begründung:

Subsidiarität neu denken“ heißt nicht nur Entscheidung auf der jeweils richtigen Ebene, sondern auch direkte Entscheidung zwischen den jeweils richtigen Verhandlungspartnern. Deswegen glauben wir, dass eine wirkliche neue Subsidiarität nicht ohne Streichung des Kooperationsverbots auskommen kann.

Das in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot existiert nicht erst seit der Förderalismusreform, die es dem Bund unter anderem verbietet sich im Bildungsbereich in „Länderangelegenheiten“ einzumischen, sondern betrifft schon immer das Verhältnis der Ebene der Kommunen zum Bund. Ein ähnliches Kooperationsverbot existiert auch auf europäischer Ebene im Verhältnis zwischen den Regionen und der EU und den Kommunen und der EU.

Bislang fallen viele Entscheidungen auf europäischer Sicht aus lokale Sicht auch deswegen so unbefriedigend aus, weil Kommunen und Regionen immer nur über dem Umweg über Dritte wie nationale Parlamente oder über lokale Abgeordnete mit dem EU-Parlament direkt verhandeln können. Ein Gutteil der Frustration über Europa ist deshalb eigentlich fehlgeleitete Kritik an den jeweiligen nationalen Parlamenten und Regierungen, die der optimalen Lösung gesamteuropäischer Probleme auf lokaler Ebene oft im Wege stehen.

Darüber hinaus sind in der momentanen Krise einzelne Regierungen von EU-Mitgliedstaaten zum Teil in einer massiven Phase der Renationalisierung, um die eigene Stärke in der Krise zu demonstrieren und um sich besser als die anderen darzustellen – nicht zuletzt unsere schwarz-gelbe Bundesregierung. Ein besonders erschreckendes Extrembeispiel für Renationalisierung ist der ungarische Regierungschef Victor Orban mit seiner Regierungsführung. Die Einführung eines direkten Verhandlungsrechts zwischen allen Ebenen und somit die Aufhebung des vielfältig existierenden Kooperationsverbots ist ein wirksames Mittel gegen derartige antieuropäische und nationalistische Tendenzen.

Darüber hinaus würde dadurch die alte grüne Forderung - ein gemeinsames Europa der Regionen – auch in der Praxis wirksam umgesetzt werden.

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