Fleischeslust
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Nummer des Antrags: A-01-291 - Außenpolitik
AntragsstellerIn: BAG Nord/Süd
Zeile 291 bis 293
folgenden Satz streichen:
„Der „Do-noharm“-Ansatz, nach dem durch eingreifendes Handeln kein zusätzlicher Schaden entstehen soll, gilt ganz besonders bei externen Interventionen.“
Begründung:
Der Do No-Harm Ansatz ist ein Konzept für die konfliktsensible Planung und Durchführung von Hilfsmaßnahmen, insbesondere in Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten. Er findet im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bereits seit Jahren Anwendung. Dieses Ansatz, der sich explizit auf zivile Maßnahmen bezieht, in Zusammenhang mit militärischen Einsätzen (gleich im darauf folgenden Satz) zu bringen ist nicht nur falsch, sondern auch gefährlich und trägt zu der Versicherheitlichung der Debatte um Zivile Zusammenarbeit bei.
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