Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu SP-06

Nummer des Antrags: SP-06-136 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: Andreas Rieger (KV Dahme-Spreewald)

Weitere AntragsstellerInnen: Stephan Heymann (KV Hamburg-Wandsbek), Christian Trede (KV Altona), Iris Behr (KV Darmstadt), Klaus Habermann-Nieße (RV Hannover), Nicolá Lutzmann (KV Heidelberg), Carsten Werner (KV Bremen-Mitte/Östliche Vorstadt), Ulrich Bock (KV Mayen-Koblenz), Petra Osinski (KV Hamburg-Wandsbek), Joachim Reinig (KV Hamburg-Altona), Anna Hampe (KV Hamburg-Altona), Matthias Schlegel (KV Ilm-Kreis), Siegfried Leittretter (KV Marzahn-Hellersdorf), Gunther Toffel (KV Northeim-Einbeck), Milko Tansek (KV Fürstenfeldbruck), Dietmar Beckmann (KV Duisburg), Martina Foltys-Banning (KV Bochum), Dirk Mecklenburg (KV Hamburg-Harburg), Christoph Grote (KV Hamburg-Mitte), Elisabeth Schroedter (KV Potsdam-Mittelmark)

Zeilen 136-141 “Wir wollen (…) Energiesparfonds (...)” ersetzen:
“• Wir wollen einen grünen Energiesparfonds in Höhe von 3 Milliarden Euro als ein weiteres Instrument der Energiewende im Gebäudesektor auflegen. Wir schlagen vor daraus gezielt qualifizierte Maßnahmen und Beratungen zu energetischen Modernisierungen an Gebäuden und Beratungen zu einer energiesparenden Nutzung von Wohn- und Arbeitsräumen zu fördern.  Die Veränderung des Verbrauchsverhaltens ist eine wichtige Grundlage für ein energieeffizienteres und damit günstigeres Leben. Damit alle Menschen dazu angeregt und dabei unterstützt werden, wollen wir verstärkt die Energieberatung für alle Haushalte fördern. Für  einkommensschwache Haushalte sollen diese Energiespar-Checks kostenfrei sein. Finanziert wird der Grüne Energiesparfonds über den Abbau klimaschädlicher Subventionen.

Begründung:
Mit dem Energiesparfonds soll die Energiewende im Gebäudesektor zielgerichtet dort gefördert werden wo die energetische Modernisierung des Gebäudebestand besonders nachhaltig ist, also Einsparungen und Aufwand im Verhältnis (und damit möglichst wirtschaftlich) sind und die Gebäude nicht in absehbarer Zeit abgängig sind oder z.B. aus baukulturellen Gründen derzeit (noch) nicht modernisiert werden sollten - unabhängig von durchschnittlichen Einkommen in den Quartieren. Es ist nicht sinnvoll die Strategie der Energiewende im Bereich der Gebäudemodernisierung auf das durchschnittliche Einkommen in Quartieren auszurichten.
Wohngeld und ALG II müssen sich stattdessen auch an der Gebäudebeschaffenheit orientieren und dort finanziell unterstützen wo energetische Modernisierungen nicht sofort (sinnvoll) realisierbar sind oder Vermieter nicht modernisieren wollen und Mieter von den steigenden Energiekosten belastet werden.

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