Fleischeslust
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Nummer des Antrags: E-01-200-1 - Europapolitik
AntragsstellerIn: Franziska Brantner (KV Heidelberg)
Weitere AntragsstellerInnen: Manuel Sarrazin (KV Harburg-Stadt), Jan Philipp Albrecht (KV Wolfenbüttel), Lisa Paus (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Benjamin Eschenburg (KV-Altona), Otfried Hilbert (KV Hamburg-Wandsbek), ,Markus Stiegler (KV Kiel) , Sonja Lattwesen (KV Hamburg Mitte), Viola von Cramon (KV Göttingen) , Christian Beck (KV Berlin-Mitte), Florian Kollmann (KV Heidelberg) Nicolá Lutzmann (KV Heidelberg) , Christian Weiss (KV Heidelberg) , Monika Gonser (KV Heidelberg) Michael Wustmann (KV Heidelberg), Martin Häusling (KV Schwalm-Eder), Ben Seel (KV Heidelberg) Annette Knaut (KV Landau), Mariana Pinzón Becht (KV Heidelberg) und Martin Kranz-Badri (KV Freiburg)
Einfügen nach Zeile 200:
„Auch der Vorschlag wechselnder Abstimmungszusammensetzungen des EU- Parlaments bei Euro-Themen ist eine Gefahr für das Gemeinschaftsprojekt Europa. Sie würden für eine stärkere Nationalisierung des EP und damit eine Schwächung des EP als Sachwalter des europäischen Interesses sorgen. Damit öffnet man Tür und Tor auch in anderen Themenfeldern immer nur noch die „Nationen“ im EP abstimmen zu lassen, die mitmachen (z.B. verstärkte Zusammenarbeiten (FTT) oder Schengen). Wir wollen, dass das EU-Parlament nach Vorbild des Art. 45 (2) GG einen Ausschuss ermächtigt, in bestimmten Euro-Fragen plenarersetzende Beschlüsse zu fassen und diesen Ausschuss als Counterpart mit besonderen Informationsrechten für die Ratsverfahren zur WWU setzen, bei denen schnelle und ggf. auch vertrauliche Zusammenarbeit notwendig ist. In diesem Ausschuss könnten weiterhin alle Abgeordneten von ihren Fraktionen entsandt werden und gleichzeitig eine effektive Kontrolle der Euro-Rettungspolitik gewährleisten. Die Fraktion wären politisch angehalten für eine angemessene Präsenz in dem Ausschuss gerade aus den Euro-Staaten zu sorgen. Gleichzeitig wäre der Ausschuss dem Plenum verpflichtet. Um die Einbeziehung eines solchen Ausschusses in die Verfahren der WWU rechtlich abzusichern, kann eine Verankerung in den vertraglichen Vorgaben über die Zusammenarbeit der Euro-Zone sinnvoll sein.“
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