Fleischeslust
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Nummer des Antrags: V-25-018 - Verschiedenes
AntragsstellerIn: BAG Christ_innen
Zeile 18 ist wie folgt zu ergänzen (neuer Absatz nach „dürfen dabei keine Rolle spielen“):
5. Da das angesprochen Problem die grundgesetzlich garantierte individuelle Religionsfreiheit tangiert und deshalb nur unter Berücksichtigung des geltenden Religionsverfassungsrechts gelöst werden kann, soll der Antrag nach gutachterlicher Stellungnahme der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN an die vom Bundesvorstand aufgrund eines Beschlusses der durch die Freiburger BDK von 2010 gebildete Kommission zum Religionsverfassungsrecht verwiesen werden.
Begründung:
Die Frage der begrenzten Zulassung der Beschneidung oder der Statuierung eines Beschneidungsverbots wirkt sich unmittelbar auf die individuelle Religionsfreiheit aus. Über sie kann nicht isoliert diskutiert werden, sondern nur unter Berücksichtigung des Religionsverfassungsrechts, besonders des Grundsatzes der – balancierten – Trennung von Kirche und Staat. Sie muss daher in die Beratungen der erwähnten Kommission einbezogen werden. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass im Hinblick auf mögliche Gesetzesinitiativen die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorab Stellung bezieht.
Kommentare
Schließlich können diejenigen, deren Religionsfreiheit dadurch eingeschränkt wird, daß ihnen die Religion ihrer Eltern ins Fleisch geschnitten wird, sich erst in knapp zwei Jahrzehnten an dieser Debatte beteiligen - und dann ist es für sie zu spät.
PS: Ich bin kein Mitglied der Grünen, verfolge aber sehr genau, wie ihr euch positioniert, wenn es um die Gestaltung der Zukunftsgesellschaft geht.
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