Fleischeslust
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Nummer des Antrags: SP-06-093 - Sozialpolitik
AntragsstellerIn: Andreas Rieger (KV Dahme-Spreewald)
Weitere AntragsstellerInnen: Stephan Heymann (KV Hamburg-Wandsbek), Christian Trede (KV Altona), Joachim Schmitt (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Iris Behr (KV Darmstadt), Klaus Habermann-Nieße (RV Hannover), Carsten Werner (KV Bremen-Mitte/Östliche Vorstadt), Nicolá Lutzmann (KV Heidelberg), Ulrich Bock (KV Mayen-Koblenz), Petra Osinski (KV Hamburg-Wandsbek), Joachim Reinig (KV Hamburg-Altona), Anna Hampe (KV Hamburg-Altona), Matthias Schlegel (KV Ilm-Kreis), Siegfried Leittretter (KV Marzahn-Hellersdorf), Gunther Toffel (KV Northeim-Einbeck), Milko Tansek (KV Fürstenfeldbruck), Dietmar Beckmann (KV Duisburg) Martina Foltys-Banning (KV Bochum), Dorothea Frederking (KV Salzwedel), Uwe Grund (KV Hannover-Stadt), u.a.
Zeilen 93-95 “Die Modernisierungsumlage(…)” ersetzen:
“• Die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB wollen wir als Sofortmaßnahme auf Grund des niedrigen Zinsniveaus auf 9 Prozent senken und sie auf die energetische Modernisierung beschränken und den altersgerechten Umbau. Eine korrekte Instandhaltung von vermieteten Wohnraum gehört zu den Pflichten des Vermieters, die Kosten hierfür sind aus der Netto-Kaltmiete zu bestreiten und nicht auf die Mieter umzulegen. In der nächsten Legislaturperiode wollen wir die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB durch eine neue Regelung ersetzen, die eine Mieterhöhung auch vom Erfolg einer Modernisierung und ihrem Nutzen für die Mieterinnen und Mieter abhängig macht. Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, sollen in einem fairen Interessensausgleich zwischen Mieter, Vermieter und Gesellschaft gemeinsam finanziert werden. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich meist um bauliche Maßnahmen, die aufgrund von öffentlich rechtlichen Vorschriften notwendig werden. Eine direkte Kostenumlage auf die Mieter - je höher die Kosten, desto höher steigt die Miete - ist unsozial und setzt falsche Anreize.”
Begründung:
Strom aus Windkraft wäre vermutlich unbezahlbar, wenn der Windmüller mit den höchsten Baukosten heute den höchsten Strompreis kassieren dürfte. Diesen Fehlanreiz setzt die Modernisierungsumlage bei Gebäuden heute und trägt so dazu bei, dass die Modernisierungsumlage als Mietpreistreiber wahrgenommen wird. Darüberhinaus ermöglicht die ständige Rechtsprechung auch noch die teilweise Umlage von Instandsetzungskosten. Das grüne Ziel der energetische Gebäudemodernisierung wird nur dann ein Erfolg werden, wenn sie bezahlbar bleibt. Mit einer Kostenumlage auf die Mieter, die höhere Modernisierungskosten zu einem Freibrief für unsoziale Mieterhöhungen macht, wird die grüne Energiewende scheitern. Wir brauchen deshalb einen Anreiz zur Wirtschaftlichkeit: Die energetischen Modernisierungsleistung, also der energetische Gebäudezustand und die Wohnqualitäten wie Lüftung und Schallschutz, müssen die mögliche Mieterhöhung bestimmen - nicht die Modernisierungskosten. Der Zuschlag kann sich dabei an der Energieeffizienz oder an den in ökologischen Mietspiegeln ausgewiesenen Kosten orientieren.
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