Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu V-11

Nummer des Antrags: V-11-05 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: BAG ChristInnen

Zeile 05 ist wie folgt zu ergänzen (neuer Absatz nach „Art. 56 GG entfernt werden“).

Da das angesprochen Problem die grundgesetzlich garantierte individuelle Religionsfreiheit tangiert und deshalb nur unter Berücksichtigung des geltenden Religionsverfassungsrechts gelöst werden kann, soll der Antrag nach gutachterlicher Stellungnahme der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN an die vom Bundesvorstand aufgrund eines Beschlusses der durch die Freiburger BDK von 2010 gebildete Kommission zum Religionsverfassungsrecht verwiesen werden.

Begründung:
Die Frage der Eidesleistung, insbesondere seiner religiösen Formeln, wäre auch ohne grundgesetzliche Garantie eine Auswirkung der individuellen Religionsfreiheit. Über sie kann nicht isoliert diskutiert werden, sondern nur unter Berücksichtigung des Religionsverfassungsrechts, besonders des Grundsatzes der – balancierten – Trennung von Kirche und Staat. Sie muss daher in die Beratungen der erwähnten Kommission einbezogen werden. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass im Hinblick auf mögliche Gesetzesinitiativen die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorab Stellung bezieht.

Kommentare

Bernhard
29-10-12 13:49
Gut dass es keine wichtigeren Probleme gibt, als das ob der Bundespräsident bei Amtsantritt einen Eid leisten soll. Ich finde es super, damit eine Kommission langweilen zu wollen!
Kommentar

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