Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu SP-01

Nummer des Antrags: SP-01-843 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: Andreas Rieger (KV Dahme-Spreewald)

Weitere AntragsstellerInnen: Stephan Heymann (KV Hamburg-Wandsbek), Christian Trede (KV Altona), Joachim Schmitt (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Iris Behr (KV Darmstadt), Klaus Habermann-Nieße (RV Hannover), Carsten Werner (KV Bremen-Mitte/Östliche Vorstadt), Nicolá Lutzmann (KV Heidelberg), Ulrich Bock (KV Mayen-Koblenz), Petra Osinski (KV Hamburg-Wandsbek), Joachim Reinig (KV Hamburg-Altona), Matthias Schlegel (KV Ilm-Kreis), Anna Hampe (KV Hamburg-Altona), Siegfried Leittretter (KV Marzahn-Hellersdorf),Gunther Toffel (KV Northeim-Einbeck), Milko Tansek (KV Fürstenfeldbruck), Dietmar Beckmann (KV Duisburg), Martina Foltys-Banning (KV Bochum), Dorothea Frederking (KV Salzwedel), Uwe Grund (KV Hannover-Stadt), u.a.

Ab Zeile 843 restlichen Absatz “MieterInnen sollen (....) Wohngeld geben.” ersetzen:

“MieterInnen sollen von energetisch modernisierten Häusern profitieren. Eine korrekte Instandhaltung von vermietetem Wohnraum gehört zu den Pflichten des Vermieters, die Kosten hierfür sind aus der Netto-Kaltmiete zu bestreiten. Wir wollen die energetische Modernisierung vorantreiben,  für einkommens- und investitionsschwache Haushalte sollte die energetische Gebäudemodernisierung möglichst warmmietenneutral erfolgen. Dies ist bei einer langfristigen Finanzierung der Modernisierung bei vielen Wohnungsbeständen möglich, wenn nicht unzulässig Instandhaltungskosten umgelegt werden. Deshalb werden wir die Umlage der Kosten einer energetischen Modernisierung auf die Miete durch die Modernisierungsmieterhöhung bzw. auf Grundlage des ökologischen Mietspiegels überprüfen und neu regeln. Wohngeld und ALG II sollten dem energetischen Zustand der Wohnung Rechnung tragen.”

Begründung:
Wir wollen die energetische Modernisierung von Gebäuden unabhängig von durchschnittlichen Einkommen in Quartieren vorantreiben und in erster Linie dort beginnen wo die energetische Modernisierung des Gebäudebestand besonders nachhaltig ist, also Einsparungen und Aufwand (Investitionen) im Verhältnis (und damit möglichst wirtschaftlich) sind und die Gebäude nicht in absehbarer Zeit abgängig sind oder z.B. aus baukulturellen Gründen derzeit (noch) nicht modernisiert werden sollten. Soziale Wohnpolitik muss deshalb auch dort mit angemessener finanzieller Unterstützung (Wohngeld, ALG II) helfen wo eine energetische Modernisierung nicht sofort (sinnvoll) realisierbar ist oder der Vermieter nicht modernisieren will.
Mit der heutigen Modernisierungumlage § 559 (1) Teilsatz 2 BGB sind heute auch Verbesserungen und Instandsetzungen umlagefähig, die nicht der Modernisierung (Gebrauchswerterhöhung) dienen. Dies gibt Vermietern die eigentlich unzulässige Möglichkeit Kosten, die sie aus Rücklagen der Mieteinnahmen gedeckt werden sollten, auf den Mieter abzuwälzen und damit Rendite zu erwirtschaften. Dies ist nicht Ziel einer gerechten Gesetzgebung, die wir deshalb verändern wollen.

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