Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu V-26

Nummer des Antrags: V-26/1 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: Ruth Birkle

Weitere AntragsstellerInnen: Werner Hager, KV Rheinisch-Bergischer Kreis; Florian Forster, KV Hagen; Christopher Alain Jones, KV Hagen; Jürgen Klippert, KV Hagen; Sara Hakemi, KV Hagen; Frank Steinwender, KV Hagen; Ivo Keller, Karlsruhe-Land; Ralf Kronig, Karlsruhe-Land; Ralf Henze, KV Odenwald - Kraichgau; Simon Lissner, KV Limburg-Weilburg; Ulrich Steffen, KV Rheinisch-Bergischer Kreis; Rudolf Ladwig, KV-Hagen; Peter Holzer, KV Karlsruhe-Land; Monika Maier-Kuhn, KV Hardt; Dr. Philipp Schmagold, KV Kiel; Hubertus Wolzenburg, KV Hagen; Lothar Gräwe, KV-Hagen; Victor Schiering, KV Nürnberg; Dieter Strassner, KV Bergstraße u.a.

Füge in Zeile 1 ein: "nicht":

„Die Beschneidungsdebatte nicht mit gegenseitigem Respekt führen.“

Streiche Zeile 2-97.

Begründung:

Antragsteller_innen und Unterstützer_innen dieses Antrages werben "für eine verantwortungsbewusste und sensible Abwägung der Grundrechte."

Wir sind eine Menschenrechtspartei (Artikel 1.1 Grundkonsens). Die ersten Grundrechte sind die individuellen Menschenrechte. Positiviert als Grundrechte.

Diese Haltung bedeutet, dass wir keinen Respekt vor jedem Versuch haben, diese Menschenrechte durch andere sogenannte Grundrechte, gerade kollektive Rechte wie diejenigen von Religionsgemeinschaften oder auch von "Religion", "Kulturen" oder "Traditionen", auszutauschen.

Durch den Begriff "Repekt" werden Positionen akzeptiert, die die Unteilbarkeit der Menschenrechte ablehnen (Art. 1.10 Grundkonsens).

Der vorliegende Antrag V-26 ist im Kern satzungsbrechend, ohne einen entsprechenden Antrag einzubringen und versucht, die Abgeordneten von ihrer innergrünen Verpflichtung gegenüber dem Grundkonsens zu entbinden.

Dies ist ein inneres Thema von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN. Denn hier entkernt sich eine Menschenrechtspartei. Während in den Religionsgemeinschaften durchaus die - überfällige - Debatte über Beschneidungen begonnen hat und sich auch aus menschenrechtlicher Sicht positiv entwickelt.

Kommentare

Reinhard Wartenhorst
16-11-12 22:34
Der Antrag trifft genau den Kern!

Es kann nicht darum gehen, die Prinzipien unseres Grundgesetzes im Namen eines "Religionsfriedens" zur Disposition zu stellen.
Victor Schiering
05-11-12 11:14
Sehr guter Antrag, der klarstellt, was hier auf dem Spiel steht! Das erste Mal droht in der Geschichte der Bundesrepublik die teilweise Abschaffung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit. Alle grünen Bemühungen für Gleichberechtigung der Geschlechter und Schutz von Kindern vor Gewalt wären ad absurdum geführt.
Ulf Dunkel
02-11-12 15:59
Bravo, sauber vorgeführt!

Wenn wir schon Menschenrechtspartei sind, dann bitte auch den Kindern ALLE Menschenrechte gewähren.
Kommentar

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