Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu E-01

Nummer des Antrags: E-01-191-2 - Europapolitik

AntragsstellerIn: Sascha Gottschalk (KV Trier-Saarburg)

Weitere AntragsstellerInnen: Jürgen Beiler (KV Freiburg im Breisgau), Tina Schwenk (KV Trier-Saarburg), Christina Beiler (KV Trier-Saarburg), Boris Bulitta (KV Trier-Saarburg), Heide von Schütz (KV Trier-Saarburg), Rainer von Schütz (KV Trier-Saarburg), Ewald Winter (KV Trier-Saarburg), Uwe Andretta (KV Bernkastel-Wittlich), Leo Neydeck (KV Rhein-Lahn), Herbert Kluth (KV Trier-Saarburg), Sabina Quijano (KV Trier-Saarburg), Michael Bösen (KV Trier-Saarburg), Michael Musil (KV Westerwald), Dieter Siegfried (KV Kaiserslautern-Land), Stephanie Nabinger (KV Trier-Saarburg), Sarah Jakobs (KV Trier), Martina Wehrheim (KV Trier-Saarburg), Peter Hansen (KV Trier-Saarburg), Wolfgang Hertel (KV Trier-Saarburg)

Nach Zeile 191 einfügen:

„Die Haushaltskontrolle ist das Königsrecht des Parlaments, was genauso auf europäischer Ebene gelten muss. Die von uns unterstützte zunehmende Verlagerung von Kompetenzen auf die europäische Ebene, welche die Kompetenz über das Volumen der nationalen Haushalte erreicht, verlangt daher eine Reform der europäischen Institutionen und setzt Änderungen des Europäischen Vertrags voraus. Die Zusammensetzung des europäischen Parlaments muss als Konsequenz dahingehend reformiert werden, dass jede Stimme einer EU-Bürgerin/eines EU-Bürgers gleich viel zählt.

In Deutschland gilt es zu klären, ob diese Änderungen des Europäischen Vertrags so weitgehend sind, dass im Sinne des Grundgesetzes das Volk über deren Annahme abzustimmen hat.

Ein derartig integriertes Europa rechtfertigt schließlich auch die Ausgabe von gemeinsamen Anleihen, den Eurobonds und das Erheben von Steuern auf EU-Ebene.

Eurobonds sind ein sinnvolles Instrument, denn sie stärken den europäischen Anleihemarkt und den Euro. Sie würden ein Volumen erreichen wie es bisher nur bei US-Schatzbriefen der Fall ist. Spekulation gegen einzelne Euroländer wird erheblich erschwert.

Der richtige Zeitpunkt zur Einführung von Eurobonds ist gekommen, wenn wirksame gemeinschaftliche Mechanismen zur Kontrolle der Haushalte der Mitgliedsstaaten verabschiedet sind und in den Europäischen Vertrag aufgenommen wurden.

Eine überstürzte Einführung lehnen wir ab, da sie zu externen Effekten führt, indem sie die Refinanzierung von Eurostaaten mit hoher Haushaltsdisziplin verteuert, hingegen die mit geringer Haushaltsdisziplin billiger macht. Dies untergräbt nicht nur das Vertrauen in Eurobonds mit der damit einhergehenden schlechteren Bonität, sondern auch die Bereitschaft zu solidarischem Handeln der Euroländer und die Vervollständigung des Euroraumes.

Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer können mit dieser Reform auch als Eigenmittel dem EU-Haushalt zur Verfügung gestellt werden.“

Begründung: Es ist löblich, immer mehr Kompetenzen auf das Europäische Parlament (EP) übertragen zu wollen. Jedoch ist das EP nach modernen demokratischen Maßstäben kein voll legitimiertes Parlament, da nicht jede Stimme eines Wählers/einer Wählerin gleich viel zählt. Es ist ein Parlament wie aus dem alten Preußen, nur dass nicht des Einkommen, sondern die Nationalität über das Stimmengewicht entscheidet. Das geht aber als Voraussetzung für den Eintritt in den EU-Club nur solange gut, wie die Kompetenzen des EP sich auf den EU-Haushalt beschränken, die nationalen Haushalte nicht erreichen und die EU Steuern nicht direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern eintreibt. Das Beharren auf Stimmenungleichgewichte aus Rücksicht auf kleinere Mitglieder ist in einer EU der 27 nicht mehr zeitgemäß und nationalistisches Denken. In einer EU dieser Größe sind kleinere Länder für sich alleine faktisch längst marginalisiert. Ein voll legitimiertes EP ist nicht das Ende der EU, sondern der Beginn einer demokratischen EU.

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