Anträge und Tagesordnung

Änderungsantrag zu V-25

Nummer des Antrags: V-25-018 - Verschiedenes

AntragsstellerIn: BAG Christ_innen

Zeile 18 ist wie folgt zu ergänzen (neuer Absatz nach „dürfen dabei keine Rolle spielen“):

5. Da das angesprochen Problem die grundgesetzlich garantierte individuelle Religionsfreiheit tangiert und deshalb nur unter Berücksichtigung des geltenden Religionsverfassungsrechts gelöst werden kann, soll der Antrag nach gutachterlicher Stellungnahme der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN an die vom Bundesvorstand aufgrund eines Beschlusses der durch die Freiburger BDK von 2010 gebildete Kommission zum Religionsverfassungsrecht verwiesen werden.

Begründung:

Die Frage der begrenzten Zulassung der Beschneidung oder der Statuierung eines Beschneidungsverbots wirkt sich unmittelbar auf die individuelle Religionsfreiheit aus. Über sie kann nicht isoliert diskutiert werden, sondern nur unter Berücksichtigung des Religionsverfassungsrechts, besonders des Grundsatzes der – balancierten – Trennung von Kirche und Staat. Sie muss daher in die Beratungen der erwähnten Kommission einbezogen werden. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass im Hinblick auf mögliche Gesetzesinitiativen die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorab Stellung bezieht.

Kommentare

Stephen Schöndorf
17-11-12 02:45
Ich kann hier nicht erkennen, was es hier zu diskutieren gibt.

Schließlich können diejenigen, deren Religionsfreiheit dadurch eingeschränkt wird, daß ihnen die Religion ihrer Eltern ins Fleisch geschnitten wird, sich erst in knapp zwei Jahrzehnten an dieser Debatte beteiligen - und dann ist es für sie zu spät.
Super liebe Christinnen!
16-11-12 10:09
blabla...wir Christinnen...blablabla....befürworten...bla....und wollen keine Anhörung der Betroffenen, da...blablabla.....sie unseren Idealen schaden...blablabla...
Georg Imee Descant
16-11-12 10:04
Eine merkwürdige Auffassung. Das GG spricht von "Bekenntnisfreiheit" und "ungestörter Religionsausübung". Natürlich hat gibt es da Grenzen, sonst müsste man ja auch eine Religionsausübung zu lassen, zu der vielleicht ein Kinds- oder Jungfrauenopfer gehört, alles schon dagewesen in der Geschichte der Religionen und Kulte. - Weiterhin: Eine Partei, die angesichts bevorstehender Gesetzesänderungen keine Farbe (egal ob schwarze, rote oder grüne) bekennen will, zeigt sich als dem Kerngeschäft nicht gewachsen. Der Änderungsantrag der Christinnen würde aber genau dies bewirken und wirkt parteischädigend, würde er angenommen.

PS: Ich bin kein Mitglied der Grünen, verfolge aber sehr genau, wie ihr euch positioniert, wenn es um die Gestaltung der Zukunftsgesellschaft geht.
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