Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu SP-01

Nummer des Antrags: SP-01-779 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: Wolfgang Strengmann-Kuhn u.a.

Weitere AntragsstellerInnen: Ingrid Boretty (KV Offenbach-Land), Gerhard Schick (KV Mannheim), Kerstin Andreae (KV Freiburg), Daniel Köbler (KV Mainz), Jasenka Villbrandt (KV Tempelhof-Schöneberg), Willi Kulke (KV Bielefeld), Thomas Poreski (KV Reutlingen), Michael Opielka (KV Rhein-Sieg), Hermann Ott (KV Wuppertal), Dorothea Steiner (KV Osnabrück), Uwe Kekeritz (KV Neustadt/Aisch-Bad Windsheim), Elisabeth Schroedter (KV Potsdam-Mittelmark), Martin Heilig (KV Würzburg-Stadt), Philipp Nimmermann (KV Frankfurt), Andreas Auretsch (KV Neukölln), Anka Dobslaw (KV Lüneburg), Sebastian Rühl (KV Main-Kinzig), Christian Hohn (KV Olpe), Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau) u.a.

Zeile 779-781 und 797-811 ersetzen durch, einfügen nach Zeile 779

Vorsorge im Kampf gegen Altersarmut

Eine zentrale Bedeutung hat die Prävention der Altersarmut auf dem Arbeitsmarkt und durch Bildung. Aus Armutslöhnen werden Armutsrenten. Das nehmen wir nicht hin. Unsere Vorschläge für gute Arbeit, einen gesetzlichen Mindestlohn und bessere Verdienstmöglichkeiten sind deshalb ein elementarer Beitrag zum Kampf gegen die Altersarmut. Ebenso wichtig ist, dass innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung dafür gesorgt wird, dass möglichst kontinuierlich und ausreichende eigene Rentenansprüche im Erwerbsverlauf erworben werden. Neben der Bürgerversicherung wollen wir ein Splitting bei der Rentenversicherung einführen, das die Rentenansprüche in der Ehe hälftig aufteilt, um so die gleichberechtigte PartnerInnenschaft zu fördern. Jede und jeder soll eigene Ansprüche aufbauen können und eigenständig abgesichert sein. Wir müssen Vorsorge treffen, damit erst gar nicht so viele Menschen in die entwürdigende Situation kommen, im Alter auf Hilfen des Staates angewiesen zu sein.

Für die armutsfeste Garantierente

Ein großer Teil der Erwerbs- und Versicherungsbiographien auch derjenigen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, sind schon geschrieben. Präventive Maßnahmen allein reichen deshalb nicht mehr aus, um ihre Situation zu verbessern.  Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie als langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter in der Regel nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden. Das ist auch notwendig, um die Akzeptanz der Rentenversicherung zu erhöhen. Ein großer Teil der Bevölkerung hat kein Vertrauen mehr in die gesetzliche Rentenversicherung. Viele fragen sich, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung noch ausreichend Rentenansprüche erwerben können, um im Alter über ein ausreichendes Einkommen zu verfügen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass die Rentenversicherung so ausgestaltet wird, dass sie in der Regel vor Armut schützt und sich eigene Vorsorge lohnt.

Aus diesen Gründen wollen wir eine steuerfinanzierte Garantierente einführen, durch die für Menschen mit mindestens 30 Versicherungsjahren ein Mindestniveau von 30 Entgeltpunkten (derzeit ca. 850 Euro) in der Rente garantiert wird, das über dem durchschnittlichen Grundsicherungsniveau liegt. Die Garantierente soll bürokratiearm und nicht stigmatisierend sein. Deswegen soll die Garantierente bei der Rentenversicherung angesiedelt sein und der Bezug ohne oder mit maximal einer einfachen Antragstellung erfolgen. Eigene Ansprüche aus der gesetzlichen Rente, der geförderten privaten Altersvorsorge und der Betriebsrente werden auf die Garantierente angerechnet.

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