Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu A-01

Nummer des Antrags: A-01-214 - Außenpolitik

AntragsstellerIn: Annalena Baerbock (KV Potsdam)

Weitere AntragsstellerInnen: Franziska Brantner (KV Heidelberg), Birte Gäth (KV Berlin-Mitte), Georg Kössler (KV Neukölln), Luise Amtsberg, KV Kiel Andrej Ferdinand Novak (KV Forchheim), Gunnar Düvel (KV Hamburg-Nord), Michael Daxner (KV Postdam), Marc-Oliver Pahl (KV Berlin-Mitte), Silke Gebel (KV Berlin-Mitte), Stephan Bischoff (KV Magdeburg), Felix Holefleisch (KV Bremen-Mitte/östl. Vorstadt) Ralf-Peter Hässelbarth (KV Mecklenburgische Seenplatte), Ilka Dege (KV Pankow), Arnhilt Kuder (KV Heidelberg), Lüder Thienken (KV Görlitz), Friedrich Foerster (KV Kleve), Heide Schinowsky (KV Potsdam) Manuel Sarrazin (KV Hamburg-Harburg) Ditte Gurack (KV Bochum)

Zeile 214
(Absatz: Nach der geltenden VN-Charta kann der Sicherheitsrat beschließen, in die Souveränität eines Staates einzugreifen. Im Bereich der Schutzverantwortung ist das Handeln der Vereinten Nationen auf die Kriterien Völkermord, Kriegsverbrechen ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingegrenzt.)

Einfügen vor „Handeln“:

militärische

Begründung:
Diese Einschränkung begrenzt sich auf militärisches Handeln. Im Bereich der präventiven Schutzverantwortung bezieht sich das nicht explizit allein auf diese vier Komponenten, sondern auch auf andere Menschenrechtsverletzungen. Das heißt, die Vereinten Nationen können – und machen das ja auch – durch Maßnahmen wie Menschenrechtsberichte, Entsendung von Sonderberichterstattern oder auch Sanktionen auch bei anderen Menschenrechtsverletzungen tätig werden.

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