Fleischeslust
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Nummer des Antrags: SP-01-814 - Sozialpolitik
AntragsstellerIn: Katja Keul
Weitere AntragsstellerInnen: Stefan Okrongli (KV Verden); Christoph Ochs (KV Schaumburg); Wolfgang Goltsche (KV Osterholz); Thomas Künzel (KV Schaumburg); Frank Rullmann (KV Schaumburg); Karin Heinemann (KV Nienburg); Cord Fehsenfeld (KV Nienburg); Karim Iraki (KV Nienburg); Christoph Nensa (KV Pankow); Florian Schöppe (KV Friedrichshain/Kreuzberg); Katja Keul (KV Nienburg); Beate Müller-Gemmeke (KV Reutlingen); Ingrid Hönlinger, (KV Ludwigsburg); Anne Riethmüller, (KV Augsburg); Sven Lehmann, (KV Köln); Monika Lazar, (KV Leipzig); Andrea Asch, (KV Köln); Bernd Lescher (KV Schaumburg); Maria Börger Sukstorf (KV Schaumburg) u.a.
Zeile 814 bis 816
Den Satz:
„ So werden wir auch den Anforderungen des neuen Unterhaltsrechts…. eingelassen haben.“
Ersatzlos streichen.
Begründung:
Der Ausgleich der Versorgungsanwartschaften im Falle der Ehescheidung erfolgt völlig unabhängig vom Unterhaltsrecht.
Im Versorgungsausgleich erfolgt die Aufteilung nach dem Halbteilungsgrundsatz und begründet nach erfolgter Aufteilung bereits jetzt eigenständige Anwartschaften.
Mit den Veränderungen im Unterhaltsrecht hat das nichts zu tun.
(Im übrigen ist es so, dass das neue Unterhaltsrecht in der Tat weniger Rücksicht auf die klassischen Rollenaufteilung nimmt und von den Frauen eine schnellere Rückkehr in das Berufsleben erwartet. Diese Begründung deckt sich an vielen Stellen mit unseren Argumenten bei Minijobs, bei der beitragsfreien Versicherung und letztlich beim Abschmelzen des Ehegattensplitting. Die Kritik am Unterhaltsrecht wäre vor diesem Hintergrund erst einmal gründlich zu diskutieren. )
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