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Nummer des Antrags: V-42-026 - Verschiedenes
AntragsstellerIn: BAG Christ_innen
Zeile 26 ist wie folgt zu ergänzen (neuer Absatz nach „abzusenken“):
3. Da das angesprochene Problem die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit tangiert und nur unter Berücksichtigung des geltenden Religionsverfassungsrechts gelöst werden kann („balancierte“ Trennung von Staat und Kirche), soll der Antrag nach gutachterlicher Stellungnahme der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN an die vom Bundesvorstand aufgrund eines Beschlusses der durch die Freiburger BDK von 2010 gebildete Kommission zum Religionsverfassungsrecht zu verwiesen werden.
Begründung:
Die Frage der Verunglimpfung von Ausdrucksformen des religiösen bzw. weltanschaulichen Bekenntnisses betrifft die Frage der individuellen Religionsfreiheit. Über sie kann nicht isoliert diskutiert werden, sondern nur unter Berücksichtigung des Religionsverfassungsrechts, besonders des Grundsatzes der – balancierten – Trennung von Kirche und Staat. Sie muss daher in die Beratungen der erwähnten Kommission einbezogen werden. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass im Hinblick auf mögliche Gesetzesinitiativen die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorab Stellung bezieht.
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