Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu V-26

Nummer des Antrags: V-26-011 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: KV Karlsruhe-Land

1.Absatz:
im Satz "[...]dem Recht und der Pflicht der elterlichen Fürsorge und der  Frage der Religionsfreiheit des Kindes, die die Eltern stellvertretend für das Kind ausüben."

den Halbsatz in Zeile 11:
die die Eltern stellvertretend für das Kind ausüben

ersatzlos streichen

Begründung:

Die Religionsfreihet des Kindes kann nicht von den Eltern ausgeübt werden. Sie kann nur von den Eltern gewährt werden, was aber dem Inhalt dieses Satzes im Kontext widerspricht.

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