Fleischeslust
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Nummer des Antrags: V-24-072 - Verschiedenes
AntragsstellerIn: Sergey Lagodinsky (KV Pankow)
Weitere AntragsstellerInnen: Hasret Karacuban (KV Köln), Ali Bas (KV Warendorf), Samir Fetic (KV Essen), Leyla Özmal (KV Duisburg), Arif Ünal (KV Köln), Ahmet Edis (KV Köln), Eyüp Odabasi (KV Herford), Hülya Ceylan (KV Duisburg), Ismet Yildirim (KV Kiel), Merfin Demir (KV Mettmann), Abdurrahman Kol (KV Aachen), Melih Keser (KV Duisburg), Floris Rudolph (KV Köln), Irfan Zubair (KV Duisburg), Marco Becker (KV Rhein-Kreis-Neuss), Safiye Bayazit (KV Altona, Hamburg), Ahmed Brimil (KV Aachen), Engin Karahan (KV Köln), Canan Ulufer (KV Altona, Hamburg) u.a.
Ändern in:
Denn die männliche Beschneidung unterscheidet sich grundlegend von der zu Recht geächteten Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen, deren Folgen mit der männlichen Zirkumzision nicht zu vergleichen sind und für die es keinerlei religiöse Legitimation gibt.
Begründung:
Klarstellender Hinweis: die ursprüngliche Formulierung war missverständlich.
Kommentare
Die leichte Sunna, die genauso wenig in der Thora wie auch im Koran steht, besteht aus einem Anritzen der Klitorisvorhaut.
Bei der Beschneidung wird eine komplette Vorhaut entfernt.
Es ist also tatsächlich nicht zu vergleichen, denn während beim ersteren nichts entfernt wird und nur symbolischen Charakter trägt, ist beim zweiten von einer Amputation eines Teils eines gesunden Organs die Rede.
Die einzige Gemeinsamkeit: Der Ursprung und die Tradition oder "es war schon immer so!".
Vielen Dank für den Änderungsantrag!
Der ganze Antrag V-24 ist abzulehnen. Hier jedoch werden massiv Falschinformationen gestreut.
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