Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu A-01

Nummer des Antrags: A-01-252 - Außenpolitik

AntragsstellerIn: Annalena Baerbock (KV Potsdam)

Weitere AntragsstellerInnen: Franziska Brantner (KV Heidelberg), Birte Gäth (KV Berlin-Mitte), Georg Kössler (KV Neukölln), Luise Amtsberg, KV Kiel Andrej Ferdinand Novak (KV Forchheim), Gunnar Düvel (KV Hamburg-Nord), Michael Daxner (KV Postdam), Marc-Oliver Pahl (KV Berlin-Mitte), Silke Gebel (KV Berlin-Mitte), Stephan Bischoff (KV Magdeburg), Felix Holefleisch (KV Bremen-Mitte/östl. Vorstadt) Ralf-Peter Hässelbarth (KV Mecklenburgische Seenplatte), Ilka Dege (KV Pankow), Arnhilt Kuder (KV Heidelberg), Lüder Thienken (KV Görlitz), Friedrich Foerster (KV Kleve), Heide Schinowsky (KV Potsdam) Manuel Sarrazin (KV Hamburg-Harburg) Ditte Gurack (KV Bochum)

Zeile 252 – 254

Ersetze (Absatz: Ein Militäreinsatz über den Fall der Selbstverteidigung hinaus kann nur zulässig sein zur Wahrung und Wiederherstellung der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens sowie zum Schutz von Bevölkerungsgruppen vor schwersten Menschenrechtsverletzungen.)

durch:

Ein Militäreinsatz über den Fall der Selbstverteidigung hinaus ist gemäß der Charta nur zulässig zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Die R2P ergänzt dies um den Schutz vor Völkermord, Kriegsverbrechen ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Begründung:
Die bisherige Formulierung lässt offen, auf was sich diese Aussage bezieht: die Charta, die R2P oder unsere Grüne Meinung. Wir sollten hier sehr genau sein und die Charta und die Schutzverantwortung nicht vermischen. Denn die Charta nennt Menschenrechtsverletzungen gerade nicht als Grund für militärisches Handeln, was ja dazu geführt hat, dass diese unter Gefährdung des Weltfriedens subsummiert wurden bzw. nicht gehandelt wurde/werden konnte. Zudem sollte deutlich werden, dass die Generalversammlung in ihrem 2005 Beschluss zur R2P und den Einsatz militärischer Mittel, auf die sich der Antragstext an dieser Stelle ja bezieht, nicht von schwersten Menschenrechtsverstößen spricht, sondern ganz explizit nur die vier Aspekte Völkermord, Kriegsverbrechen ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auflistet. Da der ICISS Bericht noch andere Kriterien (wie Naturkatastrophen) nennt und andere Akteure (z.B. die FDP) das z.B. auch so einfordern, sollten wir hier sehr genau formulieren, auf was wir uns beziehen.

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