Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu SP-01

Nummer des Antrags: SP-01-509 - Sozialpolitik

AntragsstellerIn: Stefan Ziller

Weitere AntragsstellerInnen: Arfst Wagner (KV Schleswig-Flensburg), Melanie Müller (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Karl Bär (KV Miesbach), Marie Kollenrott (KV Göttingen), Felix Banaszak (KV Berlin-Neukölln), Isabel Reh (KV Tempelhof-Schöneberg), Dirk Jacobi (KV Pankow), Sarah Jermutus (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Stefan Senkel (KV Pankow), Turgut Altug (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Anna Sophie Luck (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Willibald Wonneberger (KV Marzahn-Hellersdorf), Bola Olalowo (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Werner Heck (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Marco Sposato (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Meike Berg (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Tobias Wolf (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Patrick Luzina (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Georg Kössler (KV Neukölln)

Nach Zeile 509 wird eingefügt:

Neu: „Brückengrundsicherung

Die Veränderung der Erwerbsbiografien führt immer häufiger dazu, dass Phasen der Erwerbsarbeit sich abwechseln mit Zeiten der Bildung, der Familienarbeit und des ehrenamtlichen Engagements. Die Brückengrundsicherung soll für eine begrenzte Zeit ohne Gegenleistung eine einfache und unbürokratische Hilfe sein. Sie richtet sich an Menschen, die nur materielle Absicherung benötigen. Um alles andere – den nächsten Auftrag, den nächsten Job oder die neue berufliche Perspektive – kümmern sie sich eigenständig. Für solche selbstbestimmten Phasen wollen wir größere Spielräume eröffnen. Ohne ihre Ansprüche auf Förderung und Beratung zu verlieren, bekommen die Betroffenen Zeit und Raum, um in Eigenregie ihre Projekte zu konzipieren und anzustoßen. Ganz bewusst richtet sich die Brücken-Existenzsicherung aber auch an Selbständige, die auf diese Weise vorübergehende Zeiten mit keinem oder geringem Einkommen überbrücken können, ein detailliertes Konzept hierzu werden wir erarbeiten. Die individuellen Freiheitsspielräume werden erhöht.

Die Brückengrundsicherung ist an die Lebenserwerbsphase gekoppelt und kann nach der ersten Ausbildung bis zum gesetzlichen Renteneintritt flexibel in Anspruch genommen werden. Es gleicht einem auf Lebenszeit abrufbaren Konto, über das im Bedarfsfall eigenverantwortlich verfügt werden kann. Mit diesem Modell eines Grundeinkommens auf Zeit sollen möglichst weitgehend diejenigen Konzepte aufgehen, die bisher schon eine lebensphasenorientierte Freistellung vom Kontroll- und Vermittlungszwang gewährleisten oder gewährleisten sollen.“

Kommentare

Kommentar

Wir freuen uns auf Meinungen zu diesem Artikel. Bitte beachtet unsere Nutzungsbedingungen.
Die Kommentarfunktion dient nicht dazu, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen oder Fragen zu stellen. Dafür haben wir ein Kontaktformular.



CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz

Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.