Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu SP-01

Nummer des Antrags: SP-01-783 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: Wolfgang Strengmann-Kuhn u.a.

Weitere AntragsstellerInnen: Ingrid Boretty (KV Offenbach-Land), Gerhard Schick (KV Mannheim), Kerstin Andreae (KV Freiburg), Daniel Köbler (KV Mainz), Jasenka Villbrandt (KV Tempelhof-Schöneberg), Willi Kulke (KV Bielefeld), Thomas Poreski (KV Reutlingen), Michael Opielka (KV Rhein-Sieg), Hermann Ott (KV Wuppertal), Dorothea Steiner (KV Osnabrück), Elisabeth Schroedter (KV Potsdam-Mittelmark), Martin Heilig (KV Würzburg-Stadt), Philipp Nimmermann (KV Frankfurt), Andreas Auretsch (KV Neukölln), Anka Dobslaw (KV Lüneburg), Sebastian Rühl (KV Main-Kinzig), Christian Hohn (KV Olpe), Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau), Frank Schmidtsdorff (KV Hamburg Wandsbek) u.a.

Zeile 783 – 796 ersetzen durch

Regelaltersgrenze 67 mit flexiblen Übergängen in den Ruhestand

Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter wird dagegen aus demographischen Gründen stark zurückgehen. Es braucht also Reformen, damit unser Alterssicherungssystem auch unter den sich verändernden Bedingungen nachhaltig finanzierbar bleibt und vor Armut schützt. Die Rente muss auch für die junge Generation verlässlich und glaubwürdig sein. Dabei müssen wir darauf achten, dass Belastungen generationengerecht verteilt werden – zwischen den heutigen und zukünftigen BeitragszahlerInnen ebenso wie zwischen den aktuellen und zukünftigen RentenbezieherInnen. Wir halten den langsamen Anstieg der Regelaltersgrenze für notwendig, weil es  ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Finanzierung der Rente wie der Aufrechterhaltung eines angemessenen Rentenniveaus ist. Sie ist aber nur vertretbar, wenn sie flankiert wird durch Verbesserungen beim Arbeitsschutz, bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und durch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Damit wollen wir längere Beschäftigungen ermöglichen, eine Rentenkürzung durch die Hintertür verhindern, fließende Übergänge in den Ruhestand schaffen und Armut im Alter verhindern. Wir werden im Rahmen der vierjährigen Berichtspflicht zur Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig prüfen, ob sich unsere Bedingungen für die Erhöhung der Regelaltersgrenze erfüllen und daraus entsprechende Konsequenzen ziehen. Beim nächsten Bericht 2014 gilt es, Erfahrungen mit der ersten Stufe der Verlängerung der Regelaltersgrenze zu berücksichtigen.

Die Regelaltersgrenze soll nach unserer Vorstellung keine starre Grenze mehr sein, Alterung ist individuell sehr unterschiedlich. Manche Menschen können mit 60 nicht mehr arbeiten, andere sind körperlich fit genug, auch mit über 70 Jahren noch voll im Erwerbsleben zu stehen und wollen das auch. Viele Menschen wünschen sich einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Es bedarf flexibler Modelle, die den unterschiedlichen Lebensplanungen und -verläufen der Menschen gerecht werden. Wir wollen älteren Menschen mehr Selbstbestimmung ermöglichen: Sie sollen entsprechend ihrer individuellen Situation Erwerbstätigkeit und Rentenbezug freier als bisher kombinieren können, u.a. durch die Ermöglichung des Bezugs einer Teilrente ab dem 60. Lebensjahr bei Verringerung der Arbeitszeit. In der verbleibenden Arbeitszeit sind die Beschäftigten weiterhin uneingeschränkt versichert und können weiterhin Rentenansprüche aufbauen. Die Hinzuverdienstgrenzen sollen transparenter gestaltet und insbesondere für Geringverdienende verbessert werden. Wir wollen auch eine Verbesserung der Attraktivität der Teilrente für Menschen jenseits der Regelaltersgrenze, um einen längeren Verbleib in Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Umgekehrt soll bereits ab 60 Jahren die Möglichkeit zum Bezug einer Altersrente mit versicherungsmathematisch korrekten Abschlägen geschaffen werden. Wer hingegen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, sollte eine Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge beziehen können.

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