Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu V-26

Nummer des Antrags: V-26-021 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: KV Karlsruhe-Land

Zeile 21
Ob allerdings Eltern eine solche Entscheidung für ihre religionsunmündigen Kinder treffen dürfen bzw. wie die Kinder an einer solchen Entscheidung zu beteiligen sind, ist sowohl in unserer Partei, als auch der Bundestagsfraktion strittig.

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Ob allerdings Eltern eine Entscheidung für eine religiös motivierte Beschneidung für ihre religionsunmündigen Kinder treffen dürfen bzw. wie die Kinder an einer solchen Entscheidung zu beteiligen sind, ist sowohl in unserer Partei, als auch der Bundestagsfraktion strittig.

Begründung:
Das ist das, was wirklich strittig ist: wie geht die Grundrechtsabwägung aus

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