Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu V-46

Nummer des Antrags: V-46-005 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: BAG Christ_innen

Zeile 05 ist wie folgt zu ergänzen (neuer Absatz nach „mittelbar der Kirche dar“):

Da die Problematik der Kirchensteuer unmittelbar die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit tangiert, kann sie nur unter Berücksichtigung des geltenden Religionsverfassungsrechts gelöst werden kann („balancierte“ Trennung von Staat und Kirche). Deshalb soll der Antrag nach gutachterlicher Stellungnahme der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN an die vom Bundesvorstand aufgrund eines Beschlusses der durch die Freiburger BDK von 2010 gebildete Kommission zum Religionsverfassungsrecht zu verwiesen werden.


Begründung:

Die Problematik der Kirchensteuer und ihrer Ausgestaltung tangiert unmittelbar die Frage der individuellen und kollektiven Religionsfreiheit. Über sie kann nicht isoliert diskutiert werden, sondern nur unter Berücksichtigung des Religionsverfassungsrechts, besonders des Grundsatzes der – balancierten – Trennung von Kirche und Staat. Sie muss daher in die Beratungen der erwähnten Kommission einbezogen werden. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass im Hinblick auf mögliche Gesetzesinitiativen die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorab Stellung bezieht.

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