Fleischeslust
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Nummer des Antrags: SP-01-461 - Sozialpolitik
AntragsstellerIn: Elisabeth Schroedter (KV Potsdam-Mittelmark)
Weitere AntragsstellerInnen: Anna Cavazzini (KV Berlin-Mitte), Martin Häusling (KV Schwalm-Eder), Stephan Heymann (KV Hamburg-Wandsbek), Christoph J. Rupprecht (KV Bonn), Maren Berger (KV Segeberg), Frank Schmidtsdorff (KV Hamburg), Uwe Fröhlich (KV Potsdam), Eike Heinicke (KV Kaiserslautern Land), Ska Keller (KV Spree-Neiße), Theresa Bauer (KV Frankfurt), Lüder Thienken (KV Görlitz), Dr. Anne-Marie Heinicke (KV KL.-Land), Barbara Lochbihler (KV Ostallgäu), Sabine Bangert (KV Berlin Neukölln), Beate Müller-Gemmeke (KV Reutlingen), Rudolf Haug (KV Biberach), Annelie Scharfenstein (KV Westerwald), Reinhard Bütikofer (KV Berlin-Mitte), Anne Tiedemann (KV Aachen), u.a.
Z. 461- 463
Hinter „…der Stammbelegschaften.“ ersetzen durch:
„Wir fordern daher, dass in Deutschland endlich die EU-Leiharbeiterrichtlinie umgesetzt wird und LeiharbeiterInnen mindestens die gleiche Entlohnung erhalten wie die Stammbeschäftigten und nicht über den Verweis auf die Tarifpartner dieser EU-Grundsatz umgangen wird.“
Begründung:
Die Europäische Leiharbeit schreibt den Gleichheitsgrundsatz am Arbeitsplatz fest. Um jedoch dem nordischen Modell in den nordischen Ländern Europas gerecht zu werden, kann laut der EU-Leiharbeitsrichtlinie die Umsetzung auch durch die Tarifpartner erfolgen. Dieser Passus wird in Deutschland ausgenutzt, um über einen flächendeckenden (quasigesetzliche) Festlegung, den Gleichheitsgrundsatz am Arbeitsplatz zu unterlaufen. Aus Grüner Sicht sollte gesetzlich der Gleichheitsgrundsatz am Arbeitsplatz festgeschrieben werden, Tarifpartnern jedoch die Möglichkeit von Tarifvereinbarungen gegeben werden, besonders für die Zeiten, in den Leiharbeitsnehmer/innen nicht eingesetzt werden. Nur so kann gestoppt werden, dass zunehmend auf Leiharbeit als Ersatz für feste Arbeitsplätze zurückgegriffen wird.
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