Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu SP-08

Nummer des Antrags: SP-08-156 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: Horst Schiermeyer

Weitere AntragsstellerInnen: Carmen Schiemann, KV Berlin Mitte; Ekkehard Meese, KV Hannover; Michael Geidel, KV Leipzig; Dennis Paustian-Döscher, KV Hamburg-Wandsbek; Astrid Günther-Schmidt, KV Görlitz; Michael Körner, KV Ettlingen; Gottfried Semmling, KV Görlitz; Michael Opielka, KV Rhein-Sieg; Wilfried Weisbrod, KV Odenwald-Kraichgau; Karl-Heinz Stammberger, KV Erlangen; Sebastian Heilmann, KV Lüneburg; Beate Müller-Gemmeke, KV Reutlingen; Lüder Thiemken, KV Görlitz; Dr. Joachim Behncke, KV Steglitz-Zehlendorf; Michah Weissinger, KV Essen ; Andreas König, KV Wiesbaden; Ralf Kronig, KV Karlsruhe Land; Siegfried Leittretter, KV Marzahn-Hellersdorf; Karl-W. Koch, KV Vulkaneifel u.a.

Im Antrag SP-08 Zeile werden die Zeilen 154 – 156 wie folgt ergänzt:

"Unzureichende Rentenansprüche sollen damit auf ein Mindestniveau aufgestockt werden, das den Grundbedarf für Alle deckt und für langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung über dem durchschnittlichen Grundsicherungsniveau liegt. Eigene Rentenanwartschaften sollen dabei nur zum Teil angerechnet werden."

Begründung:

Nach schwedischem Vorbild wird jetzt von bundestagsgrüner Seite die Einführung einer Garantierente vorgeschlagen. Dies hat auch seinen Niederschlag gefunden im Antrag des BuVo SP-01 und dem Antrag von GewerkschaftsGrün (Hartmut Wauer u.a.) SP-08. Zur möglichen Ausgestaltung der Garantierente wird aber wenig gesagt.

Keine Aussage wird dazu getroffen, ob die Garantierente als fester Sockel zu verstehen ist, auf die alle eigenen Rentenanwartschaften angerechnet werden, oder ob es sich hier wie in Schweden um einen abschmelzenden Sockel handeln soll.

Wolfgang Strengmann-Kuhn, Rentenexperte der BT-Fraktion, hat dies ausführlicher dargestellt unter www.strengmann-kuhn.de/2011/09/15/die-grune-garantierente/ :

"Die Garantierente ist deshalb so ausgestaltet, dass geringe Rentenansprüche von Rentnerinnen und Rentner mit 30 und mehr Versicherungsjahren so aufgestockt werden, dass die Gesamtrente mindestens ein Niveau von 30 Entgeltpunkten (EP) erreicht. 30 EP entsprechen nach aktuellem Rentenwert 824,10 Euro. Wer mehr als 30 Versicherungsjahre und zugleich geringe Rentenansprüche hat, erhält eine Aufstockung auf mindestens 30 EP. Eigene Rentenanwartschaften sollen dabei nur zum Teil angerechnet werden."

Und dann benennt Wolfgang Strengmann-Kuhn 3 Alternativen:

  • die Vollanrechnung eigener Rentenansprüche,
  • eigene Ansprüche werden zu 80% auf die Garantierente angerechnet. Eine Aufstockung würde dann bis 37,5 EP erfolgen.
  • eigene Ansprüche, die über 24 EP hinausgehen, werden zu 50 % angerechnet. Eine Aufstockung würde dann bis 36 EP erfolgen.

Vereinfacht ausgedrückt bekommt man für ein Durchschnittseinkommen pro Jahr einen EP. Hat man also 30 Jahre lang das Durchschnittseinkommen der sozialversicherungspflichtig Tätigen, bekommt man die 824,10 € aus eigenem Anspruch. Hat man aber weniger Rentenansprüche erworben, bekommt man bei einer Vollanrechnung der eigenen Ansprüche - egal, wie hoch sie sind - über die Garantierente auf eben diese 824,10 € aufgestockt.

Damit würde der Grundsatz durchbrochen, dass die Höhe der Rente von der Höhe der erworbenen Rentenanwartschaften abhängt. Näher an diesem Grundsatz sind die beiden anderen Alternativen. Dies sei am Beispiel der 80-%-Anrechnung erläutert:

Bei einem Rentenanspruch in Höhe von 400 € gäbe es einen Aufschlag von 80 € (20 %) auf die Garantierente von 824,10 € = 904,10 € Gesamtrente, bei 600 € gäbe es + 120 € = 944,10€, bei 800 € gäbe es + 160 € = 984,10 € usw.

Ob dieses oder das andere Modell oder andere Alternativen sinnvoller sind, lässt sich ohne nähere Untersuchung schwer sagen. Ein wenigstens teilweiser Behalt der eigenen Rentenansprüche wird aber von den meisten Betroffenen als gerechter angesehen werden als eine Pauschalierung unabhängig davon, wie viel die/der Einzelne Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat.

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