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Nummer des Antrags: SP-01-787 - Sozialpolitik
AntragsstellerIn: Hartmut Wauer (KV Wangen)
Weitere AntragsstellerInnen: Wolfgang Stather (KV Neckar-Odenwald), Isolde Riede (KV Ravensburg), Werner Hager (KV Rheinisch Bergischer Kreis), Petra Krebs (KV Wangen), Maria Heubuch (KV Wangen), Wilfried Weisbrod (KV Odenwald-Kraichgau), Ralf Kronig (KV Karlsruhe Land), Karl Heinz Stammberger (KV Erlangen), Matthias Altmann (KV Weimarer Land), Joachim Behncke (KV Steglitz-Zehlendorf), Ekkehard Meese (KV Hannover), Uta van Hoffs (KV Karlsruhe), Klaus van Hoffs (KV Karlsruhe), Horst Schiermeyer (KV Gärlitz), Ruth Birkle (KV Karlsruhe Land), Andreas Knoblauch (KV Salzgitter), Michah Weissinger (KV Essen), Werner Sievers (KV Osnabrück), Petra Selg (KV Bodensee), u.a.
Den Satz in Zeile 787-788
„Daher bleibt aus unserer Sicht der langsame Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre notwendig.“
streichen.
Sowie den Satz in Zeile 788 – 789
„Die Rente mit 67 ist aber nur vertretbar, wenn sie durch Maßnahmen für fließende Übergänge in den Ruhestand begleitet wird wie etwa eine Teilrente.“
ersetzen durch:
„Dazu ist aus unserer Sicht notwendig, den Grad der Erwerbsbeteiligung der über 60-jährigen, bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren, langsam zu steigern. Wer physisch und psychisch in der Lage ist und auch über die Altersgrenze von 65 Jahren hinaus arbeiten will, soll dafür künftig auch die Möglichkeiten erhalten. Tarifvertragliche oder einzelarbeitsvertragliche Regelungen, die das automatische Ende des Arbeitsverhältnisses mit Eintritt in das Rentenbezugsalter vorsehen, müssen aufgehoben werden.“
Begründung:
Angesichts der belastenden Realität von Arbeit in Betrieben und Verwaltungen ist die Verschiebung des regelmäßigen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre nicht hinnehmbar. Diese Maßnahme leistet auch keinen wirklichen Beitrag zu einer Konsolidierung des Rentensystems.
Die Rentenreformen stellen insbesondere für die rentennahen Jahrgänge ein Problem dar. Ihre Erwerbsbeteiligung ist gering und muss im Interesse der Menschen gesteigert werden. Nur 26,4% der über 60-Jährigen haben in Deutschland ein sozialversichertes Beschäftigungsverhältnis. Trotzdem wird an dieser gesellschaftlichen Realität vorbei an der Rente mit 67 festgehalten und die „Wirtschaftsweisen“ wollen gar die Rente ab 69, obwohl die weitaus überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen aus gesundheitlichen Gründen vor diesem Alter, dann aber mit deutlichen Rentenabschlägen, in Rente gehen wird. Eine große Mehrheit in der Bevölkerung lehnt diese Rentenreform richtigerweise ab.
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