Fleischeslust
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Nummer des Antrags: V-26-011 - Verschiedenes
AntragsstellerIn: KV Karlsruhe-Land
1.Absatz:
im Satz "[...]dem Recht und der Pflicht der elterlichen Fürsorge und der Frage der Religionsfreiheit des Kindes, die die Eltern stellvertretend für das Kind ausüben."
den Halbsatz in Zeile 11:
die die Eltern stellvertretend für das Kind ausüben
ersatzlos streichen
Begründung:
Die Religionsfreihet des Kindes kann nicht von den Eltern ausgeübt werden. Sie kann nur von den Eltern gewährt werden, was aber dem Inhalt dieses Satzes im Kontext widerspricht.
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